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Germanwings-Katastrophe: Gericht fällt heute das Urteil

Rettungshubschrauber über den Trümmern des Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen nach dem Absturz am 24. März 2015.
Rettungshubschrauber über den Trümmern des Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen nach dem Absturz am 24. März 2015. -  Copyright  AP Photo/Claude Paris
Copyright AP Photo/Claude Paris
Von Johanna Urbancik
Zuerst veröffentlicht am
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Mehr als elf Jahre nach dem Absturz geht es vor Gericht um die Frage, ob der Staat bei der Kontrolle des Co-Piloten versagt hat. Um 11 Uhr wird das Urteil erwartet.

Mehr als elf Jahre nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen soll heute das Urteil über eine Schadenersatzklage von Hinterbliebenen fallen. Das Landgericht Braunschweig will seine Entscheidung um 11 Uhr verkünden.

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30 Angehörige haben die Bundesrepublik Deutschland verklagt und fordern zwischen 500 und 110.000 Euro Schadenersatz. Ihr Vorwurf: Das Luftfahrtbundesamt habe nicht ausreichend kontrolliert, ob der Co-Pilot noch flugtauglich war, und damit seine Pflichten verletzt.

Die Erfolgsaussichten der Klage gelten allerdings als gering. Das Gericht hatte bereits vor der Urteilsverkündung signalisiert, dass es die Argumente der Hinterbliebenen nicht überzeugt haben, berichtet der WDR.

Hätte der Absturz verhindert werden können?

Bei dem Absturz am 24. März 2015 starben alle 150 Menschen – 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder – an Bord. Untersuchungen ergaben später, dass der Co-Pilot, Andreas Lubitz, die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte nach den Ermittlungsergebnissen nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Tag des Absturzes galt, hatte er seinem Arbeitgeber verschwiegen.

Die Angehörigen werfen den für die flugmedizinische Untersuchung zuständigen Ärzten deshalb unter anderem vor, gesetzliche Vorgaben bei der Überwachung des Kopiloten nicht eingehalten zu haben. Die Ärzte arbeiten zwar nicht direkt für den Bund, führen die Untersuchungen aber für staatliche Stellen durch.

Angehörige besuchen am 24. März 2016, ein Jahr nach dem Germanwings-Absturz, die Unglücksstelle in den französischen Alpen
Angehörige besuchen am 24. März 2016, ein Jahr nach dem Germanwings-Absturz, die Unglücksstelle in den französischen Alpen AP Photo/Christophe Ena

Angehörige hoffen auf Aufklärung

Für die Hinterbliebenen geht es bei dem Verfahren nicht nur um Geld, sondern auch um Aufklärung. Kurz nach dem Absturz hatte Germanwings jedem Hinterbliebenen 10.000 Euro gezahlt.

Nach Ansicht des Gerichts könnte eine mögliche Entschädigung deshalb zunächst gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen sein.

Anwalt Elmar M. Gimulla kritisiert diese Argumentation. "Sonst könnte sich das Luftfahrtbundesamt immer zurücklehnen, weil es keine Kontrollmöglichkeit gäbe", sagte er dem WDR. Klaus Radner, der bei dem Absturz Angehörige verlor, sagte Ende August: "Das ist das Letzte, was ich für meine Angehörigen tun kann. Da werde ich bis zum Letzten kämpfen."

Um 11 Uhr soll das Landgericht Braunschweig sein Urteil verkünden. Sollte die Klage abgewiesen werden, wollen zumindest einige der Hinterbliebenen Rechtsmittel einlegen.

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