Die EU schafft eine Rechtsgrundlage, um Menschen ohne Bleiberecht in Zentren außerhalb der Union zu bringen. Regierungen versprechen einen Schutz der Rechte, NGOs zweifeln jedoch an wirksamen Garantien.
Die EU-Innenminister haben am 1. Oktober in Luxemburg endgültig eine neue Rückführungsverordnung beschlossen. Sie ersetzt die Rückführungsrichtlinie von 2008 und schafft einen Rechtsrahmen für „Rückkehrzentren“ in Nicht-EU-Staaten.
Was Regierungen dazu sagen
Der Rat der EU präsentiert die Regeln als Instrument, damit Rückführungen besser funktionieren. Irlands Justiz-, Innen- und Migrationsminister Jim O’Callaghan, dessen Land derzeit den Vorsitz innehat, verwies auf die Lücke zwischen Abschiebebeschlüssen und tatsächlicher Ausreise. „Rund zwei von drei Menschen, die die EU verlassen müssen, tun dies tatsächlich nicht. Die heute beschlossenen neuen Rückführungsregeln sollen den Mitgliedstaaten helfen, Rückführungen schneller und wirksam umzusetzen.“
Der Rat betont, die Vorschriften ergänzten den Migrations- und Asylpakt und alle Maßnahmen müssten die Grundrechte wahren. Menschen ohne Aufenthaltsrecht müssen demnach ausreisen und mit den Behörden kooperieren. Tun sie das nicht, drohen Sanktionen – von gekürzten Leistungen bis zu Geldstrafen.
Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten, können ein unbefristetes Einreiseverbot erhalten oder – sofern begründet und verhältnismäßig – länger als 24 Monate in Haft bleiben. Eine europäische Rückführungsanordnung soll es den Staaten ermöglichen, die Abschiebebeschlüsse der anderen anzuerkennen – zunächst freiwillig, mit einer erneuten Bewertung nach drei Jahren.
Rückkehrzentren setzen ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit einem Nicht-EU-Staat voraus, der internationale Menschenrechtsstandards und das Non-Refoulement-Prinzip einhält. (Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet es Staaten, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.)
Unbegleitete Minderjährige sind ausgeschlossen. Unabhängig davon arbeiten Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande an einem gemeinsamen Zentrum in Afrika. Der griechische Migrationsminister Thanos Plevris erklärte, das Ziel sei eine Eröffnung im Jahr 2027. Ruanda gilt Medienberichten zufolge als möglicher Favorit.
Versprechen auf dem Papier
Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass sich die in der EU garantierten Rechte noch durchsetzen lassen, sobald eine Person das Gebiet der Union verlassen hat.
Marta Welander, EU-Advocacy-Direktorin beim International Rescue Committee (IRC), hat keine Zweifel: „Die geplante Idee von Rückkehrzentren ist grausam, teuer und kontraproduktiv“, sagte sie Euronews. Kein zusätzliches Geld, keine Schulung und keine neue Kontrollarchitektur änderten daran etwas, so Welander weiter: „Der Schutz einer verlegten Person hängt vollständig von einem Staat ab, der außerhalb des Zugriffs der EU-Rechtsordnung liegt. Damit lassen sich wirksame Kontrolle, Berufungsrechte und Schutz vor Zurückweisung nicht so garantieren, wie es innerhalb der EU-Gerichtsbarkeit möglich ist.“
Chiara Catelli, Advocacy Officer bei PICUM, meint, „keine Schutzmaßnahme kann Abschiebezentren zu einem legitimen Instrument der Migrationssteuerung machen“. Schon die Verlagerung selbst sei ein Eingriff in Rechte. „Menschen an Orte zu schicken, die sie nicht kennen, weit entfernt von dem Leben, das sie aufzubauen versuchen, verstößt gegen das Recht auf Privat- und Familienleben.“
Lücken im Regelwerk?
Catelli verweist auf das, was in der Verordnung fehlt. „Die Rückführungsverordnung sagt nichts über die Lebensbedingungen in den Rückkehrzentren, nichts über die Dauer von Inhaftierungen und auch nicht darüber, wer die Einhaltung der Schutzmechanismen überwachen und durchsetzen soll.“
Die Beschreibung des Rates bestätigt, dass viele Details einzelnen Abkommen – einem „Agreement or Arrangement“ – überlassen bleiben. Genau hier setzte die Kritik des Menschenrechtskommissars des Europarats, Michael O’Flaherty, an. In im Juli veröffentlichten Schreiben an die fünf Länder, die die gemeinsame Initiative verfolgen, forderte er vier Leitplanken.
Dazu gehören eine Risikoanalyse vor der Eröffnung eines Zentrums, unabhängige und dauerhafte Überwachung mit der Möglichkeit, die Kooperation auszusetzen, rechtlich verbindliche Abkommen mit durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln sowie die Veröffentlichung der Abkommen und Prüfberichte, damit Parlamente und Gerichte sie kontrollieren können. All das sind Empfehlungen O’Flahertys, keine verbindlichen Bestimmungen der Verordnung.
Welander hält umfassende Kontrollen für wenig realistisch. „Es ist schwer vorstellbar, wie eine wirksame Überwachung in einem Drittland funktionieren soll, in dem die EU weder Gerichte noch Zuständigkeit oder Durchsetzungsmacht hat.“
Das IRC verweist auf Italiens Haftzentren in Albanien, die häufig als Blaupause für Rückkehrzentren gelten und die Organisation bereits zweimal besucht hat. „In Albanien wurden weit verbreitete psychische Belastungen unter den Inhaftierten beobachtet, die keinen angemessenen Zugang zu psychologischer Betreuung haben – bis hin zu äußerst besorgniserregenden Berichten über Selbstverletzungen.“
Wer trägt die Verantwortung?
Catelli betont, dass Verantwortung nicht einfach mit den Inhaftierten ausgelagert werden kann. „Klar ist: Die EU und ihre Mitgliedstaaten können ihre Verantwortung, die Grundrechte von Menschen zu schützen und Verletzungen zu verhindern oder zu ahnden, nicht einfach auf andere Staaten abwälzen – schon gar nicht, wenn diese Verletzungen direkte Folge ihrer eigenen Politik sind.“
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk machte nach der Verabschiedung des Textes im Parlament im Juni denselben Punkt deutlich: „Die EU-Staaten können ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht einfach an Drittstaaten auslagern.“
Welander sieht den eigentlichen Engpass an anderer Stelle: „Ein zentraler Faktor für langsame Rückführungen ist die Bereitschaft von Drittstaaten, bei Rückübernahme und Dokumentenprüfung zu kooperieren – das wird weit häufiger als Hindernis genannt als mangelnde Koordinierung auf EU-Ebene.“
Menschenrechtsgruppen stellen die Gültigkeit der Regeln nicht infrage. Sie zweifeln daran, ob die neuen Befugnisse die Rechte in der Praxis tatsächlich schützen können. Noch steht kein Aufnahmestaat fest. Antworten werden erst aus den Abkommen sichtbar, die Regierungen schließen – und daraus, ob sie diese veröffentlichen.
Das Label „sicherer Drittstaat“ trägt dabei nach Einschätzung Catellis zu viel Gewicht. „Ein Staat kann aus Sicht der EU sicher sein und für bestimmte Menschen dennoch gefährlich – abhängig von ihren individuellen Umständen.“