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US-Jury: Meta schädigt bewusst die psychische Gesundheit von Kindern

ARCHIV: Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt einen wegweisenden Prozess zu mutmaßlicher Sucht und Schädigung von Kindern durch soziale Medien am 18. Februar 2026.
ARCHIV: Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt das Gericht nach seiner Aussage in einem Grundsatzprozess zu Suchtgefahr und Schäden für Kinder, Mittwoch, 18. Februar 2026. Copyright  AP Photo
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Von Anna Desmarais & AP
Zuerst veröffentlicht am
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Eine US-Jury wirft Meta vor, skrupellose Geschäftspraktiken zu nutzen und gezielt die Verletzbarkeit und Unerfahrenheit von Kindern auszubeuten.

Ein Gericht in den USA hat Meta zu einer Strafe von 375 Millionen Dollar (rund 317 Millionen Euro) verurteilt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Plattform die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt und Informationen über sexuellen Missbrauch von Kindern zurückgehalten hat.

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Die Geschworenen stellten in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil fest, dass Meta „gewissenlose“ Geschäftspraktiken angewandt habe, die die Verwundbarkeit und Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen.

Nach ihrer Auffassung verstieß Meta zudem Tausende Male gegen das Gesetz „Unfair Practices Act“ des Bundesstaates, ein Gesetz von New Mexico, das Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen soll.

Ein Meta-Sprecher erklärte der Nachrichtenagentur Associated Press, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde Berufung einlegen. „Wir arbeiten hart daran, Menschen auf unseren Plattformen zu schützen, und wir sprechen offen über die Herausforderungen, problematische Akteure oder schädliche Inhalte zu erkennen und zu entfernen“, sagte der Sprecher. „Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck verteidigen und sind von unserer Bilanz beim Schutz von Jugendlichen im Netz überzeugt.“

Meta muss seine Geschäftspraktiken vorerst nicht ändern. In einer zweiten Phase des Verfahrens, die im Mai beginnt, entscheidet ein Richter, ob Metas Plattformen als „öffentliche Belästigung“ und Gefahrenquelle für die Allgemeinheit gelten und ob der Konzern Programme finanzieren muss, die die Schäden auffangen sollen.

Worum es in dem Verfahren geht

Die Klage reichte New Mexicos Generalstaatsanwalt Raul Torrez im Jahr 2023 ein. Torrez erklärte (Quelle auf Englisch), eine Untersuchung seiner Behörde zu Metas Plattformen habe ergeben, dass sie „Hauptumschlagplätze für Täter sind, um Kinderpornografie zu handeln und Minderjährige für Sexkontakte anzuwerben“.

Das Büro des Generalstaatsanwalts ermittelte (Quelle auf Englisch) verdeckt und legte Scheinprofile an, die Vierzehnjährige darstellten.

Die Ermittler sammelten Beweise dafür, dass die Plattformen junge Nutzerinnen und Nutzer zu „einer Flut krasser, sexuell expliziter Bilder“ lenkten. Kindern seien zudem unmoderierte Facebook-Gruppen empfohlen worden, die den Einstieg in kommerzielle Sexualkontakte erleichtern sollten.

In der Klage heißt es zudem, Meta habe die Gefahren einer möglichen Social-Media-Sucht weder vollständig offengelegt noch angemessen angegangen. Meta erkennt den Begriff Social-Media-Sucht nicht an. Manager des Konzerns räumten im Prozess jedoch „problematische Nutzung“ ein und betonten, die Menschen sollten sich mit der Zeit, die sie auf Metas Plattformen verbringen, wohlfühlen.

Die Geschworenen sichteten interne Korrespondenz und Meta-Berichte zur Kindersicherheit.

Sie hörten außerdem Aussagen von Meta-Führungskräften, Plattform-Ingenieuren, Whistleblowern, psychiatrischen Fachleuten und Sicherheitsberaterinnen und -beratern.

Die Jury prüfte, ob Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien durch konkrete Sicherheitsaussagen von Top-Managern in die Irre geführt wurden, darunter Meta-Chef Mark Zuckerberg, Instagram-Chef Adam Mosseri und die weltweite Sicherheitschefin von Meta, Antigone Davis.

Die Geschworenen befassten sich außerdem damit, dass Meta sein Verbot für Nutzerinnen und Nutzer unter dreizehn Jahren nicht konsequent durchsetzt. Sie untersuchten die Rolle der Algorithmen, die sensationsheischende oder schädliche Inhalte nach oben spülen, und die Häufigkeit von Beiträgen zu Suizid unter Jugendlichen.

Weitere Klagen gegen Meta

Der Fall aus New Mexico gehört zu den ersten Verfahren in einer ganzen Welle von Klagen gegen soziale Netzwerke wegen ihrer Auswirkungen auf Kinder.

Mehr als vierzig Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte einzelner US-Staaten haben Klagen gegen Meta eingereicht (Quelle auf Englisch). Sie werfen dem Unternehmen vor, zur psychischen Krise vieler junger Menschen beizutragen, weil Instagram- und Facebook-Funktionen bewusst suchterzeugend gestaltet würden.

In Kalifornien beraten Geschworene zudem noch über ein Pilotverfahren, das klären soll, ob die Plattformen von Meta und Google Kindern schaden und süchtig machen.

Eingereicht hat die Klage eine neunzehnjährige Frau, die nur unter den Initialen „KGM“ bekannt ist. Sie gibt an, dass ihre frühe Nutzung von Metas Instagram und Googles YouTube ihre Depression verschlimmert und zu Suizidgedanken geführt habe.

In der Klage heißt es, die Unternehmen hätten ihre Plattformen mit bewussten Designentscheidungen gestaltet, die Techniken aus Casinos ähneln. Ziel sei es gewesen, Kinder noch stärker an die Angebote zu binden und so die Gewinne zu steigern.

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