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Neues Dekret: Spanien stärkt Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung

DATEI: Krankenschwester Marta Fernandez spricht mit anderen Krankenschwestern im COVID-19-Raum im Hospital del Mar in Barcelona, Spanien, 18. November 2020.
DATEI: Krankenschwester Marta Fernandez spricht mit anderen Krankenschwestern im COVID-19-Raum im Hospital del Mar in Barcelona, Spanien, 18. November 2020. Copyright  Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Rafael Salido
Zuerst veröffentlicht am
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Spanien stärkt den universellen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung, auch für irreguläre Migranten. Ein neues königliches Dekret vereinheitlicht die Verfahren, erweitert den Schutz für EU-Bürger und andere Ausländer und stellt nach der Finanzkrise eingeschränkte Rechte wieder her.

Spanien hat einen wichtigen Schritt unternommen, um den universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung wieder zu stärken. Der Ministerrat hat ein königliches Dekret gebilligt, das das Recht auf Gesundheitsschutz auf Kosten der Allgemeinheit einheitlich regelt. Im Mittelpunkt stehen Ausländer ohne legalen Aufenthalt, aber auch EU-Bürger, andere Ausländer sowie im Ausland lebende Spanier.

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Die Verordnung konkretisiert Bestimmungen des Gesetzes über den Zusammenhalt und die Qualität des nationalen Gesundheitssystems. Sie soll territoriale Ungleichheiten beenden, die seit den Kürzungen des vergangenen Jahrzehnts fortbestehen. Ziel sei es, so das Gesundheitsministerium, eine Versorgung "unter den Bedingungen der Gleichheit, des territorialen Zusammenhalts und der Gerechtigkeit" zu gewährleisten. Zudem soll die Krankheitsbekämpfung durch eine stärkere Primärversorgung verbessert werden.

"Unser öffentliches Gesundheitssystem wurde mit der Idee geboren, dass Gesundheit ein gemeinsames Gut ist", schrieb Gesundheitsministerin Mónica García am Dienstag in sozialen Netzwerken. "Und wenn wir uns um die Gesundheit aller kümmern, kümmern wir uns auch um den Zusammenhalt, das Zusammenleben und die Würde der Gesellschaft als Ganzes."

Die Änderung hat unmittelbare Auswirkungen auf Millionen Menschen, die in Spanien leben oder sich vorübergehend dort aufhalten. Dazu gehören EU-Bürger und irreguläre Migranten. Deren medizinische Versorgung hing bislang oft von der autonomen Gemeinschaft ab, in der sie lebten. Hinzu kamen unterschiedliche administrative Auslegungen.

Was ändert sich mit der neuen Verordnung?

Die wichtigste Neuerung ist ein einheitliches, klares Verfahren zur Anerkennung des Anspruchs auf öffentliche Gesundheitsversorgung. Bislang führten fehlende Vorgaben zu Unterschieden zwischen den autonomen Gemeinschaften. Viele Menschen fielen dadurch aus dem System.

Mit der neuen Regelung wird mit dem Antrag sofort ein vorläufiges Dokument aktiviert. Es ermöglicht den Zugang zur Gesundheitsversorgung ab dem ersten Moment, während die Akte bearbeitet wird. Die Verwaltung hat maximal drei Monate Zeit, um zu entscheiden. Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag durch positives Verwaltungsschweigen als anerkannt.

Nach der Anerkennung bleibt der Anspruch bestehen, solange keine Krankenversicherung über einen anderen Weg vorliegt. Das soll sowohl für die Betroffenen als auch für das System mehr Stabilität und Rechtssicherheit schaffen.

Was ist eine "verantwortliche Erklärung" und warum ist sie so wichtig?

Kern des neuen Verfahrens ist die sogenannte "verantwortliche Erklärung". Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem der Antragsteller erklärt, "dass er oder sie über keine andere Krankenversicherung verfügt, dass er oder sie das Recht nicht aus einem anderen Land exportieren kann und dass es keinen Dritten gibt, der verpflichtet ist, für seine Behandlung zu zahlen", wie das Gesundheitsministerium erläutert.

Dieser Mechanismus soll das Verfahren entbürokratisieren und Verzögerungen vermeiden. In der Praxis führten solche Verzögerungen dazu, dass Menschen ohne Versorgung blieben oder später Rechnungen zahlen mussten. Das Ministerium betont, so werde verhindert, dass jemand behandelt wird und anschließend zahlen muss, "nur weil er den Papierkram nicht erledigt hat".

Die Verordnung sieht außerdem zugängliche Formate und spezielle Hilfen vor. Menschen mit Behinderungen sollen die Erklärung gleichberechtigt verstehen und unterzeichnen können.

Wie wirkt sich die Verordnung auf Ausländer in Spanien aus?

  • EU-Bürger: Bürger der Europäischen Union behalten ihren Zugang zur Gesundheitsversorgung nach EU-Regeln. Das Dekret schafft aber mehr Klarheit für Fälle, in denen keine exportierbare Deckung aus dem Herkunftsland besteht. In solchen Fällen können EU-Bürger das neue Verfahren nutzen.
  • Nicht-EU-Ausländer: Für Personen ohne legale Aufenthaltsgenehmigung verbessert das Dekret den praktischen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Der gewöhnliche Aufenthalt kann künftig auf mehreren Wegen nachgewiesen werden. Dazu zählen nicht nur die Eintragung ins Melderegister, sondern auch Schulbescheinigungen, Berichte der Sozialämter oder Rechnungen für Grundversorgung.
  • Migranten ohne Papiere: Für diese Gruppe ist die Änderung besonders bedeutsam. Der Zugang hängt nicht mehr von regionalen Auslegungen ab. Er soll ab dem ersten Kontakt mit dem Gesundheitssystem gelten, einschließlich Primärversorgung und Prävention. Dadurch soll verhindert werden, dass nur Notfälle behandelt werden.

Besonders geschützt sind zudem Minderjährige, Schwangere, Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt, Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, sowie Opfer von Menschenhandel.

Weitere Punkte: Schutz im Ausland lebender Spanier und kostenfreie Prothesen

Das Dekret weitet den Schutz auch auf im Ausland lebende spanische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus, wenn sie sich vorübergehend in Spanien aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie nicht durch internationale Abkommen oder die Gesetzgebung eines anderen Landes abgesichert sind. Bislang war dieser Anspruch oft auf Rentner oder Arbeitnehmer beschränkt.

Eine weitere Neuerung betrifft orthopädische und prothetische Leistungen. Wer aufgrund von Einkommen oder Bedürftigkeit von Zuzahlungen für Medikamente befreit ist, soll künftig auch keinen Beitrag für Prothesen oder andere orthopädische Produkte leisten müssen.

Mit der Verordnung setzt Spanien den nach den Kürzungen von 2012 angestoßenen Prozess fort und stärkt den Grundsatz der Universalität im nationalen Gesundheitssystem. Der Anspruch soll wieder stärker am Aufenthalt und am Gesundheitsschutz als Recht ausgerichtet sein, nicht an einem Verwaltungsprivileg.

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