Berlin will mit 62 Sensoren ein flächendeckendes System zur Drohnen-Erkennung und Abwehr aufbauen. Doch wie die Abwehr konkret funktionieren soll – und was das für den Datenschutz bedeutet – ist noch offen.
Berlin will ein flächendeckendes Erkennungs- und Abwehrsystem gegen Drohnen aufbauen. Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtete, soll das System ein Netz aus 62 Funk-Sensoren vorsehen, bei dem jeder Sensor einen Radius von bis zu zehn Kilometern abdeckt.
Angestoßen wurde das Projekt von Dirk Stettner, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Er betont in einem schriftlichen Statement an Euronews, dass die "technischen Voraussetzungen, um einen wirksamen Drohnenabwehrschirm über Berlin zu errichten" bestehen. Ihm zufolge lässt sich ein solches System "im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel realisieren, ohne dabei in die Privatsphäre der Berlinerinnen und Berliner einzugreifen".
Spannen soll sich das System über das gesamte Stadtgebiet mit besonderem Fokus auf Großveranstaltungen, Staatsbesuche und kritische Infrastruktur. Wie das System auf Drohnen reagiert und wie zwischen "feindlichen" und "nicht-feindlichen" Drohnen unterschieden werden soll, ist bislang noch unklar.
Das Abschießen einer Drohne in dicht besiedeltem urbanen Gebiet birgt erhebliche Risiken für Menschen und Infrastruktur. Im Gespräch sind deshalb auch sogenannte Abfangdrohnen, die "feindliche" Objekte mit Netzen unschädlich machen sollen.
Umsetzung in einem Zeitraum von etwa einem Jahr möglich
Mit dem System sollen Drohnen frühzeitig erkannt werden. Laut Stettner, wäre eine Umsetzung "innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von etwa einem Jahr möglich". Für das Lagezentrum ist der ehemalige Flughafen Tempelhof als Standort im Gespräch.
Die geplante Drohnenabwehr in Berlin wirft aus Sicht von Datenschützern jedoch erhebliche rechtliche Fragen auf. Auf Anfrage von Euronews betont Simon Rebiger, Pressesprecher der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass staatliche Eingriffe klare gesetzliche Grenzen haben.
Grundlage für mögliche Maßnahmen ist in Berlin der § 24h des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Dieser erlaubt der Polizei, technische Mittel gegen unbemannte Geräte einzusetzen, Gefahrenlagen zu erkennen und dabei auch personenbezogene Daten zu erheben oder in Funkverbindungen einzugreifen – allerdings nur, wenn dies erforderlich ist.
Besonders sensibel wird es bei kameragestützten Systemen. Entscheidend sei dabei, ob die Voraussetzungen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfüllt sind.
Ob ein konkretes Drohnen-Detektionssystem überhaupt personenbezogene Daten erhebt, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen. Erst die konkrete technische Ausgestaltung entscheide darüber, in welchem Umfang Daten erfasst werden – und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Auch operative Maßnahmen wie das gezielte Abdrängen einer Drohne über dicht besiedeltem Gebiet sind rechtlich nicht eindeutig geregelt, so Rebiger.
Bundesweite Drohnenabwehr? Bisher Fehlanzeige
Die Drohnenabwehr spielt nicht nur über Berlin eine Rolle, sondern bundesweit. Ende vergangenen Jahres haben Bund und Länder mit dem neuen Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) in Berlin erstmals eine zentrale Stelle geschaffen, um Drohnenbedrohungen gemeinsam zu erkennen und abzuwehren. Polizei, Bundeswehr und Sicherheitsbehörden bündeln dort rund um die Uhr ihre Informationen, koordinieren Maßnahmen und tauschen Expertise aus, heißt es.
Das Ziel des Zentrums ist es, schneller und effektiver auf wachsende Risiken durch Drohnen zu reagieren – etwa im Kontext hybrider Bedrohungen oder kritischer Infrastruktur.
Interne Lageberichte, die dem NDR und WDR vorliegen, zeigen, dass verdächtige Drohnen zwar weiterhin fast täglich gesichtet werden, echte Abwehr jedoch selten folgt. In vielen Fällen gelingt es weder, Drohnen zu stoppen noch ihre Herkunft eindeutig zu klären.
Hinzu kommt, dass sich ein großer Teil der Vorfälle als Fehlalarm entpuppte: etwa Hobbyflieger, Journalisten oder Firmen, die ohne Genehmigung filmen. Selbst bei zunächst verdächtigen Einsätzen – etwa über Militärstandorten oder kritischer Infrastruktur – bestätigt sich ein Spionageverdacht bislang kaum.
Strukturell liegt ein zentrales Problem darin, dass das GDAZ aufgrund der Zuständigkeit selbst keine operativen Eingriffe durchführt. Die konkrete Gefahrenabwehr bleibt Aufgabe lokaler Behörden. Das Zentrum erstellt und koordiniert demnach vor allem Lagebilder.
Bundeswehr bekommt mehr Befugnisse zur Drohnenabwehr
Wie Euronews vergangenes Jahr berichtete, liegen die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr in Deutschland grundsätzlich bei den zivilen Sicherheitsbehörden wie Bundespolizei und Landespolizei sowie bei den Betreibern kritischer Infrastruktur. Die Bundeswehr war in erster Linie nur befugt, ihre eigenen Standorte zu schützen und höchstens auf Anforderung unterstützend einzugreifen.
Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat jedoch eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die der Bundeswehr mehr Befugnisse zur Drohnenabwehr gibt. Künftig darf sie auf Anforderung der Bundespolizei Drohnen auch abschießen – allerdings nur, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr für Menschen oder kritische Infrastruktur ausgeht.