Marine Le Pen will ihre Verurteilung anfechten und geht davon aus, den Präsidentschaftswahlkampf 2027 ohne elektronische Fußfessel führen zu können.
Der Auftritt von Marine Le Pen in den 20-Uhr-Nachrichten von TF1 wurde mit Spannung erwartet. Zuvor hatte das Pariser Berufungsgericht sein Urteil gesprochen.
Es bestätigte zwar die Verurteilung von Marine Le Pen, vverkürzte jedoch die Dauer ihrer politischen Nichtwählbarkeit, sodass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten kann. Gleichzeitig verurteilte das Gericht die Chefin des Rassemblement National (RN) zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, das jedoch mit elektronischer Überwachung per Fußfessel vollstreckt werden könnte.
Marine Le Pen betonte mehrfach, die Auflagen beim Tragen einer elektronischen Fußfessel seien mit einem Wahlkampf nicht vereinbar.
In den TF1-Nachrichten kündigte sie nun an, sie wolle „dieses juristisch äußerst ernste Thema“ dem obersten Gericht in Frankreich, dem Kassationshof vorlegen. „Ich will alle Rechtsmittel ausschöpfen, die mir zur Verfügung stehen, um meine Unschuld in dieser Affäre zu verteidigen“, sagte sie.
„Ich werde also ohne elektronische Fußfessel Wahlkampf machen“, erklärte Marine Le Pen. „Die Kassationsbeschwerde setzt die Strafe aus“, fügte sie hinzu.
Die Generalstaatsanwältin am Pariser Berufungsgericht, Marie-Suzanne Le Quéau, kündigte bei RTL an, sie werde „in der kommenden Woche“ über eine mögliche Kassationsbeschwerde entscheiden. Der Kassationshof prüft nur, ob das Recht korrekt angewendet wurde und verhandelt den Fall nicht inhaltlich neu.