Kann eine einheitliche Rechtsform Start-ups helfen, ohne Arbeitsrechte zu schwächen? Im Europaparlament ringen die Seiten um eine Antwort. Berichterstatter René Repasi spricht von Fortschritten, mahnt aber klare Schutzmechanismen gegen Missbrauch an.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 19. Oktober keine Abstimmung über seinen Berichtsentwurf zu EU Inc. zustande gebracht.
EU Inc., oft als "28. Regime" bezeichnet, soll einheitliche Regeln für Unternehmen schaffen und die Zersplitterung in den 27 nationalen Rechtssystemen verringern. Gründungen und Wachstum sollen schneller und günstiger werden. Start-ups würden eine einzige gesamteuropäische digitale Rechtsform erhalten, ohne dass sich nationale Gesellschafts-, Steuer- oder Sozialversicherungsregeln ändern.
Das Projekt stößt auf massiven Widerstand. Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) warnt vor Lücken im Entwurf, die einen Wettlauf nach unten bei Löhnen und beim Schutz von Beschäftigten auslösen könnten. Zugleich klagen die Initiatoren von EU Inc., dass monatelange Verhandlungen den Kern der Reform verwässern.
Das verspricht die neue Rechtsform
EU Inc. wäre eine europaweit einheitliche Gesellschaftsform mit harmonisiertem Regelwerk. Sie wäre freiwillig und würde die nationalen Rechtsformen ergänzen. Gründer hätten damit eine zusätzliche Option.
Unternehmen könnten sich in einem Mitgliedstaat über eine zentrale EU-Schnittstelle innerhalb von 48 Stunden registrieren. Das Mindestkapital läge bei einem Euro, eine Ersteinlage wäre nicht nötig. Gründung, Einreichungen, Unternehmensführung, Ausgabe von Anteilen und Liquidation sollen komplett digital laufen, ohne Notar- oder Kammergebühren. Auch der Zugang zu Insolvenzverfahren wäre schnell und digital. Bestehende Firmen könnten sich umwandeln, ohne aufgelöst und neu gegründet zu werden.
Ein harmonisiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm würde Aktienoptionen neu ordnen. Beschäftigte erhielten sie nach denselben Regeln und steuerlichen Grundsätzen, egal wo sie leben.
Manches bleibt unverändert. Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Tarifverhandlungen und Betriebsräte richten sich weiter nach dem Land, in dem die Beschäftigten arbeiten. Die Sozialversicherung bestimmt weiterhin der tatsächliche Arbeitsort. Die Reform schafft kein neues Steuersystem: Unternehmen zahlen dort Steuern, wo ihre tatsächliche Leitung sitzt.
Arbeitsrechte blockieren die Einigung
Die EU-Kommission legte ihren Vorschlag am 18. März 2026 vor und will bis Jahresende eine politische Einigung erreichen. Der Rat beschloss am 23. Oktober seine Position. Er unterstützt die Ziele, will den Rahmen aber vereinfachen, digitale Abläufe und Mitarbeiterbeteiligung straffen, Schutzmechanismen stärken und das Vorhaben enger an die Grundfreiheiten des Binnenmarkts binden.
Im Parlament stocken die Gespräche. JURI fand bereits zweimal keine Mehrheit für den Berichtsentwurf des Berichterstatters René Repasi (S&D). Er nannte keine einzelnen Streitpunkte, doch die Arbeitnehmerrechte scheinen entscheidend. "Wir haben Fortschritte erzielt, aber wir müssen noch die richtige Balance für eine endgültige Einigung finden", sagte Repasi.
Damit EU Inc. ein "Qualitätssiegel" werde, brauche es Rechtssicherheit und klare Schutzmechanismen für Beschäftigte gegen Missbrauch, die "im Vorschlag der Kommission völlig fehlen". Werde EU Inc. "ein Instrument zur Umgehung des Arbeitsrechts statt ein Motor für hochwertige Innovation", verfehle die Reform ihr Versprechen.
Der ETUC protestierte am 24. September und am 20. Oktober in Brüssel und Straßburg gegen aus seiner Sicht unzureichende Schutzvorkehrungen. ETUC-Vizegeneralsekretärin Isabelle Schömann warnt vor "Regime Shopping": Unternehmen könnten sich in Staaten mit schwächeren Arbeitsrechten und geringerer Tarifbindung registrieren, aber hauptsächlich anderswo tätig sein. So ließen sich strengere Regeln umgehen und der soziale wie steuerliche Wettbewerb nach unten treiben.
Nach Ansicht des ETUC können Unternehmen Beschäftigte nicht ausreichend informieren und anhören. Die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat unterscheidet sich von Land zu Land und knüpft an den Registrierungsort an. Firmen könnten sich gezielt dort eintragen, wo keine Arbeitnehmervertreter im Vorstand vorgesehen sind.
Außerdem fehle ein klares Verbot, Arbeitsleistung in Anteilen zu vergüten oder niedrige Löhne mit Optionen aufzubessern, so Schömann. Repasi hält Optionen für ein wichtiges Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen. Er betont jedoch: "Solche Modelle dürfen niemals faire Löhne, Renten oder Sozialversicherungsbeiträge ersetzen."
Zudem könnten EU-Inc.-Gesellschaften beschleunigte Liquidationsverfahren nutzen, selbst bei offenen Ansprüchen. Laut einer juristischen Analyse des ETUC drohen Löhne, Abfindungen oder Sozialversicherungsbeiträge unbezahlt zu bleiben, während die Sozialversicherungsträger kaum Zeit hätten, Forderungen zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Repasi warnt: "Schnellere Verfahren können unnötige Bürokratie abbauen, aber Tempo darf nicht zulasten der Rechte von Gläubigern, der Ansprüche von Beschäftigten oder der wirksamen Durchsetzung rechtlicher Verpflichtungen gehen."
Ob bis Jahresende eine Einigung gelingt, hängt laut Repasi von der "Bereitschaft aller Beteiligten ab, konstruktiv zu arbeiten". Gegenüber Euronews forderte er die Kommission auf, "ehrliche Vermittlerin" zu sein: "Sie muss ein faires Verfahren ermöglichen und beiden Gesetzgebern helfen, gemeinsame Lösungen zu finden, ohne eine Seite zu bevorzugen."
Schömann sieht einen übersehenen Punkt. Der Zugang zu Kapital sei das größte Hindernis für Start-ups und entscheidend, um sie in Europa zu halten. "Wir sehen nicht, wie diese neuen Unternehmen durch die EU-Inc.-Reform leichter an Investitionen kommen sollen."
Hält die Reform ihr Versprechen?
Die Initiatoren warnen, die Reform verliere in den Verhandlungen ihren Kern. Am 15. Oktober 2026 veröffentlichte die EU-Inc.-Kampagne einen dringenden Appell an die europäischen Staats- und Regierungschefs und warf der Politik vor, den Vorschlag über Monate zu verwässern. Die Kampagne wird von mehr als 26.000 Gründern, Investoren und Unternehmern unterstützt, darunter Führungskräfte von Stripe, Klarna, Mistral AI und Atomico. In der Erklärung heißt es: "Das EU Inc., für das Sie sich eingesetzt haben und das Europa in die Lage versetzen sollte, im großen Maßstab zu konkurrieren, existiert in dieser Form nicht mehr."
Mitinitiator Simon Schaefer sagte Euronews, die ursprüngliche Idee sei ein wirklich europäischer Rechtsrahmen gewesen, unabhängig von nationalen Gerichten. "Stattdessen hat sich die Kommission für eine Variante entschieden, in der die Gerichte der Mitgliedstaaten für die Streitbeilegung zuständig sind. Allein das ist nicht der große Sprung, den wir uns erhofft hatten, weil es faktisch 27 Spielarten bedeutet."
Nationale Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen bergen laut Kampagne das Risiko, 27 Varianten desselben Rahmens zu schaffen. Ist ein vollständig einheitliches System nicht erreichbar, müssten Start-ups nach Schaefer zumindest frei wählen können, welcher Mitgliedstaat den passendsten Rahmen bietet. "Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, all diese Bereiche sind eng miteinander verwoben und äußerst komplex. Wir glauben, dass das bestmögliche Ergebnis des aktuellen Kommissionsvorschlags darin besteht, dass ein bis drei Mitgliedstaaten in Europa den optimalen Rahmen für Start-ups schaffen."
Offene Streitpunkte
Ein großer Streitpunkt ist das zentrale europäische Unternehmensregister. Ein früher Kompromissentwurf des Rates sah es vor, später wurde es gestrichen. Für Gründer ist ein einziges Register mit standardisierten Informationen entscheidend, um Bankgeschäfte, Investitionen und die Einhaltung von Vorschriften über Grenzen hinweg zu vereinfachen. Sie wenden sich zudem gegen Beschränkungen bei Mitarbeiteraktienoptionen, etwa Obergrenzen nach Unternehmensgröße und Umsatz.
Kritik gibt es auch an der Frage, wer profitiert. Die Reform zielt auf junge Unternehmen, doch der Kommissionsvorschlag sieht keine generellen Grenzen für Größe oder Alter vor. Auch etablierte Konzerne könnten EU Inc. wählen, etwa um sich günstigere Governance-Bedingungen zu sichern.
Ein weiterer Widerspruch: Unternehmen könnten in einem Staat registriert, aber von einem anderen aus geführt werden. Da die steuerliche Ansässigkeit national geregelt bleibt, könnte eine in Irland registrierte, aber aus Deutschland gesteuerte Firma dort steuerpflichtig sein und mit komplexen Compliance-Fragen konfrontiert werden. Schaefer sieht darin einen Vorteil: "Die freie Wahl des Verwaltungssitzes würde das innerhalb Europas möglich machen. Man könnte sein Unternehmen in jedem Mitgliedstaat seiner Wahl registrieren, aber physisch in einem anderen Staat tätig sein und dort seine Steuern zahlen."
Eine einzige Registrierung bedeutet also nicht automatisch einen einheitlichen Rechtsraum. Nationale Gesetze würden weiterhin Lücken im europäischen Rahmen füllen, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten blieben bestehen.
Umstritten ist auch die Rechtsgrundlage. Die Kommission stützt sich auf Artikel 114 der EU-Verträge, der die Angleichung nationaler Vorschriften zur Stärkung des Binnenmarkts erlaubt. Die Expertengruppe für europäisches Gesellschaftsrecht bezweifelt, dass dies für eine eigenständige, freiwillige Gesellschaftsform ausreicht.
Hinzu kommen Zweifel am Schutz vor Betrug bei der sehr schnellen digitalen Registrierung. Der Vorschlag sieht zwar administrative, gerichtliche oder notarielle Prüfungen vor, doch die Bundesnotarkammer warnt, Identitätskontrollen und rechtliche Sicherungen reichten nicht aus. Die Gefahr von Briefkastenfirmen, Betrug und Geldwäsche könne steigen. Die Kommission entgegnet, es würden weiterhin Schutzmechanismen gegen Missbrauch verankert.
Forderungen und Drohkulisse
Den Gewerkschaften entgegnet Schaefer, Schutzregeln müssten gezielt Missbrauch verhindern, auch indem Aktienoptionen nicht zur Umgehung von Mindestlöhnen dienen dürfen. "Wir stehen bereit und sind sehr interessiert daran, die richtigen Instrumente zu entwerfen, um Betrug zu verhindern. Wir sind uns mit den Gewerkschaften einig, dass wir keine Verletzung von Arbeitnehmerrechten wollen. Das darf niemals passieren."
Die Kampagne fordert fünf Elemente zurück: freie Wahl des Registrierungslandes für alle Unternehmen, Zugang für Firmen aller Größen und Branchen, ein einziges europäisches Register, harmonisierte Aktienoptionen, die erst beim Verkauf der Anteile besteuert werden, und nationale Steuer- und Arbeitsrechtspflichten, die sich an der realen wirtschaftlichen Aktivität orientieren.
Werden diese Forderungen zu stark beschnitten, könnte die Kampagne versuchen, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern, statt eine verwässerte Lösung zu akzeptieren, warnt Schaefer. "Wenn wir sehen, dass es nicht funktioniert oder zu viele Kompromisse gemacht werden, werden wir versuchen, einen Weg zu finden, das Verfahren zu bremsen und es richtig zu machen. Für uns ist Tempo nicht der entscheidende Faktor. Wichtiger ist, dass wir jetzt eine gute Lösung bekommen, selbst wenn es länger dauert."