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Polnischer Pass: Regierung plant schärfere Regeln für Staatsbürgerschaft

Polnischen Pass zu bekommen wird schwieriger.
Polnischer Pass: Erhalt wird schwieriger -  Copyright  Gov.pl, Paweł Głogowski/Euronews
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Von Agata Todorow
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Geplant sind längerer Mindestaufenthalt, Polnisch auf Niveau B2, Einbürgerungstest und Treueeid gegenüber dem Staat; Gründe für Ablehnung und Entzug der Staatsbürgerschaft bei falschen Angaben werden ausgeweitet.

Der Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft könnte bald an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein. Nach Angaben des Internetportals der polnischen Regierungsverwaltung hat das Innen- und Verwaltungsministerium einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Verfahren verschärfen und die Sicherheit beim Verleihen der Staatsbürgerschaft erhöhen soll. Die neuen Regeln sollen genauer zeigen, ob Bewerber um einen polnischen Pass in die Gesellschaft integriert sind, die Sprache beherrschen und die Funktionsweise des Staates verstehen.

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Der unter der Kennzeichnung UD491 geführte Entwurf steht nun im Arbeitsprogramm des Ministerrats. Das Innen- und Verwaltungsministerium betont, dass die geltenden Bestimmungen aus dem Jahr 2009 in ganz anderen Migrationsrealitäten entstanden sind. Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union ist die Zahl der nach Polen einreisenden Ausländerinnen und Ausländer stetig gestiegen, ein weiterer wichtiger Faktor war der Krieg in der Ukraine, der viele Menschen dazu zwang, in Polen Schutz zu suchen.

Mit der steigenden Zahl von Ausländern wächst auch das Interesse an der polnischen Staatsbürgerschaft. Das Ressort will deshalb strengere Kriterien einführen. Damit sollen die Bindungen der Kandidaten an Polen, ihr Integrationsgrad sowie ihre Sprachkenntnisse und ihr Wissen über die geltenden Regeln besser überprüft werden.

Längerer Aufenthalt, bessere Sprachkenntnisse und Staatsbürgertest

Eine der vorgeschlagenen Änderungen sieht vor, den für die Staatsbürgerschaft erforderlichen Zeitraum des rechtmäßigen Aufenthalts in Polen zu verlängern. Der Entwurf legt jedoch nicht fest, um wie viel dieser Zeitraum wachsen soll. Frühere Vorschläge, darunter einer aus dem Präsidialamt, sahen eine Verlängerung von drei auf zehn Jahre vor. Das bedeutet aber nicht, dass die Regierung genau diese Variante übernimmt.

Das Innen- und Verwaltungsministerium will außerdem das erforderliche Niveau der Polnischkenntnisse von B1 auf B2 anheben. Bewerberinnen und Bewerber müssten damit eine deutlich größere Sicherheit in der Kommunikation und im Verständnis von Texten nachweisen.

Ein weiterer Pflichtpunkt soll ein Staatsbürgertest sein. Er soll Wissen über die Geschichte Polens, das Recht, die Funktionsweise des Staates und gesellschaftliche Normen abfragen. Nach früheren Planungen könnte die Prüfung rund 40 Fragen enthalten und zweimal im Jahr stattfinden.

Kandidatinnen und Kandidaten müssen außerdem eine Treueerklärung gegenüber der Republik Polen abgeben. Das Ressort plant darüber hinaus, einen Nachweis zu verlangen, dass der Lebensmittelpunkt der ausländischen Antragstellerinnen und Antragsteller in Polen liegt und sie dort eine steuerliche Ansässigkeit haben.

Zu den Vorschlägen gehören auch Anforderungen an die finanzielle Eigenständigkeit. Menschen, die die Staatsbürgerschaft beantragen, sollen Unterlagen vorlegen, die ihre Einkommensquellen und einen rechtlichen Titel für ihre Wohnung belegen.

Nach Angaben des Ministeriums sollen die Änderungen sicherstellen, dass die polnische Staatsbürgerschaft nur Menschen erhalten, die gut in die Gesellschaft integriert sind, die Sprache beherrschen und die geltenden Vorschriften respektieren.

Mehr Gründe für Ablehnung: Staatsbürgerschaft kann entzogen werden

Der Entwurf sieht eine Erweiterung der Gründe für die Ablehnung der polnischen Staatsbürgerschaft vor. Die Behörden können eine negative Entscheidung unter anderem bei einer rechtskräftigen Verurteilung, bestimmten Verwarnungen und Geldstrafen sowie bei falschen Angaben oder der Vorlage gefälschter Dokumente treffen.

Die Änderungen betreffen auch das Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft. Das vereinfachte Verfahren soll auslaufen, Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden. Danach gelten neue Regeln, darunter zusätzliche Ablehnungsgründe und die Pflicht zu einer Treueerklärung gegenüber Polen.

Eine besonders wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, Entscheidungen über die Verleihung oder Wiederverleihung der Staatsbürgerschaft zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, dass sie durch Betrug erlangt wurde. Gemeint sind unter anderem die Nutzung gefälschter Dokumente, falsche Erklärungen oder das Verschweigen wichtiger Informationen. Behörden könnten eine Entscheidung auch nach vielen Jahren noch aufheben, falls sie solche Unregelmäßigkeiten nachträglich feststellen.

Nach Einschätzung des Innen- und Verwaltungsministeriums sollen die Änderungen die Verfahren absichern und die Sicherheit des Staates erhöhen.

Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Die Annahme durch den Ministerrat ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Der endgültige Inhalt der Vorschriften und der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens hängen von den weiteren Beratungen im Gesetzgebungsverfahren ab.

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