Vor dem Verfassungsgericht in Warschau ist die Polizei im Zuge von Sicherheitswarnungen angerückt. PiS-Chef Jarosław Kaczyński sprach von einem „Anschlag auf das Verfassungsgericht“ und warnte vor einer Entwicklung Polens zum Polizeistaat. Präsident Karol Nawrocki brach seine Reise nach Senegal ab.
Am Freitag, dem 30. Oktober, waren vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts (TK) in Warschau zahlreiche Polizeikräfte im Einsatz.
Der Polizeieinsatz fiel zeitlich mit der Veröffentlichung einer Mitteilung auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts zusammen. Darin wurde bekannt gegeben, dass die dienstliche Tätigkeit des Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski und seines Stellvertreters Bartłomiej Sochański ausgesetzt werde. Die Entscheidung traf demnach Richterin Anna Korwin-Piotrowska, die derzeit den Gerichtspräsidenten vertritt und die Leitung des Verfassungsgerichts innehat.
Die Veröffentlichung verschärfte einen Streit um die Führung des Verfassungsgerichts. Auf dem offiziellen X-Profil des Gerichts erschien eine Gegendarstellung. Darin wurde von einer „rechtswidrigen Übernahme der Internetseite“ gesprochen. Die Verfasser betonten, dass Bogdan Święczkowski weiterhin Gerichtspräsident und Bartłomiej Sochański sein Stellvertreter sei. Zugleich bestritten sie den Status von Anna Korwin-Piotrowska als Richterin des Verfassungsgerichts. Den Verantwortlichen für die Vorgänge warfen sie einen Staatsstreich vor.
Auch Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek meldete sich zu Wort. Er teilte mit, dem Verfassungsgericht fünf Anträge auf Aufhebung der Immunität übermittelt zu haben. Vier davon betreffen Gerichtspräsident Święczkowski, einer seinen Stellvertreter Sochański. Die insgesamt 224 Seiten umfassenden Anträge wurden zusammen mit 50 Aktenbänden an die dienstälteste Richterin des Verfassungsgerichts weitergeleitet.
Polizei reagiert auf Schreiben des Generalstaatsanwalts
Die polnische Polizei teilte am Freitag auf X mit, dass bei der Landespolizeidirektion ein Schreiben von Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek eingegangen sei. Darin habe er die Polizei gebeten, das Verfassungsgericht besonders zu schützen. Grund seien Proteste, die in unmittelbarer Nähe der Institution stattfinden.
Ein weiteres Schreiben ging am selben Tag von Richterin Anna Korwin-Piotrowska ein. Sie warnte den Polizeikommandanten vor möglichen Gefahren für die Sicherheit von Richtern und Mitarbeitern des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen. Zudem verwies sie auf die Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung.
Die Richterin bat die Polizei, für die Sicherheit aller Personen im Verfassungsgericht zu sorgen. Wie die Polizei mitteilte, leitete sie das Schreiben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung an die Warschauer Polizei weiter und wies diese an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Warschauer Polizei betonte, ihre Beamten würden unter Wahrung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln.
Pause für die TK-Spitze: Nawrocki und Kaczyński reagieren
Die Mitteilung über die Unterbrechung der Amtsgeschäfte des Gerichtspräsidenten und seines Stellvertreters wurde veröffentlicht, während die Polizei vor dem Verfassungsgericht im Einsatz war. Wie die Zeitung „Fakt“ berichtet, blieb zunächst unklar, wer die Mitteilung auf der Website des Gerichts veröffentlicht hatte und welche konkreten Folgen die Anordnung haben sollte.
Auch Präsident Karol Nawrocki äußerte sich zu den Vorgängen. Er befand sich gerade auf dem Weg nach Dakar, als er auf X seine Rückkehr nach Polen ankündigte. „In einem solchen Moment muss der Präsident in Polen sein. Ich breche den Flug nach Senegal ab. Ich kehre zurück“, schrieb er.
Der PiS-Vorsitzende Jarosław Kaczyński verurteilte das Vorgehen der Sicherheitskräfte scharf. Er bezeichnete es als „Anschlag auf das Verfassungsgericht“ und warf den der Regierung von Donald Tusk unterstellten Diensten vor, gewaltsam in das Gebäude eindringen zu wollen. Polen entwickle sich zunehmend zu einem Polizeistaat, warnte Kaczyński. Als nächsten Schritt befürchte er Autoritarismus und Totalitarismus.
Streit um Besetzung des Verfassungsgerichts schwelt seit Jahren
Das polnische Verfassungsgericht prüft, ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind. Es besteht laut Verfassung aus 15 Richtern, die vom Parlament (Sejm) für jeweils neun Jahre gewählt werden. Seit Jahren gibt es jedoch Streit darüber, ob alle Richter ordnungsgemäß ins Amt gekommen sind. Der Konflikt dauert auch nach dem Regierungswechsel an.
Im März 2026 eskalierte der Streit erneut: Das Parlament wählte sechs neue Richter für freie Stellen. Zwei von ihnen leisteten ihren Eid vor Präsident Karol Nawrocki und nahmen ihre Arbeit auf. Die anderen vier erhielten keine Einladung in den Präsidentenpalast. Deshalb legten sie ihren Eid im Parlament ab und forderten, ebenfalls als Richter tätig werden zu dürfen.
Der Sejm vertritt die Auffassung, dass die Wahl der Richter allein in seine Zuständigkeit fällt. Der Präsident müsse lediglich den Eid abnehmen. Die Präsidialkanzlei hält dagegen das Verfahren bei einem Teil der Kandidaten für rechtlich fragwürdig.
Auch innerhalb des Verfassungsgerichts führte der Streit zu Konflikten. Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski ließ die vier neu gewählten Richter nicht an der Rechtsprechung teilnehmen und erkannte ihren Status nicht an. Daraufhin wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser ordnete vorläufig an, dass das Verfassungsgericht keine Maßnahmen ergreifen dürfe, die sie an der Ausübung ihres Amtes hindern.
Eine Lösung brachte das nicht. Inzwischen geht es nicht mehr nur um die Rechtmäßigkeit der Richterwahl, sondern auch um die Machtbefugnisse von Parlament, Präsident und Verfassungsgericht.