Die Geschworenen folgten der zwanzigjährigen Klägerin. Sie schilderte vor Gericht, wie sie schon als Kind süchtig nach sozialen Medien wurde und dadurch psychisch weiter abrutschte.
Meta und YouTube müssen einer heute zwanzigjährigen Frau sechs Millionen Dollar (gut fünf Millionen Euro) Entschädigung zahlen, nachdem eine Geschworenenjury entschieden hat, dass die sozialen Netzwerke ihre Plattformen gezielt so gestaltet haben, dass sie junge Nutzerinnen und Nutzer abhängig machen.
Die Klägerin, in den Unterlagen nur mit ihren Initialen KGM genannt, sagte vor Gericht aus, sie habe als Kind bis zu 16 Stunden täglich auf Plattformen von Meta und auf Googles YouTube verbracht und dass dies ihre psychischen Probleme verschärft habe.
Die Geschworenen folgten dieser Darstellung und sprachen ihr nach insgesamt 40 Stunden Zeugenaussagen zunächst drei Millionen Dollar (rund zweieinhalb Millionen Euro) Schadenersatz zu.
Später empfahlen sie weitere drei Millionen Dollar Strafschadenersatz, weil sie den Unternehmen böswilliges, unterdrückerisches oder betrügerisches Verhalten beim Umgang mit Kindern vorwarfen. Über die endgültige Höhe entscheidet nun das Gericht.
Eine Geschworene sagte nach dem Urteil zu Reporterinnen und Reportern, die Aussage von Meta-Chef Mark Zuckerberg habe bei der Jury „keinen guten Eindruck hinterlassen“.
Die Summe wählten die Geschworenen auch, weil sie einer einzelnen Klägerin keinen riesigen Betrag zusprechen wollten. Zugleich sollten die Konzerne deutlich verstehen, dass ihre Praktiken aus Sicht der Jury inakzeptabel sind.
Die Klage in Kalifornien galt als Musterverfahren und dürfte Einfluss darauf haben, wie Tausende weitere Verfahren in den USA gegen soziale Netzwerke geführt werden, in denen es um vorsätzlich verursachte Schäden geht.
Jury: Meta handelt fahrlässiger als YouTube
Nach Ansicht der Jury haben Meta und YouTube ihre jeweiligen Plattformen fahrlässig gestaltet, und diese Fahrlässigkeit habe KGM geschadet.
Beide Unternehmen wussten demnach, dass ihre Angebote für Minderjährige gefährlich sein können. Trotzdem hätten sie nicht ausreichend vor diesen Risiken gewarnt, so die Jury.
Meta trägt nach dem Urteil die größere Verantwortung für den Schaden an KGM und muss 70 Prozent der sechs Millionen Dollar zahlen, YouTube kommt für die übrigen 30 Prozent auf.
Im sechs Wochen dauernden Prozess hörten die Geschworenen Plädoyers, Beweismaterial und Aussagen unter anderem von Zuckerberg (Quelle auf Englisch) und Adam Mosseri (Quelle auf Englisch), dem Chef von Instagram.
KGMs Anwältinnen und Anwälte verwiesen auf bestimmte Designelemente, etwa „infinite scroll“, also das endlose Scrollen. Diese Funktion erlaubt es, ohne Pause weiterzuwischen; Videos starten dank Autoplay automatisch nacheinander.
Das Urteil zeichne ein falsches Bild von YouTube, erklärte dagegen Jose Castañeda, Sprecher des Mutterkonzerns Google. YouTube sei „eine verantwortungsvoll aufgebaute Streaming-Plattform, kein soziales Netzwerk“.
Die seelische Gesundheit von Jugendlichen sei „äußerst komplex und nicht auf eine einzige App zurückzuführen“, teilte Meta in einer Stellungnahme an die Nachrichtenagentur Associated Press mit.
Im Prozess führte Meta an, KGM habe vor allem wegen eines turbulenten Familienlebens mit psychischen Problemen zu kämpfen, nicht wegen der Nutzung sozialer Medien.
YouTube stellte stärker den Charakter seines Angebots heraus. Die Plattform sei eher mit Fernsehen vergleichbar als mit einem sozialen Netzwerk. Außerdem verwies die Verteidigung darauf, dass KGM YouTube mit zunehmendem Alter immer weniger genutzt habe.
Die Anwältinnen und Anwälte beider Konzerne betonten zudem Sicherheitsfunktionen und Einstellungen, mit denen Nutzerinnen und Nutzer ihre Nutzung überwachen und anpassen können.
Urteil könnte Tausende weiterer Klagen beeinflussen
Sarah Kreps, Professorin und Leiterin des Tech Policy Institute der Cornell University, sagte, das Urteil könne als Orientierung für „Tausende“ weiterer laufender Verfahren in den Vereinigten Staaten dienen.
„Für eine Plattform ist nun die Sorge: Wie dieser Fall läuft, so könnten auch die anderen laufen“, sagte sie. „Sobald es ein solches Urteil in einem Fall gibt, öffnet das die Schleusen für vieles mehr.“
Peter Ormerod, außerordentlicher Professor für Rechtswissenschaften an der Villanova University, nannte das Urteil „eine bedeutsame Entwicklung“.
Die Öffentlichkeit solle jedoch nicht mit sofortigen Änderungen an den Plattformen rechnen, betonte er. Der Fall sei „nur ein Schritt in einer sehr viel längeren Geschichte“.
„Ich halte das nicht für einen eindeutigen Sieg“, sagte er. „Und es dürfte noch lange dauern, bis wir etwas sehen, das einem großen Vergleich ähnelt, wie er bei den oft herangezogenen Tabak- und Opioidprozessen geschlossen wurde.“
Für spürbare Veränderungen müssten Meta und Google seiner Einschätzung nach wahrscheinlich auch in der Berufung und in weiteren Musterverfahren wie diesem unterliegen.
Für Meta ist es bereits das zweite Urteil innerhalb einer Woche. Zuvor hatte eine Jury im US-Bundesstaat New Mexico dem Konzern eine Strafe von 375 Millionen Dollar (rund 317 Millionen Euro) auferlegt, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass die Plattform die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt und Informationen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen verschwiegen hat.
In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung heißt es, Meta habe sich „unvertretlicher“ Geschäftspraktiken bedient, die die Verletzbarkeit und Unerfahrenheit von Kindern in unfairer Weise ausnutzen.
Mehr als 40 Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte der US-Bundesstaaten haben bereits Klage gegen Meta eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, mit bewusst suchtfördernd gestalteten Funktionen von Instagram und Facebook zu einer psychischen Gesundheitskrise unter jungen Menschen beizutragen.