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Nächster Rückschlag für CR7: Cristiano Ronaldo erhält 30 Tage Sperre nach Ausstieg aus Nationalteam

Cristiano Ronaldo: 30 Tage gesperrt nach Abgang aus der Nationalmannschaft
Cristiano Ronaldo: 30 Tage Sperre nach Rückzug aus der Nationalmannschaft -  Copyright  AP Photo
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Von Diana Rosa Rodrigues
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Die Disziplinarkommission des portugiesischen Verbands hat heute Cristiano Ronaldo gesperrt. Er verließ Ende September das Trainingslager in Dänemark und muss zusätzlich 255 Euro Strafe zahlen.

Die Strafe für Cristiano Ronaldo wegen seiner vorzeitigen Abreise aus dem Trainingslager der portugiesischen Nationalmannschaft in Dänemark steht fest.

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Der Nationalspieler wird für 30 Tage gesperrt. Zusätzlich muss CR7 eine Geldstrafe von 255 Euro zahlen.

Im Wortlaut wurde bekannt gegeben: „Unter den dargelegten Voraussetzungen entscheidet der Disziplinarausschuss des Portugiesischen Fußballverbands in diesem Verfahren, die Anklage in vollem Umfang für begründet zu erklären und den Beschuldigten Cristiano Ronaldo dos Santos Aveiro wegen eines vorsätzlichen disziplinarischen Verstoßes (...) zu verurteilen**,** ihm daher die Sanktion einer Sperre von 30 (dreißig) Tagen aufzuerlegen und ergänzend die Geldstrafe auf 2,5 UC festzusetzen, das heißt255,00 Euro (zweihundertfünfundfünfzig Euro)“.

Das ist das Urteil, das der Disziplinarausschuss des Portugiesischen Fußballverbands FPF (für FEDERAÇÃO PORTUGUESA DE FUTEBOL) an diesem Montag veröffentlicht hat.

Ronaldo hat Teil der Sperre bereits verbüßt

Dabei wurde die Chronologie der Ereignisse, die am 30. September begannen, im Detail rekonstruiert. Und Ronaldo hat einen Teil der Sperre bereits verbüßt, weil der Verband ihn zuvor schon suspendiert hatte.

Demnach trat Cristiano Ronaldo seine Strafe am 1. Oktober an und hat bereits 19 Tage Sperre hinter sich. Es fehlen nur noch elf Tage, so dass der portugiesische Nationalspieler für die nächsten Länderspiele zur Verfügung steht: zunächst gegen Dänemark am 14. November und danach gegen Wales am 17. November in Cardiff.

Ronaldo beruft sich auf „mildernde Umstände“

Die Sportbehörden gaben auch bekannt, Cristiano Ronaldo habe darum gebeten, „mildernde Umstände“ zu berücksichtigen, darunter die „Abwesenheit disziplinarer Verfehlungen in der laufenden und den drei vorherigen Spielzeiten, die Erbringung relevanter Leistungen für den Fußball, Auszeichnungen für sportliche Verdienste und seinen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts“.

Unter dem Punkt „Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts“ verweisen die Richter darauf, dass der Spieler das Kommuniqué nannte, das er am 6. Oktober auf seiner Instagram-Seite veröffentlicht hatte.

Im Urteil wird die Abfolge der Ereignisse nach Ronaldos Abreise aus dem Trainingslager detailliert beschrieben. Am 30. September verließ der Starfußballer das Quartier noch vor dem offiziellen Training um 18.00 Uhr im Parken-Stadion in Kopenhagen. Danach fuhr der 41-Jährige aus eigener Initiative in einem Fahrzeug, das er beim Direktor des Nationalteams angefordert hatte, weg – ohne zuvor jemanden beim Verband oder im Betreuerstab zu informieren.

Dem Urteil zufolge informierte der Spieler Pedro Proença telefonisch über seine Entscheidung und erklärte, ersei nicht in der nötigen „emotionalen Verfassung“, um zu spielen.

„Während des genannten Telefonats teilte der beschuldigte Spieler dem Präsidenten der FPF mit, dass er sich emotional nicht in der Lage sehe, weiter Teil des Trainingslagers der Nationalmannschaft zu sein“, hält der Disziplinarausschuss fest.

„Außergewöhnliche mediale Aufmerksamkeit“ für den Fall

Zur Bewertung des Falls erkannte der Disziplinarausschuss des Verbands Ronaldos Verdienste um den Fußball und seine sportlichen Leistungen an. In dem Urteil wird auf seine Laufbahn verwiesen, auf seine fünf Ballon-d’Or-Trophäen, die Auszeichnung als bester Spieler des Jahrhunderts und den Rang eines Großoffiziers des Ordens des Infanten Dom Henrique. Berücksichtigt wurde außerdem „sein Verhalten nach dem Vorfall, insbesondere die im Kommuniqué vom 6. Oktober 2026 zum Ausdruck gebrachte Reue“.

Trotz der anerkannten mildernden Umstände sah der Verband FPF auch erschwerende Faktoren, unter anderem die enorme mediale Aufmerksamkeit für den Fall und Ronaldos Rolle als Kapitän der Auswahl.

„Demgegenüber erhöhen die außergewöhnliche mediale Reichweite des Falls, die der Beschuldigte vorhersehen konnte, die Notwendigkeit einer spürbaren Sanktion, da von ihm ein besonderes Maß an Zurückhaltung bei der Wahl von Zeitpunkt und Art des Ausdrucks seines Unmuts zu verlangen war, und die besonderen Verantwortlichkeiten, die er innerhalb der Fußballstruktur trägt, insbesondere als Kapitän der A-Nationalmannschaft der Männer und damit als Vorbild für die übrigen Spieler“, heißt es in dem Urteil.

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