Eine Gruppe von etwa zehn Migranten durchbricht mit einem Wagenheber die Stahlgrenze an der Polnisch-Belarussischen Grenze. Ein polnischer Soldat schießt - zwölf Mal. Jetzt hat ein Gericht in Polen entschieden und eine heftige Debatte ausgelöst.
Der Vorfall ereignete sich im Grenzgebiet bei Dubicze Cerkiewne in Podlachien. Eine Gruppe von etwa zehn Migranten durchbrach mit einem Wagenheber die Stahlgrenze an der Polnisch-Belarussischen Grenze. Anschließend gelangten sie auf die polnische Seite und trugen Leitern, um weitere Hindernisse – Rollen von Stacheldraht – zu überwinden.
Die Patrouillen des Grenzschutzes und der polnischen Armee liefen auf die Stelle des Grenzdurchbruchs zu und gaben Warnschüsse in die Luft ab. Karol S. (damals Soldat der 1. Warschauer Panzerbrigade, mechanisiertes Bataillon in Biała Podlaska) lief zusammen mit einem Kameraden dorthin. Aus einer Entfernung zwischen rund 210 und 164 Metern gab er insgesamt zwölf Schüsse mit seiner Dienstwaffe entlang des Grenzwegs ab, in Richtung einer Gruppe aus zehn Migranten, zwei Grenzschutzbeamten und zwei Soldaten.
Das Gericht sieht im Verhalten des Soldaten "keine Merkmale einer Straftat"
Das Gericht befand, dass Karol S. im Einklang mit seinen Dienstpflichten handelte. Der Richter erinnerte daran, dass zu den Grundaufgaben eines Soldaten der Schutz der Unverletzlichkeit der Grenzen der Republik Polen gehört. Er verwies auf den damaligen Kontext: häufige aggressive Vorfälle durch Migranten, die illegal die Grenze überschritten. Er hob außerdem hervor, dass nur einen Monat nach dem Vorfall in derselben Gegend der polnische Soldat Sgt. Mateusz Sitek von einem Migranten mit einem Messer tödlich verletzt wurde.
Richter Oberstleutnant Radosław Hunek betonte in der Urteilsbegründung ausdrücklich:
„Im Verhalten des einfachen Soldaten erkennt das Gericht keinerlei Merkmale einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch.“
Vorfall vom 25. März 2024: Der Ablauf
Der Angeklagte bestritt die Schuld durchgehend. Er erklärte, er habe gerufen: „Polnische Armee, stehen bleiben!“ sowie „Polnische Armee, stehen bleiben, sonst schieße ich!“. Die Schüsse habe er in einem leichten Winkel in die Luft abgegeben – als Alarm- und Warnschüsse, um die benachbarten Posten zu alarmieren. Er betonte, er habe in eine sichere Richtung geschossen.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Warschau stellte auf Grundlage von Aufnahmen der perimetrischen Kameras, eines 3D-Rekonstruktionsgutachtens und ballistischer Untersuchungen fest, dass drei Projektile abprallten – von einem Pfosten, vom Boden und vom Stacheldraht – und neun Geschosse an der Gruppe vorbeiflogen. Ein ballistischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass diese neun Schüsse genug Energie hatten, um je nach Trefferzone Verletzungen oder den Tod eines Menschen zu verursachen. Verletzt wurde jedoch niemand.
Kontroverse um T-Shirt von Karol S.
Zur Urteilsverkündung erschien Karol S. in einem weißen T-Shirt mit dem Logo der polnischen Band Honor – einer Musikgruppe aus den neunziger Jahren und den frühen zweitausender Jahren, die in Skinhead-Kreisen, bei extremen Nationalisten und Neonazis beliebt war.
Der Band wurde vorgeworfen, den Nationalsozialismus zu glorifizieren und nationalistisch motivierten Hass zu schüren. Sie löste sich 2005 nach dem Tod des Sängers auf. Der Auftritt in diesem T-Shirt sorgte für zusätzliche Kontroversen und Kommentare von Extremismus-Experten.
Reaktion der Regierung und Gesetzesänderungen
Zu ähnlichen Vorfällen äußerte sich im Juni 2024 der Vizepremier und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz. Auf der Plattform X schrieb er:
„Die Festnahme von Soldaten, die Warnschüsse in Richtung angreifender Migranten abgeben, ist inakzeptabel. (…) Soldaten, die für die Sicherheit des Staates einstehen, müssen sicher sein, dass die rechtlichen Verfahren sie schützen.“
Als Reaktion auf zahlreiche ähnliche Fälle erarbeitete das Verteidigungsministerium Gesetzesänderungen. Sie sollen Soldaten und Sicherheitskräften, die an der Grenze in Gefahrensituationen zur Waffe greifen, einen umfassenderen rechtlichen Schutz bieten.
Ein zentrales Element dieser Maßnahmen ist die Einrichtung des „Teams zum Schutz der Rechte von Soldaten“. Es bietet Militärangehörigen rechtliche Unterstützung in allen dienstbezogenen Angelegenheiten. Seit seiner Gründung haben sich insgesamt 838 Soldaten an dieses Team gewandt.
Operation „Schleuse“
Der Vorfall ereignete sich inmitten der seit Herbst 2021 anhaltenden Migrantenkrise an der polnisch-belarussischen Grenze, die als Teil der hybriden Kriegsführung des Regimes von Aljaksandr Lukaschenka gilt. Die von der belarussischen Opposition „Schleuse“ genannte Operation besteht darin, gezielt den Transport von Migranten aus dem Nahen Osten, aus Afrika und aus Asien auf das Gebiet Polens, Litauens und Lettlands zu organisieren. Belarussische Dienste holen Menschen unter dem Vorwand nach Europa, ihnen die Reise nach Westeuropa zu erleichtern, und zwingen sie dann, die Grenze illegal zu überschreiten.
Humanitäre Organisationen, die an der Grenze arbeiten, darunter das Podlachische Freiwillige Humanitäre Rettungsteam, schlagen zugleich Alarm wegen Fällen von Pushbacks, Gewalt gegen Migranten, zerstörten Dokumenten und der Verweigerung des Rechts, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. All dies verstoße ihrer Ansicht nach gegen das Prinzip der non-refoulement. Dieses besagt, dass eine Person, der der Flüchtlingsstatus verweigert wurde, nicht in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihr Verfolgung droht.
Karol S. verließ nach dem Vorfall die Armee. Das Freispruchsurteil ist die erste Entscheidung dieser Art in ähnlichen Fällen des Waffeneinsatzes an der Ostgrenze.