Von Renate Birk
mit dpa
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Der 96-jährige, ehemalige SS-Mann Oskar Gröning soll seine Haftstrafe "zeitnah" antreten.
Der 96-jährige, ehemalige SS-Mann Oskar Gröning muss in Haft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die wegen Gesundheitsgründen eingelegte Beschwerde ab.
Gröning hatte ausgesagt, im Konzentrationslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Ein Gericht in Lüneburg hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover erklärte, der Antritt der Haftstrafe solle "zeitnah" erfolgen.