Der BND soll künftig nicht mehr nur beobachten, sondern auch selbst gegen Bedrohungen vorgehen können. Der Gesetzentwurf sieht dafür neue operative Befugnisse, längere Speicherfristen und mehr Möglichkeiten bei der Auswertung von Daten vor.
Sowohl der Bundesnachrichtendienst (BND) als auch der Verfassungsschutz (BfV) sollen künftig mehr dürfen als bisher. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen beide Dienste zu "echten Geheimdiensten" werden. Im Bundestag beginnen nun die Beratungen über die Reform.
Deutschland sei inzwischen "auf gleicher Augenhöhe" mit Geheimdiensten wie dem israelischen Mossad und dem britischen MI5, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Mitte September in der Berliner Konrad-Adenauer-Stiftung. Für die Nachrichtendienste anderer Länder sei Deutschland demnach "so attraktiv wie nie zuvor", so der Kanzler.
Was wird sich für den BND ändern?
Der frühere BND-Chef August Hanning prägte einst das Bild vom BND als "Vegetarier unter den Geheimdiensten". Die deutschen Nachrichtendienste waren anders als CIA, MI6 oder Mossad wegen gesetzlicher Vorgaben und historischer Lehren bei operativen Maßnahmen bislang deutlich mehr eingeschränkt.
Denn, bisher bestand die Aufgabe des BND vor allem darin, Informationen zu beschaffen und auszuwerten. Das soll sich mit der Reform ändern. Der Gesetzentwurf sieht sogenannte aktive Schutzmaßnahmen vor.
Erkennt der BND eine Gefahr, bei der andere Stellen wie die Polizei nicht gleichermaßen wirksam eingreifen können, soll er demnach künftig selbst handeln dürfen. Der Bundesregierung zufolge könnte das etwa bedeuten, einen ausländischen Server abzuschalten, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht. Für den BND sind darüber hinaus Maßnahmen gegen Hacker-Infrastrukturen vorgesehen.
Der Nachrichtendienst soll bei unmittelbar bevorstehenden Gefahren für Deutschland oder bei anhaltenden und planvollen Bedrohungen durch fremde Mächte aktiv eingreifen können. Laut einem Bericht der Tagesschau werden die geplanten Befugnisse als operative Möglichkeiten beschrieben, bei denen der BND künftig in fremde IT-Systeme eindringen und in bestimmte ausländische IT‑Systeme eingreifen kann, sollte von ihnen eine Gefahr für Deutschland ausgehen.
Welche Möglichkeiten damit gemeint sein könnten, konkretisiert die Bundesregierung in ihrem Entwurf. In einem Bericht der Tagesschau wird dazu ein Beispiel von Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) hervorgehoben: die Manipulation von Warenlieferungen durch das Einschleusen fehlerhafter Bauteile. Auch ein gezieltes Eindringen in die IT von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren zur Sabotage wird als mögliches Szenario genannt. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wären zudem Manipulationen von Produktions- oder Lieferketten denkbar, um etwa die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.
Eine Grenze soll jedoch weiterhin bestehen bleiben: Tötungen gehören nach den vorliegenden Reformplänen nicht zum Instrumentarium deutscher Nachrichtendienste. Laut der dpa soll physischer Zwang gegen Personen weiterhin nicht erlaubt sein.
Mehr Zeit für die Auswertung von Kommunikationsdaten
Auch bei der klassischen Aufklärung soll der BND neue Möglichkeiten bekommen: Der Bundesregierung zufolge soll er im Rahmen der strategischen Aufklärung Kommunikationsdaten künftig länger speichern können. Für personenbezogene Inhaltsdaten ist dabei eine Speicherfrist von bis zu sechs Monaten vorgesehen.
Bei Verkehrsdaten geht es beispielsweise um IP-Adressen sowie um Zeitpunkt und Dauer einer Verbindung. Die längeren Speicherfristen sollen dem BND ermöglichen, auch bei unvorhergesehenen Krisen oder Anschlägen auf bereits erhobene Daten zurückzugreifen.
Eine anlasslose Totalüberwachung soll es nach Angaben der Bundesregierung trotzdem nicht geben. Der BND soll weiterhin nur Leitungen in den Blick nehmen dürfen, bei denen konkrete Hinweise auf nachrichtendienstlich relevante Kommunikation bestehen. Die Maßnahmen sollen vom Unabhängigen Kontrollrat kontrolliert werden.
Der Gesetzentwurf soll außerdem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Auswertung großer Datenmengen rechtlich regeln. Damit sollen die Nachrichtendienste Daten effizienter auswerten und relevante Erkenntnisse schneller gewinnen können. Zugleich soll der BND auch technologische Entwicklungen wie KI beobachten, wenn von ihnen erhebliche Auswirkungen auf Deutschlands Sicherheit, Wirtschaft oder Machtposition ausgehen könnten.
Was bleibt verboten?
Mit den neuen Befugnissen soll auch die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt werden. Der Unabhängige Kontrollrat soll die bisher auf mehrere Stellen verteilte Kontrolle bündeln und besonders weitreichende Maßnahmen vorab prüfen. Laut der dpa kritisiert vor allem die Fraktion der Linken die geplanten Befugnisse des Verfassungsschutzes und warnt vor einer Aufweichung der Trennung von Geheimdiensten und Polizei.
Trotz der neuen Möglichkeiten soll der BND keine Polizeibehörde werden.
Für bestimmte aktive Schutzmaßnahmen des BND gilt, dass eine unmittelbar bevorstehende Gefahr vorliegen muss, deren Abwehr keine andere Behörde leisten kann. Auch Festnahmen oder Vernehmungen gehören weiterhin nicht zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes.
Die dpa berichtet zudem, dass Tötungen nicht zum Repertoire deutscher Nachrichtendienste gehören sollen.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren.