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Deutscher "Pelicot-Fall"? Debatte um zu kurze Fristen bei sexueller Gewalt

Ein Banner mit der Aufschrift „Gisele, Frauen danken dir“ hängt vor dem Gerichtsgebäude während des Berufungsprozesses, Donnerstag, 9. Oktober 2025, in Nîmes in Frankreich
Ein Banner mit der Aufschrift „Gisele, Frauen danken dir“ hängt vor dem Gerichtsgebäude während des Berufungsprozesses, Donnerstag, 9. Oktober 2025, in Nîmes in Frankreich Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Der Fall erinnert an die erschütternde Geschichte der Französin Gisèle Pelicot: Der Spiegel berichtet über den Fall der Hamburgerin Claudia Wuttke. Sie soll von ihrem Ex-Partner betäubt, mehrfach vergewaltigt und gefilmt worden sein. Wuttke kämpft nun gegen eine gesetzliche Verjährungsfrist.

Einem Medienbericht zufolge soll die Hamburger Autorin und Literaturagentin Claudia Wuttke über Jahre hinweg von einem Ex-Partner unbemerkt sexuell missbraucht und vergewaltigt worden sein.

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Nach eigenen Angaben erhielt sie im vergangenen Sommer einen Anruf der Kripo Lüneburg mit der Bitte, zu einer Sichtung vorbeizukommen. Dort seien ihr ohne Vorwarnung Screenshots von Videos gezeigt worden: insgesamt 67 Fälle von ihrer eigenen Vergewaltigung, die ihrem Ex-Partner zugeschrieben werden und sich über einen Zeitraum von 16 Jahren erstrecken sollen.

Das Videomaterial wurde demnach auf einem beschlagnahmten Computer entdeckt. Es dokumentiert mutmaßliche sexuelle Übergriffe, Wuttke habe dabei die Augen geschlossen und benommen gewirkt.

Die jüngste Aufnahme stammt demnach aus dem Jahr 2021.

Der Anwalt von Wuttkes Ex-Partner wollte sich laut Bericht nicht zu den Vorwürfen äußern und verwies auf die "Wahrung von Mandatsgeheimnissen".

Wuttke, die u.a. als Autorin unter dem Namen Sia Piontek arbeitet, erklärt, von den mutmaßlichen Taten nichts gewusst zu haben. Sie ist überzeugt, betäubt worden zu sein.

Mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit wolle sie auf eine Gesetzeslücke aufmerksam machen: 65 der mutmaßlichen Vergewaltigungen seien bereits verjährt, sodass bislang nur zwei Fälle vor Gericht zugelassen wurden. Dass zahlreiche Vorwürfe ungesühnt bleiben könnten, habe sie nicht akzeptieren können, sagte sie im Gespräch mit dem NDR.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hamburg lasse sich nicht eindeutig belegen, dass sich Wuttke während der Taten in einer schutzlosen Lage befunden habe – ein Umstand, der die Verjährungsfrist hätte verlängern könnte.

Nur die zuletzt auf den Aufnahmen dokumentierte mutmaßliche Tat liege weniger als fünf Jahre zurück und gelte nach aktueller Rechtslage daher als nicht verjährt. In einem weiteren Fall werde weiterhin ermittelt, da dabei offenbar ein "gefährliches Werkzeug" – ein Baseballschläger – eingesetzt worden sein soll. Auch dies könne zu einer längeren Verjährungsfrist führen.

Vor 2016 hatte die Große Koalition das Sexualstrafrecht verschärft, zugleich jedoch die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen von zuvor 20 auf fünf Jahre gesetzt. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) spricht sich nun für eine erneute Reform aus. Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass Taten strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könnten, erklärte Gallina. Dadurch werde der Schutzgedanke des Gesetzes unterlaufen – es brauche daher eine gesetzliche Anpassung.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft nimmt nun den Fall von Wuttke wieder auf. Die Gerichtsverhandlung zu den beiden Fällen, die noch nicht verjährt sind, soll zeitnah beginnen.

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