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Deutsches Gericht stoppt Blockade: Miliiardär Usmanow kann EU-Rat verklagen

Der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow
Der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow -  Copyright  Maxim Shemetov/Pool Photo via AP
Copyright Maxim Shemetov/Pool Photo via AP
Von Laura Fleischmann
Zuerst veröffentlicht am
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Juristische Auseinandersetzung mit russisch-usbekischem Milliardär Usmanow: Interne Absprachen mit dem Auswärtigen Amt, politische Bedenken und ein blockierter Prozess. Der Bundesgerichtshof zeigt Hamburger Landgericht nun klare rechtliche Grenzen auf. Der Milliardär kann den EU-Rat nun verklagen.

Drei Jahre lang hat der Präsident des Hamburger Landgerichts verhindert, dass der russisch-usbekische Milliardär Alischer Usmanow sein Recht ausübt und gegen den Rat der EU klagt. Bis vor Kurzem war Usmanow von der EU sanktioniert. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Blockade für rechtswidrig erklärt und entschieden, dass die Klage zugestellt werden muss.

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Dabei soll sich der Präsident des Gerichts mit dem Bundesamt für Justiz sowie dem Auswärtigen Amt abgesprochen haben. Diese Absprache sei jedoch nicht "rechtlich bindend" gewesen, urteilt der BGH. Das Bundesamt für Justiz ist eine eigenständige Behörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums gehört.

Mit seiner Blockade widersetzte sich der Präsident einer Anordnung des Vorsitzenden der Hamburger Pressekammer am selben Gericht, laut der die Klage an den Rat der EU in Brüssel weitergeleitet werden sollte. Stattdessen blockierte der Präsident mit der verweigerten Zustellung auch ein mögliches Verfahren.

Bei dem Verfahren geht es um mutmaßlich durch den Rat der EU verletzte Persönlichkeitsrechte Usmanows. Konkret will Usmanow erwirken, dass die Begründung seiner inzwischen beendeten Sanktionierung durch die EU von deren Websites gelöscht wird. Bis heute ist sie öffentlich einsehbar.

In der Sanktionsbegründung heißt es: "Alischer Usmanov ist ein kremlinfreundlicher führender Geschäftsmann mit Beteiligungen an Unternehmen in den Bereichen Eisenerz und Stahl, Medien, Telekommunikation und Internet."

Zudem würde seine größte Holdinggesellschaft, der Stahlriese Metalloinvest, "der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle" dienen, so das Beschlussblatt weiter. Usmanow habe "besonders enge Verbindungen" zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und er habe "die die Ukraine destabilisierende Politik der russischen Regierung aktiv unterstützt".

Milliardär war seit 2022 auf EU-Sanktionsliste

Im Dezember 2023 reichte Usmanow in Hamburg Klage gegen die von ihm der EU vorgeworfene Persönlichkeitsrechtsverletzung ein. Der BGH hat Ende Oktober 2026 entschieden, dass die Klage nach Brüssel zugestellt werden muss, was bis heute nicht geschehen ist.

Usmanow erhält eine Auszeichnung von Putin, Moskau, 2013
Usmanow erhält eine Auszeichnung von Putin, Moskau, 2013 Copyright 2014 AP. All rights reserved.

Der russische Milliardär wurde zu Beginn des groß angelegten russischen Angriffs auf die Ukraine im Frühjahr 2022 von der EU sanktioniert.

Als Teil der Sanktionen wurde Usmanow, der laut dem US-Finanzmagazin Forbes in Usbekistan leben soll, mit einem Reiseverbot belegt. Sämtliche Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren. Usmanow gehört zu den wohlhabendsten Menschen der Welt. Forbes führt ihn Anfang November auf Platz 206 der reichsten Menschen der Welt. Sein Vermögen wird auf 12,6 Milliarden Euro geschätzt.

Ende September wurden schließlich die Sanktionen gegen Usmanow aufgehoben. Hintergrund war eine drohende Totalblockade von Russland-Sanktionen durch mehrere EU-Mitgliedstaaten. Um das zu verhindern, hob die EU ihre Sanktionen gegen Usmanow sowie einen weiteren Oligarchen auf, so die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Diplomaten.

Demach hatten die Slowakei, Frankreich und Luxemburg die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow gefordert. Um Sanktionen zu verhängen oder zu verlängern, müssen alle EU-Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen.

Schwere Vorwürfe gegen Auswärtiges Amt

Vertreten wird Usmanow durch den prominenten deutschen Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Der Jurist vertrat zuletzt SpaceX-Eigentümer Elon Musk bei einer Klage gegen das ZDF. Zu seinen Mandanten gehören außerdem der russisch-israelische Unternehmer und Eigentümer des britischen Fußballvereins FC Chelsea, Roman Abramovich, sowie Serbiens Ex-Präsident Aleksandar Vučić.

Nach dem BGH-Urteil erklärte Steinhöfel: "Der Zugang zu den Gerichten ist ein Grundrecht. Das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock wollte unsere Klage gegen den EU-Rat und damit den Justizgewährungsanspruch verhindern." Unter der vergangenen rot-grün-gelben Koalition führten die Grünen das Auswärtige Amt. Seit Mai 2025 ist es in der Hand der CDU unter Außenminister Johann Wadephul (CDU).

Usmanow bei einem Fußballspiel zwischen Arsenal und Chelsea gemeinsam mit Roman Abramovich, London, 2009
Usmanow bei einem Fußballspiel zwischen Arsenal und Chelsea gemeinsam mit Roman Abramovich, London, 2009 Copyright 2009 AP. All rights reserved.

Der Präsident des Landgerichts Hamburg habe sich der Exekutive gebeugt und die Zustellung ohne Rechtsgrundlage verweigert, obwohl der zuständige Richter seines eigenen Gerichts sie angeordnet hatte.

"Der BGH hat das kassiert. Ein Gerichtspräsident nimmt keine Weisungen vom Auswärtigen Amt entgegen. Das nennt man Gewaltenteilung", so der Anwalt weiter. Laut Steinhöfel ist es das erste Mal, dass eine Person gegen ein Organ der Europäischen Union wegen falscher Tatsachenbehauptungen klagt.

Auswärtiges Amt habe von "Absurdität" gesprochen

In seiner Pressemitteilung zitiert Steinhöfel aus einem ihm vorliegenden Schriftverkehr. Darin soll sich ein Referatsleiter des Auswärtigen Amts an das Bundesamt für Justiz gewandt haben: "Wir wollen nicht [...], daß sie durch nationale Gerichte der Mitgliedstaaten beeinflußt oder gar überprüft werden", soll es in der Nachricht aus dem November 2023 heißen.

Usmanow bei der russischen Präsidentschaftswahl, Moskau, 2018
Usmanow bei der russischen Präsidentschaftswahl, Moskau, 2018 Copyright 2018 The Associated Press. All rights reserved.

Dass Entscheidungen des Rates der Kontrolle einzelner Gerichte der Mitgliedstaaten unterworfen würden, werde in dem Schriftverkehr als "Absurdität" bezeichnet.

Mitte Januar 2024 teilte das Bundesamt für Justiz schließlich dem Hamburger Landgericht mit, dass das Auswärtige Amt eine Übermittlung der Klage ablehne. Die Übermittlung stehe im Gegensatz zu außenpolitischen Interessen Deutschlands, darunter "die Wahrung der regelbasierten internationalen Ordnung".

Nach eigenen Angaben sollen Usmanows Anwälte insgesamt 21 Gerichtsentscheidungen und 109 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit erwirkt haben. Hinzukommen sollen 3.700 korrigierte Veröffentlichungen in 62 Ländern.

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