Brief aus Brüssel: Verschleierungsverbot in Belgien bleibt

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Von Euronews
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Ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit kann eine notwendige Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft sein, weil ein Nikab oder eine Burka es nicht möglich machen, eine Person eindeutig z

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Ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit kann eine notwendige Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft sein, weil ein Nikab oder eine Burka es nicht möglich machen, eine Person eindeutig zu identifizieren. So lautet die Begründung eines Urteils des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Klage von zwei Frauen gegen ein Verschleierungsverbot in Belgien blieb ohne Erfolg.

Dort untersagt ein entsprechendes Gesetz seit Mitte 2011, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. Dagegen hatten sich zwei Musliminnen gewehrt, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. Der Gerichtshof stimmte dem nicht zu.

Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft.

Die Straßburger Richter hatten selbst an der Möglichkeit, eine mehrtägige Gefängnisstrafe zu verhängen, nichts auszusetzen. Die Strafandrohung sei verhältnismäßig, da sie sich nur bei wiederholten Verstößen greife und nicht automatisch angewendet werde. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil von 2014. Damals hatte er eine Beschwerde gegen ein ähnliches Verbot in Frankreich abgewiesen. Haftstrafen drohte das französische Gesetz zwar nicht an – dafür aber Staatsbürgerschaftskurse.

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