"Die Bundesregierung ist noch immer nicht in der Lage, den extremen Bedrohungen, die von hybriden Angriffen für unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ausgehen, angemessen zu begegnen", so der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz zu Euronews.
Russland und seine Verbündeten sollen Überwachungsdrohnen über Ostdeutschland einsetzen, um Informationen über westliche Waffenlieferungen an die Ukraine zu sammeln.
"Russische Akteure schicken ihre Aufklärer regelmäßig", berichten drei westliche Geheimdienste der WirtschaftsWoche.
Sie kundschaften die immer neuen Routen der europäischen Militärtransporte aus, bringen in Erfahrung, welche Waffen die Ukraine bald erreichen werden, von wo aus neues Kriegsgerät geliefert wird und wann neue Munition die Front erreicht.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigt auf Anfrage von Euronews, dass die Bundeswehr nur für ihr eigenes Gelände zuständig ist. Sonst sind das Bundesministerium für Inneres (BMI) und die zivilen Betreiber der jeweiligen Infrastruktur für die Gefahrenabwehr verantwortlich.
Bei der Verteidigung an eigenen Standorten ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit für die Truppe maßgebend: Risiken oder Schäden für Unbeteiligte müssen unbedingt vermieden werden, vor allem wenn Ungewissheit bestehe, ob eine Drohne möglicherweise mit Sprengstoff beladen ist.
Russlands Augen im deutschen Himmel
Seit Beginn der großangelegten russischen Invasion der Ukraine steht Moskau im Verdacht, hybride Kriegsführung auch auf westlichem Boden zu betreiben. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden über 530 Drohnensichtungen über Deutschland registriert.
Besonders häufig tauchten Drohnen demnach über Bundeswehrstandorten wie dem Marinestützpunkt Wilhelmshaven sowie über LNG-Terminals und Bahnstrecken auf. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen internen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA).
So wurden zum Beispiel zwischen dem 9. und 29. Januar 2025 über dem Luftwaffenstützpunkt Schwesing bei Husum in Schleswig-Holstein insgesamt sechs Drohnen gesichtet. Die unbemannten Fluggeräte verhielten sich auffällig, indem sie minutenlang nahezu regungslos über dem Gelände schwebten. Trotz des Einsatzes von Störsendern konnten die Drohnen nicht abgewehrt werden.
Aufgrund der Ausbildung ukrainischer Soldaten an den "Patriot"-Luftabwehrsystemen an diesem Standpunkt besteht deswegen bei diesem Vorfall der Verdacht auf gezielte Spionage.
Die Ermittlungen wurden an das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein übergeben, das gegenüber Euronews bestätigt, dass auch sie davon ausgehen, dass insbesondere unsere kritische Infrastruktur ein potenzielles Angriffsziel für Spionage und Sabotage darstellen kann.
"Die Landespolizei Schleswig-Holstein ist auf mögliche Szenarien vorbereitet und steht dazu auch in engem Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Unter anderem wurde in der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes ein neues Sachgebiet für Spionage und Sabotage eingerichtet", heißt es.
Aufgrund des "besonders sensiblen Ermittlungsbereichs" werden jedoch "jetzt und auch zukünftig" keine weiteren Auskünfte dazu gegeben.
Gesetzeslücke bremst Abwehr aus
Die ehemalige Ampel-Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plante eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, damit die Bundeswehr illegal fliegende, gefährliche Drohnen abschießen darf. Eine Erlaubnis sollte erteilt werden, wenn die Polizei technisch nicht in der Lage ist, die Drohnen abzuwehren und deshalb Unterstützung anfordert.
Die Änderung des Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurde in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht mehr verabschiedet.
Der Grünen-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz, kritisiert die Union, den früheren Vorschlag der Ampel-Regierung aus "parteitaktischen Überlegungen" nicht mitgetragen zu haben.
"Dies hat zu einem monatelangen Stillstand geführt – Zeitverzug, den wir uns angesichts stark gestiegener Bedrohungslagen und eines immer aggressiveren Agierens gleich mehrerer autoritärer Staaten, allen voran Russland und China, nicht leisten können", so von Notz.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, betont hingegen, dass die Innenministerkonferenz bereits klargestellt habe, dass die Zuständigkeit für Drohnenabwehr grundsätzlich bei den zivilen Sicherheitsbehörden liegen müsse.
Die Bundeswehr könne ihm zufolge allenfalls ausnahmsweise eingebunden werden und daher wird "der Bund gebeten, im Innenressort zusätzliche Kompetenzen aufzubauen".
Deshalb sei es folgerichtig, dass im Referentenentwurf für das neue Bundespolizeigesetz nun zusätzliche Befugnisse der Bundespolizei zum Einsatz technischer Mittel gegen Drohnen vorgesehen seien.
Militärische Sicherheit mit Einschränkungen
Der Grünen-Politiker von Notz zeigt sich jedoch enttäuscht von dem neuen Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung zur "militärischen Sicherheit", der Ende August vorgelegt wurde. "All dies leistet der nun vorgelegte Entwurf nicht. Das ist jedoch unsere klare Erwartungshaltung."
Die geplanten Neuregelungen – etwa erweiterte Befugnisse für die Feldjäger der Bundeswehr – gehen aus seiner Sicht nicht weit genug. "Es braucht eine grundlegende Regelung, die die Zuständigkeiten für die Drohnenabwehr sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich umfassend und klar strukturiert", fordert von Notz.
Dabei müssten auch verfassungsrechtliche Grenzen – insbesondere mit Blick auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern – zwingend eingehalten werden. "Angesichts einer monatelangen Untätigkeit von Minister Dobrindt ist den Ländern längst der Geduldsfaden gerissen", sagt von Notz.
Ebenso wichtig wie klare gesetzliche Grundlagen ist es für von Notz, entsprechende technischen Fähigkeiten aufzubauen. "Insgesamt zeigt auch dieser Entwurf: Die Bundesregierung ist noch immer nicht in der Lage, den extremen Bedrohungen, die von hybriden Angriffen für unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ausgehen, angemessen zu begegnen."