Für 15- bis 18-Jährige gelten in der Türkei strengere Regeln für das Nutzen von Social Media. Plattformen müssen das Alter der User überprüfen und den Eltern Kontrollmöglichkeiten anbieten.
In der Türkei gilt seit dem 1. November eine neue Regelung, die es Kindern unter 15 Jahren verbietet, Konten auf Social-Media zu eröffnen.
Die Familien- und Sozialministerin Mahinur Göktaş erklärte in einem Beitrag auf X, mit der neuen Social-Media-Regelung stehe „das Wohl des Kindes an erster Stelle“. Und es sei ein wichtiger Schritt hin zu einem „kinderfreundlichen digitalen Ökosystem“.
Göktaş bezeichnete die Regelung außerdem als „kritische Schwelle für eine digitale Welt, in der Kinder sicher existieren können“.
Die neue „Verordnung über altersgerechte Dienste und Altersprüfung durch Anbieter sozialer Netzwerke“ verpflichtet die Plattformen dazu, ein System zur Altersverifikation einzurichten, spezielle Dienste für Nutzer im Alter von 15 bis 18 Jahren anzubieten und Werkzeuge für Kontrolle durch die Eltern bereitzustellen. Außerdem macht die am 10. Oktober im Amtsblatt der türkischen Regierung veröffentlichte Regelung neue Vorgaben für die Interaktion der Plattformen mit Kinderkonten.
Die Verordnung gilt für soziale Netzwerke, auf denen Nutzer Inhalte wie Text, Bilder, Ton oder Standortangaben erstellen, ansehen oder teilen.
Altersprüfung auf Plattformen ist Pflicht
Mit der neuen Regelung müssen die Betreiber sozialer Netzwerke das Alter ihrer Nutzer bei der Kontoeröffnung prüfen. Konten von Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sie nicht freischalten. Sie müssen außerdem den Zugang zu Inhalten sperren, die für diese Altersgruppe nicht geeignet sind. Für Nutzer ab 15, die aber noch keine 18 Jahre alt, sind getrennte, altersgerechte Dienste vorgesehen.
YouTube Türkei teilte mit, dass es nach Inkrafttreten der Regelung möglicherweise Konten von Nutzern unter 15 schließen muss.
Die Altersprüfung soll über einen Altersnachweis erfolgen, der im Portal E‑Devlet Kapısı erzeugt wird. Der Nachweis zeigt an, ob der Nutzer 15 Jahre alt oder älter ist und ob er bereits 18 geworden ist oder nicht.
Auf diese Weise teilen die Nutzer nicht ihre Ausweis- oder andere personenbezogene Daten mit den Social-Media-Plattformen, sondern nur die Information, ob sie die jeweils relevante Altersschwelle erreichen.
Auch nach der Verifikation müssen die Plattformen sicherstellen, dass Nutzer nur Angebote erhalten, die zu ihrer Altersgruppe passen. Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Konto entgegen der angegebenen Altersgruppe genutzt wird, kann es vorläufig gesperrt werden, bis eine erneute Altersprüfung erfolgt.
Welche Einschränkungen gelten für 15- bis 18-Jährige?
Für Nutzer ab 15, aber noch keine 18 Jahre alt, sieht die türkische Verordnung ein eigenes Modell vor. Bei diesen Konten müssen strengere Standardeinstellungen für den Datenschutz gelten, und persönliche Daten dürfen nur in geringem Umfang verarbeitet werden.
Für Konten von Minderjährigen gelten unter anderem folgende Regeln:
- Konten sind standardmäßig privat; eine Option für öffentlich sichtbare Profile gibt es nicht.
- Nachrichten können nur von Konten kommen, denen der Nutzer folgt. Eine Gelesen-Anzeige wird in Nachrichten nicht eingeblendet.
- Listen der Follower und der abonnierten Konten sind für andere Nutzer nicht sichtbar.
- Kinderkonten werden anderen Nutzern nicht als Vorschlag zum Folgen angezeigt.
- Livestream-Funktionen stehen nicht zur Verfügung.
- Technische Maßnahmen sollen verhindern, dass Profilfotos, Konten oder Beiträge von Kindern per Screenshot abgespeichert werden.
- Filter- und Empfehlungssysteme müssen so eingestellt werden, dass Kinder weniger mit Inhalten in Kontakt kommen, die ihrer Entwicklung schaden könnten.
- Plattformen dürfen keine personalisierten Konten auf Basis des Verhaltens von Kindern erstellen und ihre Daten weder zum Profiling noch für personalisierte kommerzielle Werbung verwenden.
Die Regelung verbietet außerdem Oberflächen und Funktionen, die visuelle Inhalte auf Kinderkonten durch Scrollen, Tippen, Klicken oder automatisch in endlosen Reihen anzeigen.
Welche Kontrollmöglichkeiten erhalten Eltern?
Anbieter sozialer Netzwerke müssen Werkzeuge bereitstellen, mit denen Eltern die Konten und Datenschutzeinstellungen ihrer Kinder verwalten können.
Diese Werkzeuge sollen mindestens ermöglichen, Konto- und Funktionseinstellungen zu steuern, die Bildschirmzeit zu überwachen und zu begrenzen sowie die Standortfreigabe zu kontrollieren. Kostenpflichtige Transaktionen sollen nur mit Zustimmun der Eltern möglich sein.
Eltern können außerdem Ausgabenobergrenzen für Käufe, Leihvorgänge und kostenpflichtige Abonnements festlegen.
Die Kontrollinstrumente müssen auf Türkisch vorliegen, leicht auffindbar und aktivierbar sein und auf verschiedenen Geräten sowie Betriebssystemen funktionieren. Wenn Elternkontrollen aktiviert werden, müssen die Kinder darüber informiert werden.
Frist für bestehende Konten: 31. März 2027
Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung eröffnete Konten, bei denen bislang keine Altersprüfung erfolgt ist, müssen spätestens bis zum 31. März 2027 verifiziert werden.
Ergibt die Altersprüfung, dass ein Nutzer noch keine 15 Jahre alt ist, wird sein Konto geschlossen. Konten von Nutzern ab 15, die aber noch keine 18 Jahre alt sind, unterliegen den besonderen Regeln für Kinderkonten.
Die Plattformen sind verpflichtet, für Einsprüche gegen Altersprüfungen, Kontosperren oder -schließungen sowie gegen Schutzmaßnahmen auf Kinderkonten kostenlose, leicht zugängliche Beschwerdewege auf Türkisch einzurichten.
Diese Eingaben dürfen nicht ausschließlich von automatischen Systemen bearbeitet werden, sondern müssen einer aussagekräftigen menschlichen Prüfung unterzogen werden.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Für soziale Netzwerke, die ihre Pflichten aus der Verordnung nicht erfüllen, gelten die Sanktionsbestimmungen nach Zusatzartikel 4 des Internetgesetzes Nr. 5651.
Vor einer Sanktion wird der Plattformbetreiber über den Verstoß informiert und erhält je nach Art der Pflichtverletzung eine angemessene Frist zur Abhilfe.
Bei der Bemessung der Strafen berücksichtigen die Behörden Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Kinder sowie die Bemühungen der Plattform um eine Umsetzung.
Europa diskutiert ähnliche Beschränkungen
Die in der Türkei in Kraft getretene Regelung fällt in eine Phase, in der weltweit über die Begrenzung der Social-Media-Nutzung von Kindern diskutiert wird. Einige Länder wie Australien haben bereits Verbote eingeführt.
Auch in Europa stehen insbesondere Beschränkungen für Kinder unter 15 zunehmend auf der Tagesordnung. Länder wie Frankreich, Griechenland und Dänemark arbeiten an Mindestaltergrenzen für soziale Medien, Spanien bereitet eine ähnliche Regelung vor.
Auf Ebene der Europäischen Union arbeitet die EU-Kommission an einer gemeinsamen Regelung, die die Online-Sicherheit von Kindern erhöhen und die Pflichten der Plattformen zur Altersverifikation stärken soll.
Die einzelnen EU-Staaten verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze und setzen unterschiedliche Altersgrenzen. Eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene ist bislang noch nicht beschlossen.
"Trügerische Sicherheit" in Australien
Auch in Australien sorgt die Umsetzung des Social-Media-Verbots für Kinder unter 16 für Debatten. Einer Umfrage der Molly Rose Foundation und YouthInsight unter 1.050 Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren zufolge greifen 61 Prozent derjenigen, die vor dem Verbot ein Social-Media-Konto hatten, weiterhin auf mindestens ein Konto zu.
Die Molly Rose Foundation betont, die Ergebnisse zeigten, dass das Verbot, anders als seine Befürworter behaupten, keine verlässliche Sicherheitsbarriere bilde. Die Regelung könne Eltern vielmehr ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln.
Die Age Verification Providers Association (AVPA), ein Verband von Unternehmen für Altersprüfungstechnologie, hält dagegen. Das Problem liege nicht in fehlender Technik, sondern darin, dass soziale Netzwerke die vorhandenen Prüfwerkzeuge nicht konsequent einsetzen. Die Plattformen erklären wiederum, sie ergriffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Vorgaben einzuhalten.
Die australische Online-Sicherheitsbehörde eSafety Commissioner untersucht mögliche Verstöße von Meta, Google, TikTok und Snapchat. Die Regierung teilte mit, sie sammle Beweise, um bei ausbleibender Verbesserung der Compliance ein Verfahren vor dem Bundesgericht einleiten zu können.