Sicher versichert in den Europa-Urlaub

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Von Euronews
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Nicolas aus Brüssel hat uns folgende Frage geschickt: “Ich möchte im Sommer mit meiner Familie nach Italien fahren. Deckt meine belgische Autoversicherung mögliche Unfallschäden ab, wenn sie in Frankreich oder Italien entstehen?”

Luisa Laranjo von Europe Direct antwortet: “Sie haben in allen 27 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen automatisch Anspruch auf die Mindestdeckung Ihrer Auto-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie schuld am Unfall im Ausland sind, müssen Sie den Europäischen Verkehrsunfallbericht ausfüllen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Versicherung und er sieht in den meisten Ländern gleich aus.

Ihr Versicherer wird für die Schadenssummen aufkommen, die in Ihrem Vertrag festgeschrieben sind. Ist der tatsächliche Schaden höher, dann müssen Sie die Differenz zahlen.

Seit dem 12. Juni dieses Jahres sieht die garantierte Mindestdeckung wie folgt aus: Für Personenschäden: 1 Million Euro pro Opfer oder 5 Millionen Euro pro Forderung, unabhängig von der Zahl der Opfer. Bei Sachschäden: 1 Million pro Forderung, unabhängig von der Opferzahl.

Bei anderen Schadensfällen, wenn Sie zum Beispiel verletzt werden, bei Feuer oder bei Diebstahl, dann müssen Sie meist selbst dafür aufkommen, es sei denn, Sie haben sich dagegen bereits versichert.

Sollten Sie zu Hause eine Vollversicherung haben, dann schauen Sie nach, ob auch Reisen in andere Länder abgedeckt sind.

Sollten Sie Unfallopfer werden, müssen Sie Ihre Schadenersatzklage an die Versicherung der Person richten, die den Unfall verursacht hat.”

Weiter Informationen von seiten der EU zu dem Thema erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf folgender Internetseite: europa.eu/youreurope

Falls Sie bei UTalk eine Frage stellen möchten, klicken Sie auf untenstehenden Link.

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