Mehr als zwanzig Frauen beschuldigen den Künstler sexueller Gewalt. Er steht in vier Fällen aus den Jahren 2018 und 2019 unter Anklage. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft fand kein Gehör.
In Frankreich steht Patrick Bruel wegen mehrerer Anzeigen von Frauen unter Druck, die ihm sexuelle Gewalt vorwerfen. In vier Verfahren, die mutmaßliche Taten zwischen 2008 und 2019 betreffen, ist der Sänger formell beschuldigt. Nach 48 Stunden Polizeigewahrsam kam Bruel nun wieder auf freien Fuß, bleibt aber unter richterlicher Aufsicht.
In weiteren vier Fällen führt die Justiz den Künstler als „témoin assisté“, einen Zeugen mit besonderen Rechten.
„Eine formelle Beschuldigung von Herrn Patrick Bruel stand in neun Akten im Raum. In vier dieser Verfahren haben die Ermittlungsrichter sie nun ausgesprochen. In weiteren vier Akten haben sie Herrn Bruel den Status eines ‚témoin assisté‘ zuerkannt. In der letzten Akte war die Verjährungsfrist abgelaufen, deshalb wurde sie nicht weiterverfolgt“, erläuterte Bruels Anwältin, Maître Fanny Colin.
Der für Haftfragen zuständige Richter am Gericht von Nanterre folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Untersuchungshaft für den Künstler beantragt hatte.
Im Rahmen der richterlichen Aufsicht darf Patrick Bruel das französische Staatsgebiet nicht verlassen. Er darf keinen Kontakt zu den Klägerinnen und ihren Angehörigen aufnehmen und ihre Wohnungen nicht aufsuchen. Auch der Besuch von Massagesalons ist ihm untersagt. Außerdem muss der Künstler eine psychologische Betreuung nachweisen und eine Kaution in Höhe von 500 000 Euro hinterlegen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun zehn Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Als Ikone des französischen Chansons wollte Patrick Bruel in diesem Sommer eine Festival-Tournee mit rund 15 Terminen starten. Der Sänger hat inzwischen jedoch alle Konzerte bis September abgesagt.