Die Deutsche Bahn will bis 15. Oktober an allen 5.400 Bahnhöfen Alkoholkonsum untersagen. Ausgenommen bleiben unter anderem Bars und Restaurants im Bahnhof.
Die Deutsche Bahn untersagt künftig den Alkoholkonsum in allen Bahnhöfen ihres Netzes. So will das Unternehmen die Sicherheit und Sauberkeit für Beschäftigte und Reisende verbessern.
Das Verbot wird bis spätestens 15. Oktober schrittweise an allen 5.400 Bahnhöfen eingeführt. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Bars und Restaurants in den Stationen.
An 30 Bahnhöfen gilt das Alkoholverbot bereits, darunter in Köln, Hamburg und München. Der Berliner Hauptbahnhof und der Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen folgen am 1. September, zusammen mit weiteren Stationen, bevor die Regelung bundesweit ausgeweitet wird.
"Wir beobachten zu oft, dass Gewalt dort zunimmt, wo zu viel Alkohol fließt", sagte Bahnchefin Evelyn Palla in einer Mitteilung.
Sie verwies auf einen "brutalen und sinnlosen Angriff" in der vergangenen Woche. Ein alkoholisierter Fahrgast soll dabei einen Sicherheitsmitarbeiter bei einer Fahrkartenkontrolle geschlagen und getreten haben. Der Mitarbeiter stürzte aus der Tür des fahrenden Zuges und verletzte sich.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss den Bahnhof verlassen. Wiederholungstäter können ein dauerhaftes Hausverbot erhalten.
Gastronomiebetriebe in den Bahnhöfen sind von der Regelung ausgenommen. Reisende dürfen weiterhin verschlossene Flaschen und Dosen mit Alkohol im Gepäck oder in Einkaufstaschen mitführen. An Bord der Züge gilt das Verbot nicht. In vielen Fernverkehrszügen werden alkoholische Getränke im Bordrestaurant verkauft.
Deutschland hat ein Schienennetz von rund 33.400 Kilometern Länge. Im Schnitt sind täglich 50.000 Züge unterwegs. Nach Angaben der Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn ist das Europas größtes Netz.