Der Fall von den Kölner Ringen beschäftigt jetzt Strafrechtler und Ethiker. Sie sind sich in einem Punkt einig: Schuld ist nicht die Maschine.
Humanoide Roboter sollen bald in Fabriken, Pflegeheimen und Haushalten helfen. Doch die Sorge vor Missbrauch wächst mit ihren Einsatzmöglichkeiten. In Köln hat nun mutmaßlich jemand einen solchen Roboter benutzt, um eine Jugendliche zu belästigen. Damit stellt sich die Frage, wer verantwortlich ist, wenn eine Maschine übergriffig wird.
Der Fall in Nordrhein-Westfalen zeigt erstmals, wie das aussehen kann. Nach Angaben der Polizei soll der etwa 1,20 Meter große Roboter in der Nacht zu Sonntag, dem 11. Oktober, die Jugendliche am Gesäß berührt und Stoßbewegungen gegen sie ausgeführt haben.
Sie stand mit ihren 17 und 18 Jahre alten Freundinnen in der Kölner Innenstadt. Der 16-jährige Besitzer aus Wegberg und sein 19-jähriger Begleiter sollen die Szene gefilmt, live in sozialen Medien übertragen und moderiert haben. Beide gelten als Tatverdächtige, angeklagt sind sie nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Einsatzkräfte fanden den Roboter wenig später im Kofferraum eines Autos. Sie beschlagnahmten ihn und die Handys der beiden Männer. Polizeisprecher Christoph Bermel erklärtt: "Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage und prüft, wie der Roboter tatsächlich funktioniert, ob er gezielt gesteuert wurde."
Ob die Bewegungen einprogrammiert waren oder in Echtzeit gesteuert wurden, ist bislang offen. Der Nachrichtenagentur AP sagte Bermel, die Polizei kenne solche Fälle bisher nicht und sehe darin "Neuland". Auch das juristische Nachrichtenportal beck-aktuell zitiert einen Polizeisprecher mit der Aussage, ein solcher Sachverhalt sei im Gebiet der Polizei Köln erstmalig.
Der Roboter ist kein Täter
Bei der Frage nach der Verantwortung sind sich die befragten Juristen weitgehend einig. "Typischerweise ist es im Moment bei den Robotern noch so, dass sie eher ferngesteuert sind und als Werkzeug eingesetzt werden", sagt Susanne Beck, Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover, dem NDR. "In so einem Fall trägt die Person die Verantwortung, die sie eben als Werkzeug nutzt und steuert."
Die Juristin und Roboterethikerin Iris Phan formuliert es laut beck-aktuell noch deutlicher: "Der Roboter ist kein Täter, sondern ein Werkzeug." Nach dem bisher bekannten Sachverhalt spreche "wenig für ein Autonomieproblem und viel für einen bewusst inszenierten Übergriff". Der niedlich wirkende Roboter diene als "moralischer Puffer", der Distanz zum Opfer schaffe und die Hemmschwelle senke. Das eigentliche Unrecht werde dadurch aber nicht kleiner.
Welcher Paragraf greift?
Die Polizei ermittelt wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage". Mohamad El-Ghazi, Strafrechtsprofessor an der Universität Trier, hält das für "Polizeijargon". Gemeint sei das, was Juristen als Sexualbeleidigung kennen. Er warnt aber: "Die Ehrdelikte dürfen nicht zu einem 'kleinen Sexualstrafrecht' umfunktioniert werden." Nötig sei eine zusätzliche herabsetzende Bewertung des Opfers.
Beide Experten halten laut beck-aktuell weitere Tatbestände für denkbar: einen sexuellen Übergriff unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe und eine sexuelle Belästigung. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe. Hinzu kommen Vorschrliften gegen bloßstellende Bildaufnahmen wegen des Livestreams.
Was am Ende greift, hängt laut El-Ghazi davon ab, ob die Berührung "eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet". Eine kurze Berührung des Gesäßes über der Kleidung erreiche sie seiner Meinung nach noch nicht.
Grauzone und Reformdebatte
Ob eine Berührung durch einen Roboter rechtlich als "körperliche Berührung" zählt, ist nicht abschließend geklärt. Die Hannoveraner Strafrechtlerin Susanne Beck hält es im NDR für wahrscheinlich, dass Gerichte das bejahen würden. Auch der Trierer Strafrechtler Mohamad El-Ghazi sieht gegenüber beck-aktuell keinen Unterschied zwischen einem Stock und einem Roboter.
Beide erkennen keine Lücke im Strafrecht. Die Roboterethikerin Iris Phan betont jedoch, dass das Recht den Fall nur durch das Zusammenspiel mehrerer Tatbestände abdeckt. Der Strafrechtler Eric Hilgendorf fordert laut WDR deshalb einen allgemeinen Straftatbestand für schwere Respektverletzungen.
Bei autonomen Robotern sieht der Rechtswissenschaftler Martin Ebers dagegen Haftungslücken, wenn ihr Handeln nicht vorhersehbar ist. Der Bundestag hat dazu am 8. Oktober eine Reform des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ab dem 9. Dezember 2026 gelten Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkte. Für den Kölner Fall dürfte das kaum eine Rolle spielen, denn hier geht es um mutmaßlichen Missbrauch und nicht um einen Produktfehler.