Von Stefan Grobe
Diesen Artikel teilenKommentare
Das Gericht der EU hat entschieden, dass Angestellte im Teilzeit-Elternurlaub Ausgleichszahlungen auf der Basis des Vollzeit-Gehalts erhalten müssen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Rechte von Eltern, besonders von Frauen, gestärkt.
Die Richter entschieden, dass Ausgleichzahlungen an Angestellte im Teilzeit-Elternurlaub auf der Basis ihres Vollzeit-Gehalts geleistet werden müssen.
Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich, wo 96 Prozent der Angestellten im Elternurlaub Frauen sind.
Die nationale Regelung diskriminiere daher indirekt Frauen, so das Urteil.
Diesen Artikel teilenKommentare