Im vergangenen Jahr trat Maja T. in einen 40-tägigen Hungerstreik aus Protest gegen „unmenschliche“ Haftbedingungen. Ungarns Vollzugsbehörde weist diese Vorwürfe zurück.
Ein Berufungsgericht in Budapest hat am Mittwoch die Haftstrafe für die deutsche nicht-binäre Antifa-Aktivistin Maja T. wegen Beteiligung an Angriffen auf mutmaßliche Neonazis von acht auf sieben Jahre reduziert.
Im Februar befand das Gericht die 25-jährige Maja T. wegen Beteiligung an mehreren Überfällen im Jahr 2023 für schuldig. Die Angriffe fanden vor dem jährlichen sogenannten "Tag der Ehre" in Budapest statt, einer Veranstaltung, die an Soldaten der Nazi-Zeit in Deutschland erinnert.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gehörte Maja T. zu einer internationalen linksradikalen Gruppe, die auf offener Straße neun Menschen attackierte – darunter deutsche und polnische Staatsbürger. Die Gruppe sah sie als rechtsextreme Aktivisten an.
Das Berufungsgericht der Hauptstadt Budapest stufte die Rolle von Maja T. jetzt vom Status der Mittäterin zu Komplizin herunter. Dadurch verringerte sich die Haftstrafe um ein Jahr, erklärte der vorsitzende Richter.
Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Maja T. wird an einer Leine in Gerichtssaal geführt
Die angeklagte Person betrat den Gerichtssaal an einer von Wachleuten gehaltenen Leine, begleitet von leisen „Maja“-Rufen aus dem Publikum.
Vor der Urteilsverkündung hängten Unterstützer:innen in der Nähe des Gerichtsgebäudes Transparente auf und forderten die Freilassung der Aktivistin. Die umliegenden Straßen wurden von einem starken Polizeiaufgebot gesichert.
Wird Maja T. in Ungarn gerecht behandelt?
Menschenrechtsgruppen und Unterstützerinnen, darunter einige deutsche Politiker, stellten infrage, ob Maja T. in Ungarn ein faires Verfahren erhält. Denn die mit den Angriffen in Verbindung gebrachten Gruppen wurden im vergangenen Jahr von der früheren nationalistischen Regierung von Viktor Orbán als Terrororganisationen eingestuft.
Mehrere mutmaßliche Beteiligte an den Angriffen von 2023 stehen in Ungarn und Deutschland vor Gericht. In Deutschland erhielt eine Person bereits eine Haftstrafe von 5 Jahren.
Italien und Frankreich weigerten sich, zwei Verdächtige an Ungarn zu überstellen. Gerichte in beiden Ländern verwiesen auf das Risiko „unmenschlicher Behandlung“ im Gefängnis.
Im Jahr 2024 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Maja T. als nicht-binäre Person in Ungarn einem Risiko diskriminierender Behandlung ausgesetzt sei und deshalb nicht ausgeliefert werden dürfe.
Die Entscheidung kam jedoch zu spät: Nur wenige Stunden zuvor war Maja T. bereits überstellt worden.
Im vergangenen Jahr trat Maja T. aus Protest gegen die „rechtswidrige Überstellung“ und „unmenschliche“ Haftbedingungen in einen 40-tägigen Hungerstreik. Die ungarische Gefängnisverwaltung weist diese Vorwürfe zurück.