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Italien prüft EasyJet wegen mutmaßlich unfairer Gepäckpreise bei Onlinebuchungen

Archivbild: EasyJet-Maschinen auf dem Rollfeld des Flughafens Luton in Bedfordshire, England, März 2020
ARCHIV: EasyJet-Flugzeuge stehen im März 2020 auf dem Rollfeld des Flughafens Luton in der Grafschaft Bedfordshire, England. Copyright  AP Photo
Copyright AP Photo
Von Quirino Mealha
Zuerst veröffentlicht am
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Italiens Wettbewerbsbehörde ermittelt gegen easyJet: Die Airline soll Kunden mit intransparent gebündelten Gepäckpreisen auf ihren Buchungsseiten in die Irre geführt haben.

Die Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) in Italien hat am Dienstag ein formelles Verfahren gegen die Fluggesellschaft easyJet Airline Company Limited wegen mutmaßlich unlauterer Geschäftspraktiken eingeleitet.

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Im Mittelpunkt steht, wie das Unternehmen auf seiner Website und in der App Gepäckgebühren strukturiert und darstellt. Nach Ansicht der Behörde erhielten Reisende dadurch regelmäßig ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Kosten.

Nach Angaben der AGCM stellt die Buchungsplattform von easyJet aufgegebenes Gepäck und Sportausrüstung für Hin- und Rückflug standardmäßig als Paket ein. Kundinnen und Kunden sahen dann nur einen Gesamt- oder Durchschnittspreis, selbst wenn sie den Service gar nicht für beide Strecken nutzen wollten.

Die Behörde kritisiert, dass Reisende, die nur für einen Teil der Strecke Gepäck hinzubuchen wollten, den Buchungsvorgang unterbrechen und diese Standardeinstellung mühsam ändern mussten. Viele bemerkten diesen Schritt vermutlich gar nicht oder fanden sich in dem Verfahren nicht zurecht.

Die Untersuchung soll klären, ob das Buchungssystem zu intransparenten Preisen führte und Verbraucherinnen und Verbraucher daran hinderte, eine informierte Wahl zu treffen.

EasyJet äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Italiens AGCM: frühere Schritte

Es ist nicht das erste Mal, dass sich easyJet vor italienischen Behörden verantworten muss.

Im Mai 2021 verhängte die AGCM gegen easyJet, Ryanair und Volotea Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,8 Millionen Euro. Die Airlines hatten Fluggästen nach der Aufhebung der COVID-19-Reisebeschränkungen in Italien kein Geld für gestrichene Flüge erstattet, sondern lediglich Gutscheine ausgegeben.

EasyJet legte Berufung ein, scheiterte jedoch. Das Regionale Verwaltungsgericht Latium in Rom wies die Klage im Februar 2025 ab.

Die AGCM geht auch sonst entschieden gegen die Branche vor.

Im Dezember 2025 belegte sie Ryanair mit einer Strafe von 255 Millionen Euro. Die Behörde wirft der Airline vor, ihre marktbeherrschende Stellung im Flugverkehr von und nach Italien missbraucht zu haben.

Nach Einschätzung der italienischen Behörde verfolgte Ryanair eine „ausgeklügelte Strategie“, um Reisebüros vom Verkauf ihrer Flüge abzuhalten. Dazu zählten etwa Gesichtserkennung bei Buchungen, blockierte Zahlungen und massenweise Löschung von Nutzerkonten. Ryanair kündigte unmittelbar nach der Entscheidung an, Rechtsmittel einzulegen.

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