Eine Kleine Anfrage zweier AfD-Abgeordneter des Landtags fördert einen erschreckenden Befund zutage: Seit 2012 wurden insgesamt 358 Ehen mit oder zwischen Minderjährigen erfasst. Nur acht davon wurden bislang rechtskräftig aufgehoben.
Im Südwesten von Deutschland sind seit dem Jahr 2012 insgesamt 358 sogenannte Kinderehen behördlich erfasst worden. Nur acht der Zwangsverheiratungen wurden bislang rechtskräftig aufgehoben. Die übrigen 350 Fälle wurden laut Behörden auf anderem Wege beendet.
Der erschreckende Befund stammt aus einer Antwort der Landesregierung Baden-Württembergs auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr. Zuständig für die Erfassung ist das Regierungspräsidium Tübingen, die Antwort kam vom Ministerium des Inneren (Drucksache 18 / 529).
11-Jährige Irakerin verheiratet
Acht rechtskräftige Aufhebungen erfolgten zwischen 2018 und 2024. Zu den dokumentierten Fällen gehört die Ehe eines elfjährigen Mädchens aus dem Irak mit einem 17-Jährigen Iraker, die 2020 aufgehoben wurde. Bereits 2018 war die Ehe einer 14-jährigen Afghanin mit einem 30-jährigen Mann beendet worden. Im Jahr 2024 kamen zwei weitere Aufhebungen hinzu: Betroffen waren eine 16-jährige Deutsche und ein 25-jähriger Pakistani sowie eine 16-jährige Syrerin und ein 27-jähriger Landsmann.
Der Landtagsabgeordnete Nikolaos Boutakoglou schrieb zu seiner Anfrage auf der Social Media-Plattform Facebook, es seien erschütternde Tatsachen ans Licht gekommen, dass Thema sei "echt schlimm", werde aber tabuisiert.
Das Ministerium befasst sich nach eigenen Angaben ausschließlich mit derartigen Ehen, die im Ausland geschlossen worden. Seit Sommer 2017 gilt in der Bundesrepublik das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Der Bundestag hat im Jahr 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen.
Hunderte Fälle ohne staatliches Einschreiten
Die deutlich höhere Zahl der anderweitig abgeschlossenen Vorgänge wirft Fragen nach dem weiteren Verlauf dieser Fälle auf. Das Regierungspräsidium führt für den Zeitraum von 2015 bis 2026 insgesamt 350 Vorgänge unter der Kategorie „sonstige Erledigungen“.
Doch wie gingen die anderen Kinderehen weiter? Die Landesregierung nennt unter anderem den Tod eines Ehepartners, das Erreichen der Volljährigkeit, ein Absehen von der Aufhebung oder eine erneute Eheschließung im Ausland. Eine rechtskräftige Aufhebung hat in diesen Fällen demnach nicht stattgefunden.
Im Jahr 2023 findet sich der Fall einer zwölfjährigen Afghanin, die mit einem 21-jährigen Afghanen verheiratet war. Auch Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren tauchen mehrfach in der Statistik auf.
Die aktuellsten Einträge der Übersicht betreffen das Jahr 2026. Darin sind unter anderem Eheschließungen von 16- und 17-jährigen Mädchen mit erwachsenen Männern aufgeführt. Die Statistik erfasst dabei das Alter der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie ihre jeweilige Staatsangehörigkeit.
Nach Auskunft des Innenministeriums waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage keine gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen anhängig.
Die Landtagsabgeordnete Emely Knorr, Mitinitiatorin der Anfrage forderte auf der Social-Media-Plattform Instagram: „Kinderehen sind mit unseren Werten unvereinbar. Kinder haben ein Recht auf Sicherheit, Bildung und eine selbstbestimmte Zukunft. Deshalb brauchen wir wirksamen Schutz, frühzeitiges Eingreifen und konsequentes Handeln gegen Zwangsverheiratungen.“
Wie viele Schüler betroffen?
Die beiden Abgeordneten wollten wissen, welche Auswirkungen Zwangsverheiratungen auf den schulischen Werdegang haben. Bleiben die Kinder dem Unterricht fern?
Das Kultusministerium erklärte, entsprechende Daten würden nicht erhoben. Auch darüber, in welchen Ländern die erfassten Ehen geschlossen wurden, verfügt die Landesregierung nach eigenen Angaben über keine Informationen. Erfasst wid das Alter und die Staatsangehörigkeit bei Eheschließung, da diese für mögliche Eheaufhebungsverfahren relevant sind.
Eine weitere Frage der Abgeordneten bezog sich darauf, wie häufig die vom Land finanzierte Beratungsstelle YASEMIN bei Zwangsverheiratungen von Schülern an baden-württembergischen Schulen eingeschaltet wurde. Das Innenministerium schrieb in seiner Antwort vom 9. September 2026, dass die Beratungsstelle ihre Fälle weder nach dem Schülerstatus der beratenen Personen noch nach Schuljahren aufschlüsselt. Stattdessen werden die Fälle nach dem Alter der Betroffenen und nach Kalenderjahren erfasst. Die genaue Zahl der Beratungen: unklar.
Drohende Zwangsverheiratung: 80 Fälle registriert
Im Kalenderjahr 2025 verzeichnete YASEMIN insgesamt 271 Beratungsfälle. In 80 Fällen ging es um Personen, denen eine Zwangsverheiratung drohte. Unter diesen 80 Betroffenen waren 33 Minderjährige.
Vier der Minderjährigen waren jünger als zwölf Jahre, fünf waren zwölf Jahre alt und zwei weitere 13 Jahre alt. Die Erfassung der Beratungsstelle unterscheidet zwischen Personen, denen eine Zwangsverheiratung droht, und anderen Beratungsanliegen; eine schulbezogene Auswertung findet nicht statt.
Auslöser der parlamentarischen Anfrage war nach Angaben der Abgeordneten ein Ende Juli 2026 veröffentlichter Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, der sich vor allem an Lehrkräfte richtet.
Als Kinder gelten in Deutschland rechtlich Personen bis zum 14. Lebensjahr, danach bis zum 18. Lebensjahr als Jugendliche. Nach der UN-Kinderrechtskonvention sind alle Menschen bis zum vollenden 18. Lebensjahr als Kinder anzusehen. Erst mir erreichen der Volljährigkeit dürfen in Deutschland Ehen geschlossen werden. Zwangsverheiratung wird als eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch geführt.
Die gemeldeten Fälle sind auf Baden-Württemberg begrenzt. Mit einer Bevölkerung von rund 11,24 Millionen Menschen stellt Baden-Württemberg einen Anteil von knapp 13,5 % der gesamten deutschen Bevölkerung - ca. 83,5 Millionen Einwohner.