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Deutschland dringt auf breiteres „Made with Europe“ – Streit mit Frankreich droht

Die deutsche Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche
die deutsche Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche Copyright  AP Photo/Matthias Schrader
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Von Luca Bertuzzi
Zuerst veröffentlicht am
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Berlin drängt, die EU-Regeln „Made with Europe“ auch für Handelspartner zu öffnen und stellt sich damit gegen Frankreichs Kurs, öffentliche Aufträge nur an europäische Hersteller zu vergeben.

Die Bundesregierung drängt die EU, die geplanten Regeln „Made with Europe“ auch für Staaten außerhalb der Union zu öffnen. Das geht aus einem Euronews vorliegenden Positionspapier hervor. Der Vorstoß bringt Berlin auf Konfrontationskurs mit Frankreich.

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Berlin macht sich konkret für einen stärker marktoffenen Ansatz beim Industrial Accelerator Act (IAA) stark. Das geplante EU-Gesetz soll öffentliche Ausschreibungen – also staatliche Verträge über Waren wie Stahl, Batterien oder Elektroautos – auf Produkte und Unternehmen begrenzen, die Mindestanforderungen an die Produktion in der EU erfüllen.

Wo der ursprüngliche Entwurf der Kommission „Made in Europe“ bevorzugt, setzt Berlin auf „Made with Europe“. Waren sollen nicht zwingend in der EU hergestellt sein müssen. Entscheidend ist aus Sicht der Bundesregierung, dass auch wichtige Handelspartner der EU erfasst werden, sofern sie europäischen Unternehmen im Gegenzug denselben Marktzugang einräumen.

„Deutschland lehnt Protektionismus und Diskriminierung ab. In Zeiten geopolitischer und geökonomischer Herausforderungen setzt die EU auf enge Partnerschaften – insbesondere ihr globales Netz an Freihandelsabkommen –, um Widerstandskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“, heißt es in dem Papier.

Gegensätzliche Konzepte

Das Dokument kursierte kurz vor dem Wettbewerbsrat am Donnerstag in Brüssel, bei dem die EU‑Industrieminister über Industriepolitik beraten haben.

Die Initiative macht die Kluft deutlich: Berlin verfolgt einen offenen Marktansatz, Paris will öffentliche Aufträge gezielt nutzen, um europäische Unternehmen zu stützen, die unter dem sogenannten China‑2.0‑Schock leiden.

Der gleiche strategische Gegensatz reicht über die Industriepolitik hinaus und prägt inzwischen auch die Diskussion über Verteidigung.

„Die EU muss für ihre Freihandelspartner ein verlässlicher Partner bleiben und ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU“, heißt es weiter.

Berlin möchte, dass die Ursprungsregeln der EU auf Staaten ausgedehnt werden, die das WTO‑Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet haben, in dessen Rahmen sich die Mitglieder ihre Vergabemärkte gegenseitig öffnen. Einbezogen werden sollen außerdem Länder mit einem Freihandelsabkommen oder einer Zollunion mit der EU.

Nach Auffassung Deutschlands würde dies Partnerländer dazu ermutigen, ambitionierte Handelsabkommen zu schließen und ihre eigenen Märkte für europäische Unternehmen zu öffnen.

Berlin argumentiert zudem, dass eine größere Zahl von Bietern in EU‑Ausschreibungen die Kosten senken und die Qualität für die öffentlichen Auftraggeber verbessern könne.

Gleichzeitig will Berlin, dass die EU rasch reagieren kann, falls ein Partnerland den gegenseitigen Zugang beendet. Dafür schlägt die Bundesregierung einen „Opt‑out“-Mechanismus vor, mit dem einzelne Länder aus dem System ausgeschlossen werden können.

Gegenseitigkeit

„So wird ein fairer Wettbewerb auf Gegenseitigkeit sichergestellt und ein Anreiz geschaffen, die Märkte füreinander offen zu halten“, argumentiert das Papier. Streitfälle soll die Kommission demnach zunächst über bestehende Streitbeilegungsmechanismen zu klären versuchen.

„Wenn ein Partnerland verpflichtet ist, Unternehmen aus der EU im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei Fördermaßnahmen gleich zu behandeln, und diese Verpflichtungen nicht einhält, sollte der Zugang zu EU‑Vergabemärkten und Förderprogrammen ebenfalls entzogen werden“, heißt es weiter.

Berlin unterstützt einen jüngsten Kompromiss, den Irland als derzeitiger Vorsitz im Rat der EU vermittelt hat. Demnach soll die Kommission per sekundärer Gesetzgebung entscheiden, welche Drittstaaten in das System aufgenommen oder daraus gestrichen werden. Deutschland fordert dafür jedoch klarere Kriterien.

„Um ohne Bürokratie feststellen zu können, ob bestimmte Produkte aus bestimmten Ländern unter den Ansatz ‚Made with EU‘ fallen, sollte die Europäische Kommission eine produktspezifische Liste von Ländern oder Instrumenten erstellen“, heißt es in dem Papier.

Eine solche Liste würde Unternehmen und Behörden eindeutig zeigen, welche Produkte die Ursprungsregeln erfüllen. Eigene, aufwendige Prüfungen wären dann nicht nötig.

Berlin verweist darauf, dass dieser Ansatz einem der Hauptziele des Industrial Accelerator Act (IAA) besonders entgegenkommt: Lieferketten zu diversifizieren und die Abhängigkeit von kritischen Vorleistungen zu verringern, etwa bei Batterien, die die EU bislang nicht in ausreichendem Umfang produzieren kann.

Risiko der Unterwanderung

Deutschland warnt zudem vor dem, was es „adverse undermining“ nennt: einem Szenario, in dem ein Drittstaat gezielt Produktion in einem Partnerland der EU aufbaut, um dessen günstigere Ursprungsregeln auszunutzen. Damit würden genau die Abhängigkeiten verfestigt, die das Gesetz eigentlich abbauen soll.

Die Sorge spiegelt eine breitere Debatte in Brüssel wider, wonach chinesische Unternehmen Teile ihrer Produktion in Länder wie Marokko verlagern könnten, um EU‑Beschränkungen zu umgehen.

Deutschland schlägt eine Reaktion in zwei Stufen vor.

In einem ersten Schritt soll die Kommission eine Vorprüfung vornehmen, gestützt auf Indikatoren statt auf automatische Auslöser. Dazu zählen etwa ein Anstieg der Einfuhren aus einem Partnerland, mehr ausländische Direktinvestitionen oder eine wachsende Beteiligung ausländischer Bieter an Ausschreibungen.

In einem zweiten Schritt soll die Kommission befugt sein, kurzfristig Nachweise anzufordern, strenge Kontrollen einzuführen und einzelne Unternehmen oder ganze Länder von den Ursprungsregeln auszuschließen.

Das deutsche Positionspapier schlägt außerdem vor, in bestimmten Fällen die Beweislast auf das geprüfte Unternehmen oder das betroffene Land zu verlagern. So könne die Kommission die Regeln leichter durchsetzen.

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