Nun gelten die neuen Migrationsregeln der Europäischen Union - nach monatelangem politischen Ringen. Was ändert sich für Schutzsuchende? Hier unser Euronews-Überblick.
Eine umfassende Reform der europäischen Migrationsregeln ist in Kraft getreten. Sie soll die Verfahren an den Grenzen verschärfen und das Asylsystem grundlegend umbauen.
„Zum ersten Mal verfügen wir über ein geschlossenes europäisches System“, sagte der Migrationskommissar der EU, der Österreicher Magnus Brunner. Die Reform verschaffe den Mitgliedstaaten mehr Kontrolle über ihre Grenzen, fügte er hinzu.
Die wichtigsten Elemente des Pakets im Überblick:
Strengere Grenzüberprüfungen
Menschen, die irregulär in die Europäische Union einreisen, müssen sich Identitäts- und Sicherheitsüberprüfungen unterziehen. Das Verfahren kann bis zu sieben Tage dauern.
Ausweispapiere sowie biometrische Daten von Gesicht und Fingerabdrücken werden in einer Datenbank erfasst.
Die Vorprüfung soll klären, wer ein beschleunigtes oder reguläres Asylverfahren erhält und wer in Herkunfts- oder Transitland zurückgeschickt wird.
Beschleunigte Ablehnungen
Ein großes Problem im EU-Migrationssystem ist für einige Mitgliedstaaten der geringe eigene Spielraum bei Entscheidungen über Migrantinnen und Migranten – und die oft sehr langen Verfahren.
Das neue System soll die Abläufe beschleunigen, vor allem bei ablehnenden Bescheiden.
Anträge von Asylsuchenden, die als Sicherheitsrisiko gelten oder nur geringe Chancen auf Schutz haben, sollen schneller bearbeitet werden. Das betrifft etwa Menschen aus Marokko oder Bangladesch, deren Anträge in mindestens 80 Prozent der Fälle abgelehnt werden.
Ihre Anträge werden in Zentren nahe den EU-Außengrenzen bearbeitet – also an Landgrenzen, Häfen und Flughäfen. Das Verfahren kann bis zu zwölf Wochen dauern.
Für andere Asylsuchende gilt weiterhin das reguläre Verfahren.
Solidaritätsmechanismus
Nach geltendem EU-Recht ist grundsätzlich der Staat zuständig, in dem ein irregulär eingereister Migrant zuerst europäischen Boden betritt. Das belastet vor allem Italien, Griechenland und Malta, die in den vergangenen Jahren die meisten Ankünfte über Land und See verzeichnet haben.
Um diese Länder zu entlasten, sieht die Reform einen Solidaritätsmechanismus vor. Er verpflichtet andere Mitgliedstaaten, eine bestimmte Zahl von Asylsuchenden aus besonders betroffenen Staaten zu übernehmen. Alternativ können sie den belasteten Ländern pro Asylsuchenden 20.000 Euro zahlen.
Mindestens 30.000 Asylsuchende pro Jahr sollen über dieses Umverteilungssystem verlegt werden. Die Verhandlungen darüber gestalten sich schwierig. Bereits in einer ersten Runde im vergangenen Jahr lehnten mehrere Staaten ab, umverteilte Asylsuchende aufzunehmen.
Notfallmechanismus
Das Paket schafft zudem eine Notfallregelung für unerwartete starke Zuwanderung. Gemeint sind Krisen wie in den Jahren 2015 und 2016, als mehr als zwei Millionen Asylsuchende in die EU kamen, viele aus den Kriegsgebieten Syrien und Afghanistan.
In solchen Fällen dürfen die Mitgliedstaaten den Schutz für Asylsuchende einschränken. Sie können Menschen an den Außengrenzen dann länger in Aufnahme- oder Haftzentren festhalten als sonst erlaubt.
Das System greift auch bei der sogenannten „Instrumentalisierung“ von Migration. Der Vorwurf richtet sich häufig gegen Belarus und Russland: Nach Angaben der EU-Nachbarn schleusen sie gezielt Migranten über die Grenze, um die aus 27 Staaten bestehende Union zu destabilisieren.
Kritik an den neuen Mechanismen
Menschenrechtsorganisationen kritisieren zahlreiche Elemente des neuen Systems.
Sie warnen, die Regelungen führten de facto dazu, dass die meisten Migranten – darunter auch Kinder – für die Dauer des Verfahrens festgehalten würden.
Zudem befürchten sie, dass die neuen Abläufe und schnelle Entscheidungen in Einzelfällen meist in weitere Phasen der Inhaftierung für ankommende Migranten münden.
Rund ein Dutzend Mitgliedstaaten haben die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen. Sie müssen etwa die nötige Infrastruktur für die neuen Screening-Verfahren erst noch aufbauen. Andere Länder kämpfen mit Problemen bei der biometrischen Datenbank.
Seit der Verabschiedung der Reform hat sich die öffentliche Stimmung in der Migrationsfrage weiter verhärtet. Viele EU-Staaten drängen daher auf zusätzliche Maßnahmen.
Ein weiteres Maßnahmenpaket, das Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender erleichtern soll, wird derzeit im Eiltempo durch das EU-Gesetzgebungsverfahren gebracht. Das verstärkt die Sorge von Menschenrechtsgruppen, dass humanitäre Aspekte in Europa zunehmend hinter politischen Erwägungen zurückstehen könnten.