EU-Parlament und Mitgliedstaaten ringen um neue Abschieberegeln. Streitpunkt ist vor allem der Zeitpunkt des Inkrafttretens – inhaltlich gibt es bei Haft, Drittstaaten und Rückführungen weitgehend Einigkeit.
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten konnten sich bislang nicht auf neue Regeln zur Rückführung von Migranten einigen. Der Streit entfachte zuletzt aufgrund der Frage, ab wann das Gesetz gelten soll.
Die geplante "Rückführungsverordnung" sieht strengere Vorgaben vor, um Rückführungen zu beschleunigen. Geplant sind unter anderem Abschiebezentren außerhalb der EU, längere Haftzeiten sowie Einreisesperren für Staatsangehörige aus Drittstaaten ohne Aufenthaltsrecht in Europa.
Nach drei Verhandlungsrunden in Straßburg wurden die Gespräche vorerst abgebrochen und auf den ersten Juni vertagt. Nach Angaben mehrerer Beteiligter drehte sich die Auseinandersetzung zuletzt nur noch um den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Das Parlament fordert eine sofortige Anwendung der Regeln. Die Mitgliedstaaten wollen den Großteil der Bestimmungen dagegen erst in zwei Jahren umsetzen, da mehrere Regierungen Zeit für die Anpassung ihrer Systeme benötigen. In allen anderen Punkten – auch bei besonders umstrittenen Fragen – haben sich beide Seiten laut Diplomaten bereits vorläufig geeinigt.
"Angesichts der Dringlichkeit der Migrationslage haben wir Vorschläge strikt abgelehnt, die Anwendung um ein oder sogar zwei Jahre zu verschieben. Solche Verzögerungen sind nicht zu rechtfertigen", sagte EVP-Unterhändler François-Xavier Bellamy gegenüber Euronews.
Doch auch innerhalb des Parlaments gibt es Kritik am Gesamttext. Die Grünen/EFA-Abgeordnete Mélissa Camara, die an den Verhandlungen beteiligt war und die Verordnung scharf kritisiert, sprach bei Euronews von "einer Parodie von Verhandlungen".
"Statt für einen würdevollen und humanen Text zu kämpfen, haben sie sich auf einen lächerlichen Streit darüber konzentriert, ab wann die Regeln überhaupt gelten sollen", sagte sie.
Harter Kurs
Der vorläufige Text erlaubt es nationalen Behörden künftig, den "Wohnort oder andere relevante Räumlichkeiten" von Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus zu durchsuchen. NGOs und zivilgesellschaftliche Gruppen sehen darin Parallelen zu umstrittenen Razzien der US-Einwanderungsbehörde.
Wohnungsdurchsuchungen müssten jedoch vorab gerichtlich oder per Verwaltungsanordnung genehmigt werden. Zudem müssten sie verhältnismäßig sein und mit der Dringlichkeit des Falls begründet werden.
Außerdem sollen EU-Staaten irreguläre Migranten künftig auch in Drittstaaten zurückführen können, aus denen sie nicht stammen. Voraussetzung dafür wären bilaterale Abkommen mit Nicht-EU-Staaten, in denen sogenannte "Rückführungsdrehscheiben" eingerichtet werden.
Dieser Punkt stand nie ernsthaft infrage. Parlament und Rat unterstützten ihn geschlossen. Einige Mitgliedstaaten arbeiten bereits an Rückführungszentren außerhalb Europas, während die italienische Regierung in Albanien schon ein ähnliches Projekt betreibt. Beide Seiten befürworteten zudem Abschiebungen in Drittstaaten auch für Familien mit Kindern; ausgenommen wären lediglich unbegleitete Minderjährige.
Gestrichen wurde allerdings eine umstrittene Klausel des Europäischen Parlaments, die Gespräche mit nicht anerkannten Akteuren in Drittstaaten zur Rückübernahme ermöglicht hätte.
Kritiker warnten, dies könne Kooperationen mit nichtdemokratischen Regimen wie den Taliban in Afghanistan erleichtern. Bereits heute arbeitet die EU in Rückführungsfragen mit problematischen Regierungen in Ländern wie Libyen, Ägypten und Syrien zusammen.
Zudem erhöht das Gesetz die maximale Abschiebehaft für Menschen, die auf ihre Rückführung warten, von derzeit sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre. Für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, wäre sogar eine unbefristete Inhaftierung möglich. Auch Einreisesperren würden ausgeweitet: Statt bisher fünf Jahren könnten sie künftig bis zu zehn Jahre dauern, bei Sicherheitsrisiken sogar lebenslang.
Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich außerdem darauf, den automatischen Aufschub bei Rechtsmitteln zu ändern. Bislang wird jeder Abschiebebescheid ausgesetzt, bis ein endgültiges Urteil vorliegt. Künftig sollen Gerichte im Einzelfall entscheiden, ob ein Einspruch aufschiebende Wirkung hat.
Gemeinsamer Kurs in der Migrationspolitik
Trotz der vertagten Verhandlungen verfolgen Parlament und Rat beim Umgang mit irregulärer Migration weitgehend denselben Kurs. Eine Einigung am ersten Juni gilt als realistisch.
Die Europäische Kommission drängt seit Langem auf höhere Rückführungsquoten und möchte die Vereinbarung noch vor dem Inkrafttreten des EU-Pakts zu Migration und Asyl Mitte Juni abschließen. Nach jüngsten Eurostat-Daten werden derzeit nur rund achtundzwanzig Prozent der ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten tatsächlich außerhalb Europas zurückgeführt.
Nach einer politischen Einigung müssten Parlament und Mitgliedstaaten den Text noch formell bestätigen.
Im Parlament dürfte sich die EVP voraussichtlich erneut mit rechtsextremen Fraktionen zusammenschließen, um die Verordnung zu verabschieden. Bereits bei anderen migrationspolitischen Vorhaben in dieser Wahlperiode war sie ähnlich vorgegangen – trotz erheblicher Kritik an der Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Entwurfs über einen geheimen WhatsApp-Chat im zuständigen Ausschuss.
Die Linksfraktionen wollen gegen das Gesetz stimmen. Viele ihrer Abgeordneten bezweifeln bereits jetzt die Vereinbarkeit der neuen Regeln mit den Grundrechten.