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Was passiert mit den minderjährigen Migranten von Ceuta, wenn sie 18 werden?

Mehrere minderjährige Migrant:innen überqueren am Donnerstag, 30. Juli 2026, von Marokko aus die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta.
Mehrere minderjährige Migranten überqueren am Donnerstag, 30. Juli 2026, von Marokko die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta. Copyright  AP Photo/Antonio Sempere
Copyright AP Photo/Antonio Sempere
Von Marina Neila
Zuerst veröffentlicht am
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Seit der Masseneinreise Ende Juli hat Spanien in Ceuta 2.168 minderjährige Migranten registriert. Anwältin Glenda Fermín erklärt, was mit ihnen geschieht, wenn sie volljährig werden, welche Rechte sie auf Familiennachzug haben und warum sie die bisherige Bearbeitung der Krise für unzureichend hält.

Die Lage der minderjährigen Migranten steht wieder im Mittelpunkt der Debatte, knapp einen Monat nach der massenhaften Einreise von Migranten nach Ceuta. Das spanische Innenministerium hat seit dem 30. Juli 2.168 Minderjährige erfasst. Die Stadt steht weiterhin unter erheblichem Migrationsdruck.

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Ihre Lage beim Erreichen der Volljährigkeit und die Frage, ob sie Angehörige in Spanien nachholen können, werfen viele rechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen auf.

Die auf Ausländerrecht spezialisierte Anwältin Glenda Fermín erläutert, was mit minderjährigen Migranten passiert, wenn sie 18 werden, und welche Möglichkeiten sie haben, Familienangehörige nachzuholen. Sie bewertet zudem die behördliche Bewältigung der Migrationskrise in Ceuta, fordert mehr Ressourcen für schnellere Verfahren und warnt vor einer zunehmenden Entmenschlichung der Debatte über Migration.

Volljährig unter staatlicher Obhut

In Ceuta herrscht derzeit große Unsicherheit. Noch ist offen, was mit den minderjährigen Migranten geschieht, die spanischen Boden erreicht haben: ob sie zurückgeschickt werden, ob sie Papiere für einen Aufenthalt in Spanien bekommen oder ob sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Glenda Fermín erklärt, dass bei bereits registrierten Minderjährigen der Aufenthaltsstatus normalerweise erneuert wird. Das geschehe „etwa 60 Tage vor dem Erreichen der Volljährigkeit oder bis zu 90 Tage danach“.

Liegt keine Dokumentation vor, haben die jungen Erwachsenen nach ihrem 18. Geburtstag 90 Tage Zeit, nach Ende der staatlichen Obhut einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Nach Angaben der Anwältin können sie die Unterlagen mit einem Arbeitsvertrag einreichen.

Familiennachzug mit 18

Das Recht auf Familiennachzug ist gesetzlich verankert. Es greift jedoch nicht automatisch, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Laut Fermín braucht es unter anderem ein Gutachten zur Wohnraumeignung, eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis und nachweisbare finanzielle Mittel.

Nach ihren Angaben können die jungen Menschen ihren Ehepartner oder ihre Kinder nachholen. Für Eltern gilt eine andere Regel: Sie müssen eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung mit einer Dauer von fünf Jahren nachweisen.

Es gibt auch Ausnahmefälle aus humanitären Gründen, etwa eine schwere Krankheit. Fermín betont jedoch, dass solche Anträge eine hohe Beweislast mit sich bringen und schwer durchzusetzen sind, da es sich um eine rechtlich unbestimmte Folge handelt.

Droht eine Nachzugswelle?

Zur Frage, ob ein junger Mensch mehrere Angehörige nachholen und diese wiederum neue Nachzugsverfahren anstoßen könnten, sagt Fermín, es könne passieren, dass die engsten Angehörigen nachziehen. Sie erinnert jedoch daran, dass das Gesetz klare Grenzen setzt.

Die Anwältin weist darauf hin, dass der Familiennachzug nur für bestimmte Personen gilt, nämlich Ehepartner, Kinder und Eltern. Gerade für Eltern ist zusätzlich eine langfristige Aufenthaltserlaubnis Pflicht.

Beim Nachzug von Kindern hält Fermín solche Fälle für selten. Es gehe um junge Menschen, die gerade erst 18 geworden sind und kaum mehr als ein Kind haben dürften.

Unbegleitete Minderjährige, die nach Spanien eingereist sind, kehren am Samstag, dem 1. August 2026, aus der spanischen Exklave Ceuta nach Marokko zurück.
Unbegleitete Minderjährige, die nach Spanien eingereist sind, kehren am Samstag, dem 1. August 2026, aus der spanischen Exklave Ceuta nach Marokko zurück. AP Photo/Antonio Sempere

Familiennachzug: Wer bearbeitet die Anträge?

Sobald die Betroffenen volljährig sind, liegt die Zuständigkeit für Familiennachzugsverfahren bei den Ausländerbehörden der Regierungsvertretung am Wohnort der rechtmäßig in Spanien lebenden Person.

Volljährigkeit und Rechtsfolgen: Anlass zur Sorge?

Fermín zeigt sich mit Blick auf Änderungen in der Migrationspolitik wenig zuversichtlich. Sie verweist auf die neue Rückführungsverordnung, die noch nicht in Kraft ist und ihrer Ansicht nach restriktiver und aus Sicht der Rechte problematischer ist als die sogenannte „Schande-Richtlinie“, wie eine frühere EU-Regelung einst genannt wurde.

Trotzdem hofft sie, dass sich auch künftig für die Rechte der Betroffenen einsetzen lässt, so wie in der Vergangenheit.

Zugleich beklagt die Anwältin eine „Entmenschlichung und Instrumentalisierung“ der Migration. Ihrer Ansicht nach lässt sich eine ablehnende Erzählung über Migrantinnen und Migranten leichter konstruieren, wenn ihre Namen und Gesichter unsichtbar bleiben, was den Aufbau eines Diskurses gegen Migration erleichtert.

Bürokratiekrise nach der Masseneinreise

Der Präsident von Ceuta, Juan Jesús Vivas, kritisiert, dass pro Tag nur zwischen 25 und 30 Rückführungsakten bearbeitet werden. Nach Einschätzung von Fermín hat Spanien gezeigt, dass es administrativ durchaus in der Lage ist, auf Ausnahmesituationen zu reagieren.

„Ich kann kaum glauben, dass sich das Personal nicht aufstocken lässt“, sagt sie. Aus ihrer Sicht könnte eine Reform des Ausländergesetzes in diese Richtung gehen und viele Verfahren vereinfachen, gerade mit Blick auf mögliche neue Migrationskrisen.

Eine einfache Lösung sieht sie nicht. Vieles hänge vom politischen Willen ab. Fehle dieser, werde es kompliziert.

Transfer von 500 minderjährigen Migrantinnen

Die aktuelle Debatte fällt zusammen mit einem Plan des Ministeriums für Jugend und Kindheit. Demnach sollen 500 unbegleitete minderjährige Migrantinnen aus Ceuta auf das spanische Festland verlegt werden, über verschiedene Aufnahmeprogramme und mit Unterstützung von Kinderschutzorganisationen. Die Pläne sehen vor, dass diese Transfers ohne Übertragung der Vormundschaft an die autonomen Gemeinschaften erfolgen.

Fermín stellt dieses Vorgehen infrage und vermutet, dass damit die üblichen Kontrollen der Regionen umgangen werden sollen. „Die Formel bedeutet meiner Meinung nach, die Kontrolle aller autonomen Gemeinschaften bei der Verteilung der Minderjährigen kurzerhand auszuhebeln“, sagt sie.

Über die Zukunft der Minderjährigen, die in Ceuta bleiben, müssen kommende Entscheidungen erst noch Klarheit bringen, zur möglichen Rückführung, Unterbringung, Verlegung auf das Festland oder zu ihrem rechtlichen Status. Bis dahin steht die Stadt weiter unter starkem Migrationsdruck, der ihre Ressourcen und ihre Reaktionsfähigkeit erneut auf die Probe stellt.

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