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Frankreich: Präsident Macron unterzeichnet Sterbehilfe-Gesetz

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Von Romain Gutkind mit AFP
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Die Regierung muss künftig die Durchführungsverordnungen veröffentlichen, bevor das Recht auf Hilfe beim Sterben tatsächlich in Kraft tritt.

Im Amtsblatt Journal officiel (Quelle auf Französisch) ist nun das Sterbehilfe-Gesetz erschienen, nachdem Präsident Emmanuel Macron es in Kraft gesetzt hat. Das Parlament hatte den Text bereits Mitte Juli endgültig verabschiedet.

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Der Verfassungsrat hat die Einführung dieses neuen Rechts gebilligt, allerdings unter mehreren strengen Auflagen.

Anspruch haben nur volljährige Patientinnen und Patienten mit französischer Staatsangehörigkeit oder mit dauerhaftem und rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich. Sie müssen an einer schweren und unheilbaren Krankheit in einem Endstadium oder in einer „fortgeschrittenen“ Phase leiden und körperliche Schmerzen ertragen, die als unerträglich gelten. Zudem müssen sie bis zuletzt in der Lage sein, eine informierte und freie Entscheidung zu äußern.

Pflegekräfte dürfen Betroffenen beim Einnehmen eines tödlichen Präparats helfen, wenn diese dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind.

Eine Ärztin oder ein Arzt, beraten von mehreren Fachleuten, entscheidet, ob die betroffene Person die Voraussetzungen für eine Hilfe beim Sterben erfüllt.

Das Gesetz ist nun verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht. Jetzt muss die Regierung noch die Ausführungsdekrete vorlegen, bevor dieses neue Recht tatsächlich angewendet werden kann.

Emmanuel Macron sprach von einem Recht, „das eine vorbildliche demokratische Debatte zum Abschluss bringt“.

Der frühere MoDem-Abgeordnete Olivier Falorni hat die Initiative für das Gesetz ergriffen. Der heutige Bürgermeister von La Rochelle nannte es „einen sehr großen Fortschritt“.

Ganz anders reagiert die christlich geprägte Fondation Jérôme Lejeune, sie zeigt sich „empört“. Der Verein „Les Éligibles et leurs aidants“, ein Zusammenschluss von Erkrankten, warnt vor „der völligen Gefährdung der Schwächsten durch dieses Gesetz“.

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