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Behörde: Google bietet Android-Nutzern in der Schweiz weniger Suchoptionen als in der EU

Archivbild: Schweizer und EU-Flaggen am Eingang der neuen Botschaft der Schweiz in Minsk, Belarus, Donnerstag, 13. Februar 2020. (AP Photo)
ARCHIV: Flaggen der Schweiz und der EU am Eingang der neuen Schweizer Botschaft in Minsk, Belarus, am Donnerstag, 13. Februar 2020. (AP Photo) Copyright  AP Photo
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Von Una Hajdari
Zuerst veröffentlicht am
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Android-Nutzer in der Schweiz können beim Einrichten neuer Handys die Standardsuchmaschine nicht mehr frei wählen – ihre EU-Nachbarn schon.

Die Schweizer Wettbewerbskommission hat eine Voruntersuchung gegen Google eingeleitet. Der US-Konzern hat auf Android-Geräten in der Schweiz eine Funktion entfernt, mit der Nutzer bei der Einrichtung die Standard-Suchmaschine auswählen können.

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Die Wettbewerbskommission, in der Schweiz unter dem Kürzel WEKO bekannt, teilte am Dienstag mit, ihr Sekretariat prüfe nun, ob die Abschaffung des sogenannten „Choice Screen“ eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Kartellgesetz darstellt.

„Voreinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle … Die Abschaffung dieser Funktion kann die Sichtbarkeit von Suchmaschinen einschränken, die mit Google konkurrieren, und beim Einrichten eines Geräts Markteintrittshürden erhöhen“, heißt es in der Mitteilung der WEKO.

Der Choice Screen erscheint bei der ersten Einrichtung eines neuen Android-Geräts und fordert Nutzer dazu auf, eine Standard-Suchmaschine zu wählen. Google hat diese Auswahlmöglichkeit in der Schweiz gestrichen, im Europäischen Wirtschaftsraum bleibt sie jedoch verfügbar.

Warum gelten in der Schweiz andere Regeln?

Die Schweiz gehört weder der EU noch dem EWR an. Deshalb gilt der Digital Markets Act (DMA) auf ihrem Staatsgebiet nicht.

Der Suchauswahlbildschirm entstand als Auflage im Android-Wettbewerbsverfahren der EU. Im März 2020 vereinbarten die EU-Kommission und Google, dass er auf allen neuen Android-Geräten im EWR und im Vereinigten Königreich angezeigt wird.

Später stärkte der DMA diese Vorgaben. Er verpflichtet große Plattformen, sogenannte Gatekeeper, Nutzern Auswahlbildschirme anzuzeigen und ihnen einen einfachen Wechsel von Voreinstellungen zu ermöglichen. Google wurde im September 2023 als Gatekeeper eingestuft und weitete seine Choice Screens im März 2024 aus, um die Regeln zu erfüllen.

In der Schweiz gibt es keine entsprechende Pflicht. Behörden gingen bisher davon aus, dass sie eine solche Regelung nicht benötigen.

Eine Analyse aus dem Jahr 2023 der Interdepartementalen Koordinationsgruppe für die EU-Digitalpolitik kam zum Schluss, dass große ausländische Gatekeeper die EU-Regeln in der Schweiz ohnehin anwenden würden. Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Märkte lohne sich wirtschaftlich kaum, Schweizer Nutzerinnen und Nutzer könnten daher faktisch vom DMA profitieren.

Die Entscheidung von Google, den Choice Screen zu entfernen, stellt diese Annahme nun direkt auf die Probe.

Die Schweiz arbeitet zwar an einem Plattformgesetz. Der Bundesrat eröffnete im Oktober 2025 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, die im Februar endete.

Dieses Gesetz würde den aktuellen Fall jedoch nicht erfassen. Der Entwurf orientiert sich am Digital Services Act der EU und regelt vor allem Inhaltsmoderation und Transparenz, nicht aber Voreinstellungen. Mit einer Vorlage ans Parlament wird frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 gerechnet.

Die Voruntersuchung der WEKO soll klären, ob genügend Anhaltspunkte für ein formelles Wettbewerbsverfahren vorliegen.

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