Europaweites Wahlrecht

Europaweites Wahlrecht
Von Euronews
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Ivan aus Prag fragt:
“Ich bin Slovake, lebe und arbeite aber derzeit in der Tschechischen Republik. Ich möchte bei Kommunalwahlen in Prag meine Stimme abgeben. Habe ich dazu das Recht?”

Es antwortet Frederik François von Europe Direct:
“Wenn Sie in einem anderen EU-Staat leben, oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen, haben Sie das Recht, dort bei Kommunalwahlen und Europawahlen ihre Stimme abzugeben und zu kandidieren, – zu denselben Bedingungen wie Bürger dieses Landes.
Wenn Sie wählen wollen, müssen Sie sich zunächst in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie werden Auskunft geben müssen über ihre Staatsangehörigkeit und Adresse. Bei Europawahlen werden Sie auch erklären müssen, dass Sie ihre Stimme bei einer Wahl nur einmal abgeben werden.
Wenn Sie in das Wählerverzeichnis eines Landes aufgenommen wurden, in dem Wahlpflicht bei Kommunalwahlen und Europawahlen besteht, werden Sie Ihre Stimme abgeben müssen.
Wenn Sie bei einer Kommunalwahl als Kandidat antreten wollen, kann von Ihnen eine Erklärung verlangt werden, dass Sie nicht von einer Kandidatur ausgeschlossen sind. Sie müssen dieser Erklärung eine Bescheinigung ihres Heimatlandes beifügen.
Wenn Sie bei Europawahlen kandidieren wollen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung Ihres Heimatlandes beifügen, dass Sie nicht von einer Kandidatur ausgeschlossen sind.”

Für weitere Informationen über die EU wählen Sie die Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder besuchen Sie die Website europa.eu/youreurope

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