Eine deutsche Bürgerrechtsorganisation im Netz hat Strafanzeige gegen die Meta/Ray-Ban-Smartbrille gestellt. Sie warnt vor fehlender Verhältnismäßigkeit, einem EU-weiten Präzedenzfall und Problemen für Polizei und Justiz.
Die deutsche Nichtregierungsorganisation HateAid hat bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und mehrere Brillenhändler erstattet. Sie fordert ein Verkaufsverbot für Metas KI-Brille Ray-Ban Meta Wayfarer.
Die Organisation ist der Ansicht, dass die Brille gegen das Telekommunikationsgesetz, das Digitale-Dienste-Gesetz und das Datenschutzgesetz in Deutschland verstößt.
Nach Angaben von HateAid sind die Ray-Ban-Meta-KI-Brillen „nicht von normalen Brillen zu unterscheiden“. In Deutschland tragen rund 41 Millionen Menschen eine Brille. Das könne „bildbasierte digitale Gewalt“ fördern und „eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand tarnen“.
Öffentliche Fotografie in der EU: Zersplitterte Regeln
Die Regeln für das Fotografieren in der Öffentlichkeit sind in Deutschland strenger als in vielen anderen EU-Staaten.
Panoramaaufnahmen und Fotos oder Videos von öffentlichen Veranstaltungen sind erlaubt. Einzelne Personen dürfen ohne vorherige Zustimmung jedoch nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
In vielen anderen europäischen Ländern ist es dagegen zulässig, Passantinnen und Passanten im öffentlichen Raum zu fotografieren oder zu filmen, solange die Aufnahmen nicht für schädliche, kommerzielle oder selbstjustizartige Zwecke genutzt werden.
Die EU steht seit Langem in der Kritik, weil sie Datenschutzvorgaben nur bruchstückhaft umsetzt. Nun droht auch der Umgang mit öffentlicher Fotografie und Videoaufnahmen zum Streitpunkt zu werden.
Begleitende Petition fordert Verbot
Die Petition der Gruppe fordert vor allem ein vollständiges Verkaufsverbot der Ray-Ban-Meta-KI-Brille in Deutschland. Grundlage könnte eine rechtliche Prüfung sein, ob das Produkt mit deutschem Recht vereinbar ist.
Die zweite Forderung wirkt naheliegend: Sicherheit durch Gestaltung. Die Brille soll „klar erkennbar“ sein.
Die Organisation schlägt vor, die Kameras farblich zu kennzeichnen. Die Brille verfügt bereits über eine eingebaute weiße LED, die blinkt, sobald die Nutzerin oder der Nutzer fotografiert oder filmt.
Die dritte Forderung, Betroffene nicht sich selbst zu überlassen, ist ebenfalls wenig umstritten. Sie verweist jedoch auf tiefere, seit Langem bestehende Probleme bei Strafverfolgungsbehörden und beim Schutz der eigenen Rechte, ob offline oder online.
Gewalt gegen Frauen
Die Gruppe fordert ein generelles Verbot von Smart-Brillen. Sie verweist auf zunehmende digitale Gewalt, die häufig Frauen trifft.
In Europa nehmen Fälle körperlicher und psychischer Gewalt gegen Frauen tatsächlich zu. Künstliche Intelligenz und Deepfakes schaffen zusätzliche Risiken für Privatsphäre und Sicherheit.
Zahlen aus früheren Jahren zeigen jedoch, dass Strafverfolgungsbehörden, gesetzliche Rahmenbedingungen und selbst das öffentliche Bewusstsein für den Schutz der eigenen Rechte nicht ausreichen, um Frauen zu schützen. Diese Lücke besteht bereits, seit es smarte tragbare Geräte noch gar nicht gab.
Im Jahr 2024 meldeten Deutschland, Frankreich und Schweden den stärksten Anstieg registrierter Fälle sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung.
Außerdem geben 30 % der Frauen in Deutschland an, psychische Gewalt durch einen Partner erlebt zu haben. 32 % berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, 14 % von Stalking.
Nur wenige Frauen melden digitale Übergriffe oder kennen ihre Rechte.
Nach einem Bericht der Economist Intelligence Unit aus dem Jahr 2025 meldet nur eine von vier Frauen Online-Missbrauch. Nur 14 % wenden sich an die Strafverfolgungsbehörden, und 78 % kennen die Möglichkeiten nicht, sich gegen Online-Belästigung, Doxing und Identitätsdiebstahl zu wehren.
Dieser Beitrag ist zuerst auf EU Tech Loop (Quelle auf Englisch) erschienen und wurde im Rahmen eines Syndizierungsabkommens auf Euronews übernommen.