Nach monatelanger Fahndung ist die verurteilte Rechtsextremistin Svenja Liebich in Tschechien festgenommen worden. Die Behörden bereiten nun die Auslieferung nach Deutschland vor. Der Fall sorgt auch wegen des geänderten Geschlechtseintrags und möglicher rechtlicher Folgen weiter für Diskussionen.
Nach monatelanger Fahndung ist die Rechtsextremistin Svenja Liebich in Tschechien festgenommen worden. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls, wie der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Halle der Nachrichtenagentur AFP bestätigte.
Ein Sprecher erklärte, Liebich habe zunächst versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, befinde sich inzwischen jedoch in Gewahrsam. Nun soll ein Auslieferungsverfahren von Tschechien nach Deutschland eingeleitet werden.
Nach Liebich war über Monate hinweg gefahndet worden. Liebich war 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Diese Strafe hätte Liebich bereits seit Ende August 2025 antreten müssen. Liebich meldete sich jedoch nicht wie vorgesehen in der zuständigen Haftanstalt in Chemnitz.
Vorwurf des Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes
Bekannt wurde der Fall jedoch nicht allein wegen der nicht angetretenen Haftstrafe. In den vergangenen Monaten und Jahren stand insbesondere der Geschlechtseintrag im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Zum Zeitpunkt der Verurteilung im Jahr 2023 war Liebich noch unter dem Namen Sven Liebich bekannt. 2024 wurde der Geschlechtseintrag offiziell von männlich auf weiblich geändert und der Name Marla-Svenja angenommen.
Kritiker sehen darin einen möglichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes, das 2024 in Kraft trat und trans Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens erleichtern soll. Liebich steht im Verdacht, dies genutzt zu haben, um im Frauenvollzug untergebracht zu werden.
Das sächsische Justizministerium prüfte den Fall bereits damals besonders eingehend. Der Sprecher des Ministeriums, Alexander Melzer, erklärte: "In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, sieht die Verwaltungsvorschrift vor, dass eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden soll."
Inzwischen hat auch der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt beim Amtsgericht Halle beantragt, den Geschlechtseintrag wieder auf männlich zu ändern. Der Landkreis geht laut einem Bericht von Legal Tribune Online von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes aus.