In vielen Hauptstädten reicht selbst der Bruttomindestlohn nicht aus, um die Miete zu decken. Euronews Business wirft einen genaueren Blick auf neueste Erkenntnisse. Berlin platziert sich überraschend gut.
Die Kosten für Wohnen und Versorgung sind die größte Ausgabenkategorie für europäische Haushalte. Nach den jüngsten Zahlen von Eurostat entfallen 23,6 Prozent der Ausgaben der Haushalte in der EU auf die Bereiche Wohnen, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe in der EU. In den Großstädten ist der Anteil der Mieten besonders hoch.
Noch wichtiger ist, dass die Miete eine erhebliche Belastung für Mindestlohnempfänger darstellt und in vielen europäischen Hauptstädten deren Monatseinkommen übersteigt.
Laut einer Analyse des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), die auf EU-Daten beruht, liegen die durchschnittlichen Kosten für die Miete einer Zweizimmerwohnung in den Hauptstädten der meisten EU-Länder über dem Bruttomindestlohn.
Nur in fünf EU-Ländern, in denen ein Mindestlohn gesetzlich verankert ist, liegt diese Monatsmiete unter dem Mindestlohn. Da jedoch sowohl die Zahlen von Eurostat als auch die des EGB sich auf Brutto-Werte beziehen, ist die tatsächliche Belastung der Arbeitnehmer wahrscheinlich noch höher als gedacht. Denn nach Steuerabzügen bleibt lediglich der Nettowert des Lohnes übrig.
Prag und Lissabon am stärksten von Mietkosten betroffen
Die Mindestlohnempfänger in der tschechischen Hauptstadt Prag sind im europäischen Vergleich am stärksten betroffen. In Prag beträgt die Durchschnittsmiete 1.710 €, während der Mindestlohn im Land 924 € beträgt. Das bedeutet, dass ein Betrag in Höhe von 185 Prozent des Mindestlohns erforderlich ist, um sich eine Zweizimmerwohnung leisten zu können.
Lissabon liegt mit 168 Prozent an zweiter Stelle. In Portugal beträgt das monatliche Bruttomindestlohnäquivalent (gezahlt über 14 Monate im Jahr) 1.073 €, während die durchschnittliche Miete in der Hauptstadt 1.710 € beträgt.
Auch in Budapest (159 %), Bratislava (158 %), Sofia (154 %), Athen (153 %) und Riga (151 %) liegt der Anteil des Bruttomindestlohns, der für die Miete aufgewendet werden muss, über 150 Prozent. Das bedeutet, dass ein Mindestlohnempfänger sein gesamtes Gehalt für die Miete ausgeben müsste und immer noch mehr als ein halbes Gehalt zusätzlich bräuchte, um sie zu bezahlen. Lebenshaltungskosten nicht mit einberechnet.
In Valletta (143 %), Paris (138 %), Tallinn (131 %), Madrid (125 %), Bukarest (122 %), Warschau (117 %), Dublin (113 %), Ljubljana (105 %) und Vilnius (105 %) liegt dieser Anteil ebenfalls über 100 Prozent, d.h. selbst der Bruttomindestlohn reicht nicht aus, um die Miete zu decken.
In Paris beispielsweise beträgt die Durchschnittsmiete für eine Zweizimmerwohnung 2.523 €, während der Mindestlohn in Frankreich 1.823 € beträgt. In Madrid sind es 1.721 € gegenüber 1.381 €.
Brüssel und Berlin beste Hauptstädte für Mindestlohnempfänger
Im Gegensatz dazu ist Brüssel die EU-Hauptstadt, in der sich Mindestlohnempfänger die Miete noch am besten leisten können. Der Bruttomindestlohn deckt dort 70 Prozent der Mietkosten. In Brüssel beträgt die durchschnittliche Miete für eine Zweizimmerwohnung 1.476 €, während der Mindestlohn 2.112 € beträgt.
Berlin liegt mit 76 Prozent an zweiter Stelle. Der Anteil des Bruttomindestlohns, der für die Miete benötigt wird, beträgt 85 Prozent in Nikosia, 87 Prozent in Luxemburg und 96 Prozent in Den Haag.
"Hohe Wohnkosten und niedrige Löhne treiben die Menschen in die Armut und die Wirtschaft in die Rezession", sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynch.
"Die Diskrepanz zwischen Miete und Lohn ist völlig unhaltbar. Wenn man die steigenden Energie- und Lebensmittelkosten hinzurechnet, müssen die ArbeitnehmerInnen für das Nötigste Kredite aufnehmen und haben praktisch kein verfügbares Einkommen mehr", erklärt sie weiter.
Mieten auf Landesebene erschwinglicher als in Hauptstädten
Im Vergleich zu den Hauptstädten bieten die Länderdurchschnittswerte ein besseres Bild. In vielen Ländern reicht der Bruttomindestlohn aus, um sich die Miete zu leisten. Allerdings liegt der Anteil der Miete immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt von 23,6 Prozent der Ausgaben der Haushalte für Wohnen und Versorgungsleistungen.
In einer Untergruppe von 16 EU-Ländern, die in diesem EGB-Vergleich analysiert wurden, reicht der Anteil des Bruttomindestlohns, der für die Miete benötigt wird, von 33 Prozent in Polen bis 61 Prozent in Malta.
In Polen liegt der Bruttomindestlohn bei 1.139 €, während die durchschnittliche Miete 376 € beträgt. Auch Frankreich schneidet mit 1.823 € gegenüber 695 € besser ab. Auch Griechenland kann für Mindestlohnempfänger außerhalb Athens eine gute Option sein: 1.027 € gegenüber 408 €.
In Spanien beträgt der Mindestlohn 1.381 €, während die Durchschnittsmiete bei 660 € liegt.
EGB-Empfehlungen gegen steigende Mieten
Der EGB fordert mehrere politische Maßnahmen, darunter.
- Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Mindestlohnrichtlinie vollständig umsetzen, einschließlich solider Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen, die sicherstellen, dass mehr ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn erhalten.
- Die Regierungen sollen die Wohnkosten berücksichtigen, wenn sie festlegen, ob die Mindestlohnsätze angemessen sind.
- Verstärkte öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, auch durch EU-Investitionsinstrumente und eine Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Die Mindestlöhne im Jahr 2026 sind in Europa sehr unterschiedlich, sowohl in nominaler Hinsicht als auch in Bezug auf die Kaufkraft. Nach Angaben von Eurostat verdienen rund 13 Millionen Arbeitnehmer in 21 EU-Ländern den Mindestlohn oder weniger. In mehreren Ländern ist der Anteil deutlich höher.