EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen AstraZeneca ein

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Die Kommission hatte wegen der Lieferrückstände bereits ein Schlichtungsverfahren mit dem Unternehmen eingeleitet. Die Klage ist der nächste Schritt.

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Im Streit über ausbleibende Impfstofflieferungen hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen den Hersteller Astrazeneca eingeleitet. Dies teilte ein Kommissionssprecher am Montag mit.

Bereits in der vergagenen Woche war bekannt geworden, dass die EU-Kommission eine Klage gegen in Erwägung ziehe, weil AstraZeneca zugesagte Lieferungen von Corona-Impfstoff an die Europäische Union einseitig drastisch gekürzt hattte.

Der britisch-schwedische Hersteller hatte den EU-Staaten zugesagt, im ersten Quartal 120 Millionen Impfdosen zu liefern. Tatsächlich waren es aber nur 30 Millionen. Die Kommission hatte wegen der Lieferrückstände bereits ein Schlichtungsverfahren mit dem Unternehmen eingeleitet. Die Klage ist der nächste Schritt.

EU-Kommissionssprecher Stefan de Keersmaecker erklärte dazu beim täglichen Pressebriefing:

"Wir begründen unser Vorgehen damit, dass einige Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden. Das Unternehmen hat sich nicht in der Lage gezeigt, eine verlässliche Strategie zur Sicherstellung der versprochenen Lieferungen zu präsentieren. Uns ist wichtig, dass die Lieferung einer genügenden Anzahl von Impfdosen zeitnah erfolgt, zu denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger laut Vertrag berechtigt sind."

Das beschleunigte Verfahren ist am Freitag vor einem Brüsseler Gericht im Namen aller 27 EU-Mitgliedstaaten anhängig gemacht worden und wird nach belgischem Recht entschieden.

Dazu erläuterte der Europarechtler Geert Van Calster von der KU Leuven gegenüber Euronews:

"Es geht darum, zu zeigen, dass die Europäische Union in der Lage ist, Verträge abzuschließen, die rechtlich bindend sind, und dass sie vor Gericht ziehen kann, wenn diese Verträge nicht erfüllt werden. Und natürlich, dass die EU auch willens ist, dies zu tun, trotz des Charakters von öffentlichem Recht, das diesen Verträgen anhaftet, und trotzdem es sich deutlich um eine Angelegenheit der Volksgesundheit handelt. Das Verfahren ist also von größerer politischer Bedeutung und zielt nicht bloß darauf ab, die Lieferung einer gewissen Anzahl von Impfdosen zu erreichen."

AstraZeneca hat die Entscheidung der EU inzwischen bedauert, und erklärt, dass es zwar Probleme mit der Produktion gab, der Vertrag jedoch eingehalten worden ist.

"AstraZeneca hat die Bedingungen des Vorauskaufvertrags mit der Europäischen Kommission voll erfüllt und wird sich vor Gericht entsprechend verteidigen. Wir halten diesen Rechtsstreit für gegenstandslos."

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird frühestens in drei Wochen gerechnet. Eine Berufung ist möglich.

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