EU beschließt neues Sanktionsinstrument

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Von Efi Koutsokosta
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Mit der Entscheidung des Außenministerrats will die EU wirksamer auf Menschenrechtsverletzungen reagieren.

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Die EU hat erstmals ein Sanktionsinstrument gegen Menschenrechtsverletzungen geschaffen. Die Entscheidung erlaubt es den Mitgliedsstaaten künftig, etwa Guthaben einzufrieren und Einreiseverbote zu verhängen. Damit sollen Personen bestraft werden, die zum Beispiel an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind.

Die EU nahm mit ihrem Beschluss das US-Magnitsky-Gesetz von 2016 zum Vorbild. Treibende Kraft dieses Gesetzes war der britisch-amerikanische Investor Bill Browder. Die Entscheidung der EU-Außenminister bezeichnete er als historisch, allerdings nicht restlos perfekt. Ein Problem sei, dass Entscheidungen nur einstimmig gefasst werden könnten. Auch schließe die EU-Entscheidung nicht staatliche Ausbeutung ein. Doch gingen Menschenrechtsverletzungen und Kleptokratie Hand in Hand. Natürlich sei der Brüsseler Beschluss ein Meilenstein, doch nun fange die eigentliche Arbeit erst an, wenn man gegen üble Akteure wie Russland und China und deren Korruption vorgehen wolle.

Die EU-Außenminister diskutierten auch das Verhältnis mit der Türkei. Am Donnerstag und Freitag wird der EU-Gipfel wahrscheinlich Sanktionen gegen Ankara beschließen. Die EU hatte die Türkei im Oktober eindringlich davor gewarnt, ihre Politik der Provokationen im östlichen Mittelmeer fortzusetzen. eitdem sei keine Änderung des türkischen Verhaltens festzustellen, sagte EU-Außenbeauftragter Josep Borrell. Die Lage habe sich eher verschlimmert. Der Bericht des Außenministrerrats sei daher nicht positiv.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Treffens stand die Lage in Venezuela. Die Minister kritisierten das Fehlen von politischem Pluralismus und die Verfolgung von Oppositionellen. Angesichts dessen sei der Wahlausgang nicht als glaubwürdig anzuerkennen.

Journalist • Stefan Grobe

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