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Polen verliert erste Mercosur-Schlacht: EuGH entscheidet gegen Warschau

Polnische Bauern fahren im Traktorenkonvoi und verstärken den Protest gegen Nahrungsimporte aus der Ukraine und die EU-Umweltpolitik am 20. Februar 2024.
Polnische Bauern fahren am 20.2.2024 im Traktorenkonvoi und verschärfen den Protest gegen Lebensmittelimporte aus der Ukraine und die EU-Umweltpolitik. -  Copyright  AP Photo/Czarek Sokołowski
Copyright  AP Photo/Czarek Sokołowski
Von Agata Todorow
Zuerst veröffentlicht am
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Das EuGH hat den Eilantrag Polens abgelehnt und sieht kein schweres, irreparables Risiko für Bauern. Die Hauptklage bleibt anhängig.

Polen stellt sich seit Monaten gegen das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mercosur, der Zoll- und Handelsunion von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Im Mai reichte Warschau beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage gegen den Beschluss ein, der die vorläufige Anwendung des Abkommens ermöglicht. Gleichzeitig beantragte die Regierung eine einstweilige Maßnahme, die die Umsetzung des Beschlusses bis zur Entscheidung stoppen sollte.

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Der EuGH wies den Antrag zurück. Nach Ansicht des Gerichts hat Polen keine ausreichend konkreten Belege für die Wahrscheinlichkeit eines schweren und irreversiblen Schadens vorgelegt. Die bloße Annahme, der Mercosur-Beschluss könne rechtswidrig sein, reicht für eine vorläufige Aussetzung nicht aus.

Das ist ein wichtiges Detail: Die Ablehnung des Antrags auf einstweilige Maßnahmen bedeutet nicht, dass der EuGH bereits entschieden hätte, ob die eigentliche Klage Polens begründet ist. Der Gerichtshof wird darüber in einem separaten Verfahren urteilen.

Polen fürchtet Folgen für die Landwirtschaft

Einer der Hauptpunkte Polens sind mögliche Folgen des Abkommens für die europäische, besonders die polnische Landwirtschaft. Warschau verweist unter anderem auf das Risiko verstärkter Konkurrenz durch Agrarprodukte aus den Mercosur-Staaten. Die Sorge gilt vor allem Bereichen, in denen Produktionskosten und Standards in der EU deutlich von denen auf der anderen Seite des Atlantiks abweichen.

Der EuGH kam jedoch zu dem Schluss, dass die von Polen vorgebrachten Argumente nicht ausreichen, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens den EU-Agrarmarkt stark destabilisiert. Das Gericht betonte, dass die Lage in der Landwirtschaft von vielen Faktoren abhängt, nicht nur von Importen aus Mercosur-Staaten. Genannt wurden unter anderem Energiepreise, Düngemittelkosten und der Wettbewerb durch andere Drittstaaten.

Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass Polen keine konkreten Daten vorgelegt hat, mit denen sich Eintrittswahrscheinlichkeit und Unausweichlichkeit des behaupteten Schadens belegen lassen.

Warschau kritisiert zudem das Verfahren, mit dem die EU-Institutionen den Beschluss über das Abkommen gefasst haben. Die polnische Regierung wirft ihnen Vertragsverstöße, Machtmissbrauch und die Missachtung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit vor. Nach Ansicht der Regierung könnte die Art, wie dieses Abkommen behandelt wurde, auch für künftige Entscheidungen der Handelspolitik der Union eine Rolle spielen.

Der EuGH hat jedoch an diesem Punkt noch nicht entschieden, ob diese Vorwürfe begründet sind. Der jetzt ergangene Beschluss betrifft ausschließlich den Antrag auf einstweilige Maßnahmen.

Die Auseinandersetzung ist auch deshalb brisant, weil das Abkommen längst kein bloßes Zukunftsprojekt mehr ist. Die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens der EU mit Mercosur begann am 1. Mai 2026. Die EU und die Mercosur-Staaten unterzeichneten das Abkommen im Januar dieses Jahres. Nachdem alle vier Mercosur-Länder ihre internen Verfahren abgeschlossen hatten, startete die vorläufige Anwendung.

Polnische Landwirte mit Nationalflaggen und Schildern mit Protestbotschaften demonstrieren in Warschau gegen die EU-Klimapolitik, am 27. Februar 2024.
Polnische Landwirte mit Nationalflaggen und Schildern mit Protestbotschaften demonstrieren in Warschau gegen die EU-Klimapolitik, am 27. Februar 2024. AP Photo/Czarek Sokołowski

Brüssel wirbt mit Finanzhilfen, Warschau will weiter kämpfen

Die Europäische Kommission versichert, das Abkommen senke die EU-Standards für Lebensmittelsicherheit nicht. Alle in die EU importierten Produkte müssten weiterhin die geltenden europäischen Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit sowie zur Gesundheit von Tieren und Pflanzen erfüllen. Das Abkommen sieht zudem Schutzklauseln für besonders sensible Sektoren vor. Die Kommission kündigt außerdem zusätzliche Finanzmittelhilfen an, falls das Abkommen den europäischen Agrarmarkt negativ treffen sollte.

Die Konkurrenz für europäische Produzenten bleibt jedoch einer der zentralen Streitpunkte. Gegner des Abkommens verweisen darauf, dass Europas Landwirte hohe Kosten tragen müssen, etwa wegen Umweltauflagen, Tierschutz und Produktionsnormen. Sie fürchten, dass steigende Importe aus Südamerika Preise und Einkommen der Betriebe unter Druck setzen könnten.

Befürworter des Abkommens halten dagegen, dass die Öffnung der Mercosur-Märkte neue Chancen für europäische Exporteure schaffe. Die Europäische Kommission schätzt, dass der Export von EU-Agrar- und Lebensmitteln in die Region um bis zu 50 Prozent steigen könnte. Besseren Zugang sollen unter anderem Wein, Olivenöl, Käse, Schokolade und Getränke erhalten.

Für Polen ist jedoch vor allem die Bilanz aus möglichen Vorteilen und Belastungen für die heimische Landwirtschaft entscheidend. Warschau verweist auf Risiken für Lebensmittelproduzenten sowie auf die Notwendigkeit eines Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen.

Regierungssprecher Adam Szłapka nahm zu der EuGH-Entscheidung Stellung. Auf einer Pressekonferenz erklärte er, die aktuellen Probleme seien auch auf frühere Verhandlungsphasen zurückzuführen, und warf den früheren Regierungen der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor, die polnischen Interessen bei den Arbeiten am Abkommen nicht ausreichend abgesichert zu haben. Seiner Ansicht nach fielen die entscheidenden Weichenstellungen für die polnische Haltung zum Abkommen über Jahre hinweg, und Einfluss auf die endgültige Ausgestaltung der Verhandlungen habe es bereits in diesen frühen Phasen gegeben.

Polens Mercosur-Klage bleibt offen

Der politische Streit um Mercosur hält damit an, doch die EuGH-Entscheidung setzt der aktuellen Versuchs, das Abkommen zu blockieren, klare Grenzen. Die vorläufige Anwendung bleibt in Kraft, die Hauptklage Polens wird weiter von der europäischen Justiz geprüft.

Das endgültige Urteil könnte nicht nur für das Verhältnis Polens zur Europäischen Kommission wichtig sein, sondern auch für die künftige Ausrichtung der EU-Handelspolitik und den Schutz der europäischen Landwirtschaft.

Bislang hat der Gerichtshof jedoch nicht beantwortet, ob das Mercosur-Abkommen selbst mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Polen ist bis jetzt der einzige EU-Mitgliedstaat, der das Mercosur-Abkommen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten hat. Zwar stimmten auch Frankreich, Österreich, Irland und Ungarn gegen das Abkommen, doch keines dieser Länder hat Klage eingereicht.

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