Wahlrechtsreform: Eilantrag der Opposition gescheitert

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede vor dem Bundestag, 24.06.2021
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede vor dem Bundestag, 24.06.2021 Copyright Markus Schreiber/AP
Von Euronews
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Wahlrechtsreform: Eilantrag der Opposition scheitert

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Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von der Großen Koalition beschlossenen neuen Wahlrecht stattfinden. Einen entsprechenden Eilantrag von FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten, das die geplanten Änderungen nicht bereits bei der anstehenden Wahl im September greifen, hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Über die Richtigkeit der Klage wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Hintergrund ist die am 8. Oktober 2020 von CDU/CSU und SPD beschlossene Reform, die darauf abzielt, zukünftig die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu reduzieren. Derzeit sitzen 709 Parlamentarier im Bundestag, deren Zahl könnte nach der anstehenden Bundestagswahl weiter anwachsen.

Die Opposition hatte das Reformvorhaben kritisiert, da es aus ihrer Sicht nicht dazu beiträgt, den Bundestag zu verkleinern. Sie nannte die Änderung des Wahlrechts verfassungswidrig und reichte eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Eine Entscheidung, ob es langfristig beim neuen Wahlrecht und beim größeren Bundestag bleibt, steht noch aus. Darüber will das Gericht später entscheiden.

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