Ihr Recht im als Flugreisender

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Von Euronews
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Unsere heutige Frage bei Utalk kommt von Arik:
“Guten Tag, mein Name ist Arik. Ich wollte von Biarritz nach Lissabon fliegen. Aber als ich am Flughafen ankam, sagte man mir, dass der Flug wegen technischer Schwierigkeiten gestrichen worden sei. Gibt es eine europäische Gesetzgebung, die meine Rechte in einem solchen Fall schützt?”

Die Antwort kommt von Jimena Gomez de la Flor vom europäischen Informationszentrum Europe Direct:

“Ja, im Jahr 2004 hat die Europäische Union das geltende Recht in Bezug auf den Personenluftverkehr im Sinne des Schutzes der Reisenden angepasst. Das gilt für Reisen innerhalb der EU oder mit in der EU registrierten Fluglinien und im Fall eines gestrichenen Flugs, einer längeren Verspätung oder im Fall eines nicht gewehrten Boardings.

Wenn Ihr Flug gestrichen wird und Sie am Flughafen festsitzen, haben Sie zwei Möglichkeiten: erstens können Sie auf eine Ersatzleistung und damit auf den Transport zu ihrem Zielort bestehen. Zweitens können Sie sich den Preis des nicht genutzten Tickets erstatten lassen. Falls Sie auf einer Auszahlung bestehen, geben Sie damit den Anspruch auf Weiterbeförderung auf.

Wenn Sie sich für eine Weiterreise entscheiden, dann haben Sie Anspruch auf Erfrischungen, Speisen und die Möglichkeit zur Kommunikation, auf einen Telefonanruf beispielsweise. Falls nötig auch auf eine Übernachtung.

Sie könnten außerdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Das hängt davon ab, welche Distanz mit dem Flug hätte zurückgelegt werden sollen. Wenn das Unternehmen ihnen einen Ersatzflug unter ähnlichen Bedingungen anbietet, könnte die zu gewährende Zahlung bei 50 Prozent des Flugpreises liegen.

Sie haben kein Recht auf Entschädigung, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestrichen wurde. Auch falls Sie bereits zwei Wochen vor Abflug über die Streichung informiert worden sind, besteht kein Anspruch.

Sollte ihr Flug gestrichen werden, müssen Sie zunächst Ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Sollte die Gesellschaft die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ablehnen, können sie die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde einschalten. Sollte der Flug durch eine europäische Airline außerhalb der EU gestrichen werden, können Sie Beschwerde gegen den betroffenen EU-Staat einreichen.”

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite: europa.eu/youreurope.

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