Brüssel verurteilt Google zu 890 Millionen Euro: Der Konzern bevorzugt eigene Dienste in der Suche und schränkt App-Entwickler ein, trotz neuer US-Zollpläne.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag eine Geldstrafe von 890 Millionen Euro gegen Google verhängt. Sie wirft dem Konzern vor, sich selbst in seinen Diensten zu bevorzugen und App-Entwickler unfair zu behandeln. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Trump-Regierung eine neue Runde von Strafzöllen vorbereitet.
Die Strafe beendet ein Verfahren, das die Kommission im März 2024 auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) eingeleitet hatte. Dieses Gesetz schreibt großen Tech-Konzernen, die zentrale digitale Märkte dominieren, detailliert vor, was sie dürfen und was nicht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, Google bevorzuge systematisch eigene Dienste. Die Kommission bewertet diesen Teil des Falls mit 460 Millionen Euro. Nach ihrer Auffassung verschafft die Suchmaschine Angeboten wie Google Shopping, Google Hotels und Google Flights einen Vorteil, während Konkurrenzdienste in den Suchergebnissen nach unten rutschen.
Der Vorwurf der Selbstbevorzugung spielte erstmals im Kartellverfahren zu Google Shopping eine zentrale Rolle. Der Europäische Gerichtshof bestätigte dieses Grundsatzurteil 2024, mehr als ein Jahrzehnt nach Einleitung des Verfahrens im Jahr 2010.
Der DMA hat den Begriff später ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen. Ziel war es, Verfahren zu beschleunigen und viele Beweishürden des klassischen Kartellrechts abzubauen.
Der zweite Teil des Verfahrens, auf den die übrigen 430 Millionen Euro entfallen, geht auf Beschwerden von App-Entwicklern zurück. Sie werfen Google vor, sie daran zu hindern, Nutzerinnen und Nutzer auf Alternativen außerhalb des Google-Ökosystems hinzuweisen – etwa auf günstigere Angebote außerhalb des App-Stores oder auf alternative Bezahlsysteme.
Folgen des Kommissionsbeschlusses für Google
Die Geldbuße ist nur ein Teil der Auflagen. Noch schwerer wiegt für Google, dass die Kommission den Konzern verpflichtet, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Google soll Dienste Dritter ohne Benachteiligung behandeln und App-Entwicklern freie Kommunikation mit ihren Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen.
Google muss die Vorgaben der Kommission innerhalb von 60 Tagen umsetzen. Andernfalls drohen laufende Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes.
Google argumentiert, die eigenen Dienste seien auf eine optimale Nutzerfreundlichkeit ausgelegt. Eine Änderung der Suchergebnisse oder der App-Store-Regeln würde nach Ansicht des Unternehmens dem digitalen Ökosystem in Europa schaden.
"Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern eine Verschlechterung unserer Produkte, betrieben von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer. Europäische Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen den Preis dafür. Regulierung sollte Produkte verbessern, nicht sie schlechter machen", sagte Kent Walker, President of Global Affairs bei Google.
Google testet bereits Änderungen an der Suche und am App-Store. Die Kommission will deren Umsetzung weiter überwachen und sieht einige Schritte als wichtigen Fortschritt hin zu mehr Regelkonformität.
Ob Google gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt, ließ der Konzern offen.
Formal ist der Abschluss der Untersuchung das Ergebnis einer weitgehend bürokratischen Prüfung, ob der Technologiekonzern die detaillierten EU-Regeln für faire, offenere Digitalmärkte verletzt hat. Politisch könnte der Fall jedoch zu einem weiteren Streitpunkt in den transatlantischen Beziehungen werden.
US-Handelskonflikt
Die hohe Strafe gegen einen US-Konzern dürfte in Washington für neuen Ärger sorgen. Die Trump-Regierung hat wiederholt klargemacht, dass sie die EU-Digitalregeln als handelspolitische "Störung" betrachtet und ähnliche Strafen teils mit Zöllen gleichsetzt.
Vor einem Jahr einigten sich Brüssel und Washington im sogenannten Turnberry-Abkommen auf einen Kompromiss im Handelsstreit. Die EU sagte zu, Zölle auf die meisten US-Industrieprodukte abzuschaffen und akzeptierte im Gegenzug einen US-Zollsatz von 15 Prozent auf ihre eigenen Exporte.
Die Trump-Regierung musste jedoch neue Zölle auf eine andere Rechtsgrundlage stützen, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die 2025 eingeführten Abgaben als rechtswidrig verwarf. Daraufhin führte die Regierung neue Zölle auf einer anderen Rechtsgrundlage ein.
Dieses neue Zollregime läuft in dieser Woche aus. Das Weiße Haus prüft zusätzliche Abgaben, die sich voraussichtlich gegen Zwangsarbeit und Überkapazitäten richten. Hintergrund ist eine Untersuchung nach Abschnitt 301 des US-Handelsrechts, die auch die Arzneimittelpreise in Deutschland beleuchtet.
Der Handelsstreit zwischen der EU und den USA haben schon früher Einfluss darauf gehabt, wie Brüssel US-Technologiekonzerne sanktioniert. Im vergangenen September setzte die Kommission eine geplante Geldbuße gegen Google wegen seines Digitalwerbegeschäfts vorerst aus. Ausschlaggebend war demnach der Druck aus den eigenen Reihen und aus Washington.
Handelskommissar Maroš Šefčovič profilierte sich damals als wichtigster Gegner empfindlicher Sanktionen, solange kein Abkommen mit Washington feststand. Nachdem der interne Konflikt öffentlich geworden war, setzte die Kommission die Geldbuße schließlich doch durch. Trotzdem zeigte der Vorgang, wie anfällig die EU-Ermittlungen für externen politischen Druck sind.