Die Bundesregierung untersagt die geplante Übernahme von 80 Prozent des Hamburger Logistikers Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco. Grund sind Sicherheitsbedenken und die Sorge vor strategischen Abhängigkeiten bei wichtigen Lieferketten.
Die Bundesregierung verhindert den geplanten Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco beim Hamburger Logistikunternehmen Konrad Zippel.
Cosco wollte ursprünglich 80 Prozent der Anteile übernehmen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sprechen Sicherheitsbedenken gegen die Transaktion. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte laut der Bild-Zeitung die Entscheidung nach der Kabinettssitzung.
Der geplante Erwerb hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten verstärkt und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Deutschland und der EU beeinträchtigt. Deutschland begrüße grundsätzlich ausländische Investitionen, betonte der Sprecher gegenüber der Bild. Zugleich gebe es jedoch Investitionen, die aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheit des Landes gefährden könnten.
Zippel bewegt Güter auf der Straße, der Schiene und per Schiff und ist damit Teil der Logistikinfrastruktur rund um die Häfen Hamburg und Bremerhaven. Die Sicherheitsbedenken gehen offenbar über die reine Bedeutung des Unternehmens für den zivilen Güterverkehr hinaus. Nach Recherchen des Handelsblatts hatten mehrere Ressorts vor einer Übernahme durch Cosco gewarnt. Demnach spielte insbesondere die mögliche Bedeutung von Zippel für die logistische Unterstützung von Bundeswehr und NATO eine Rolle.
Aus einem vertraulichen Dokument, aus dem das Handelsblatt zitierte, ging demnach hervor, dass von China beeinflusste Teile der europäischen Transportinfrastruktur in einem Krisen- oder Konfliktfall möglicherweise nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen könnten. Demnach sah die Bundesregierung durch die Übernahme die Gefahr zusätzlicher strategischer Abhängigkeiten.
Keine Einwände vom Kartellamt
Wettbewerbsrechtlich war der Weg für den Deal zunächst frei. Das Bundeskartellamt genehmigte die Übernahme von 80 Prozent der Zippel-Anteile bereits im Februar.
Die nun erfolgte Untersagung beruht damit nicht auf kartellrechtlichen Bedenken, sondern auf der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfung. Dabei kann die Bundesregierung Übernahmen ausländischer Investoren untersagen, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet werden könnte.