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Unvollkommener KI-Omnibus steht: Blick richtet sich auf Digital-Omnibus

EU-Parlament und Rat einigen sich vorläufig auf AI-Omnibus, ein EU-Projekt zur Vereinfachung der KI-Regeln.
Europaparlament und Rat einigen sich vorläufig auf das AI-Omnibus-Paket, mit dem die EU ihre KI-Regeln vereinfachen will. Copyright  Canva
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Von Egle Markeviciute, EU Tech Loop with Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Der EU-AI-Omnibus liegt vor, Kritiker sehen zu wenig Ehrgeiz. Nun rückt die zweite Etappe der digitalen Vereinfachung in den Fokus: das Digital-Omnibus-Paket, wichtig für KI und Daten.

Am Donnerstagmorgen um vier Uhr erzielten Europäisches Parlament und Rat eine vorläufige Einigung (Quelle auf Englisch) über den AI Omnibus, eine EU-Initiative zur Vereinfachung der KI-Regeln.

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Die versprochene Vereinfachung erwies sich jedoch als alles andere als einfach. In den Gesprächen flogen die Fetzen: Es gab Vorwürfe mangelnder Ambition, kurzfristige Vorschläge für Ausnahmen bei Maschinen, juristische Bedenken gegen die Vereinfachung selbst und die Sorge, der AI Omnibus könne die ursprüngliche KI-Verordnung (AI Act) verwässern.

Die Verhandlungen waren zäh, die Hauptunterhändler feiern nun verständlicherweise das Ergebnis. Dennoch bleiben Zweifel. Kritiker sehen ungenutztes Potenzial: Die EU hätte Unternehmen stärker helfen können, sich in einem schwer überschaubaren Regelwerk zurechtzufinden – trotz Investitionen in KI-Helpdesks, großer Ankündigungen zur Vereinfachung und Plänen für regulatorische KI-Sandboxes.

AI-Omnibus-Kompromiss: Kein großer Wurf, aber akzeptabel

In den vergangenen Wochen sorgten vor allem geplante Ausnahmen für Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Maschinen und Wasserfahrzeuge für Streit. Einige Mitgliedstaaten werfen Deutschland vor, nicht rechtzeitig kooperiert zu haben – mit einem aus ihrer Sicht unbefriedigenden Resultat. Das Ergebnis (Quelle auf Englisch) der nächtlichen Marathonsitzung: Bestimmungen des AI Act, die sich mit sektorspezifischen Vorschriften überschneiden, werden nur bei Maschinenprodukten gestrichen. Das bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Überschneidungen bei Medizinprodukten, Spielzeug, Aufzügen und Wasserfahrzeugen sollen über Durchführungsrechtsakte geklärt werden – Instrumente, die oft erst greifen, wenn die Probleme längst akut sind.

Zusätzlich einigten sich die Verhandler darauf, die Definition der „Sicherheitskomponente“ enger zu fassen. Außerdem dürfen personenbezogene Daten gezielt verarbeitet werden, um Verzerrungen in Hochrisiko-Systemen und in anderen KI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren.

Als positiv gilt die Einigung, Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch auf Small und Mid Caps auszuweiten – Firmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro. Das kann europäische Tech-Scale-ups in der Praxis deutlich entlasten.

Nach jüngsten Fällen KI-generierter Nacktbilder sollen strengere Regeln für KI-Systeme gelten, mit denen kinderpornografisches Material oder nicht einvernehmliche Deepfake-Nacktheit und sexuell explizite Inhalte erzeugt werden können. Diese Systeme haben Zeit bis zum zweiten Dezember 2026, um die Vorgaben zu erfüllen.

Auch bei den Fristen für Hochrisiko-Regeln verschiebt sich der Zeitplan: Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme greifen die Vorschriften erst ab dem zweiten Dezember 2027, für in Produkte eingebaute Hochrisiko-Systeme ab dem zweiten August 2028. Die Übergangsfrist für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten mittels Wasserzeichen wurde dagegen verkürzt – sie läuft nun bereits am zweiten Dezember statt am zweiten Februar 2027 aus.

Die Frist für die Einrichtung von regulatorischen KI-Sandboxes wurde ebenfalls nach hinten verschoben, vermutlich wegen umfassender Verzögerungen bei der Umsetzung. Statt ursprünglich dem zweiten August 2026 gilt nun der zweite August 2027 als Stichtag. Der Rahmen für die AI-Sandboxes steht ohnehin in der Kritik: Zum einen gelten die Leitlinien der EU-Kommission als stark einschränkend, zum anderen liegt der Schwerpunkt nach Ansicht von Fachleuten zu sehr auf unverbindlichen Soft-Measures.

Digital-Omnibus rückt in den Fokus: Verwässerten Kurs korrigieren

Rat und Parlament der EU müssen den AI Omnibus zwar noch formell annehmen. Politisch rückt nun aber der zweite Teil der Vereinfachungsagenda in den Mittelpunkt – das Digital-Omnibus (Quelle auf Englisch)-Paket zu KI-Entwicklung und Daten.

Die zentral- und osteuropäische AI Chamber (Quelle auf Englisch) hat gemeinsam mit 15 weiteren Verbänden – darunter unsere Dachorganisation Consumer Choice Center Europe – in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten appelliert, den Kurs bei den verwässerten Digital-Omnibus-Vorschlägen zu korrigieren. Gefordert wird ein besserer Ausgleich zwischen Datenschutz und den strategischen Zielen der EU wie Innovation und wirtschaftlichem Wachstum – die aktuellen Kompromisstexte gehen aus Sicht der Unterzeichner in die entgegengesetzte Richtung.

Zu den größten Streitpunkten im Digital Omnibus gehört die Frage, wie und in welchem Umfang Daten für die KI-Entwicklung und für wissenschaftliche Forschung genutzt werden dürfen. Das politische Spektrum in der EU ist gespalten. Industrie und schnell wachsende Tech-Firmen argumentieren, ohne Datenzugang seien alle Pläne zur Stärkung der europäischen KI-Wettbewerbsfähigkeit wertlos. Andere verteidigen den Status quo und warnen, bereits moderate Öffnungen könnten das Fundament des europäischen Datenschutzrahmens untergraben. Bislang setzt sich eher die Bewahrungslinie durch – wir haben bereits (Quelle auf Englisch) beschrieben, wie der Rat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, Datenschutz und wirtschaftliche Dynamik besser auszubalancieren, deutlich abgeschwächt hat.

Wir rechnen damit, dass sich die zentralen Debatten der kommenden Monate vor allem um drei Punkte drehen: a) die Definition personenbezogener Daten – beziehungsweise die Frage, was nach hinreichender Pseudonymisierung nicht mehr als personenbezogen gilt; b) KI-bezogene Verarbeitungs-Ausnahmen auf Grundlage des berechtigten Interesses (Artikel 88c); c) die nur beiläufige Verarbeitung sensibler Daten (Artikel 9(5)).

Die Unterzeichner des Schreibens der AI Chamber betonen, die ursprünglichen Kommissionsvorschläge zu Pseudonymisierung sowie zu KI-bezogenen Ausnahmen beim berechtigten Interesse seien pragmatisch gewesen. Der aktuelle Entwurf kehre diesen Ansatz jedoch um und führe zurück zum Status quo. Ohne klare Abgrenzungen sind Unternehmen und Forschende weiterhin unterschiedlichen Auslegungen in den Mitgliedstaaten ausgesetzt und müssen sich auf Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) verlassen, die sich primär am Datenschutz orientieren und nicht darauf ausgelegt sind, Wachstum und Innovation zu fördern.

Die derzeit diskutierten Regeln zum Umfang wissenschaftlicher Daten für die KI-Entwicklung deuten zudem darauf hin, dass die Definition enger gefasst werden soll. Das widerspricht im Kern dem Ziel der EU, die Lücke zwischen starker Forschung und schwacher Kommerzialisierung zu schließen. Der offene Brief fordert daher eine weit gefasste, klare und verbindliche Definition, um verlässliche Rahmenbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeit im öffentlichen wie im privaten Sektor zu schaffen.

Schließlich könnte nach den Digital-Omnibus-Plänen die viel kritisierte „Cookie-Müdigkeit“ durch einen neuen Mechanismus (Artikel 88b) ersetzt werden. Verbraucherschützer warnen jedoch, dass dies zu einem neuen Zustimmungsdickicht führen, die Nutzererfahrung weiter verschlechtern und zugleich die DSGVO-Anforderungen an eine spezifische und informierte Einwilligung verfehlen könnte.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf EU Tech Loop veröffentlicht und im Rahmen einer Vereinbarung auf Euronews übernommen. Die in diesem Artikel vertretenen Ansichten sind die des Autors und spiegeln in keiner Weise die redaktionelle Linie von Euronews wider.

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