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US-Berufungsgericht weist Bidens Versuch ab, Veröffentlichung von Memoiren-Tonaufnahmen zu stoppen

Archivbild: US-Präsident Joe Biden bei der Abschiedsfeier des Oberbefehlshabers im Pentagon auf der Joint Base Myer-Henderson Hall in Arlington am 16. Januar 2025.
Archivbild: US-Präsident Joe Biden bei der Abschiedszeremonie des Oberbefehlshabers auf der Joint Base Myer-Henderson Hall in Arlington, Va., am 16. Januar 2025. Copyright  Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved
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Von Greta Ruffino mit AP
Zuerst veröffentlicht am
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Ein gespaltenes Richtergremium des US-Berufungsgerichts im Bezirk Columbia setzt seine Entscheidung bis zum dritten August aus. So gewinnt Biden Zeit für die Prüfung einer weiteren Berufung.

Ein US-Bundesberufungsgericht hat den Versuch des früheren US-Präsidenten Joe Biden zurückgewiesen, die Veröffentlichung von Tonaufnahmen und Transkripten von Interviews zu stoppen. Diese Gespräche führte er mit einem Ghostwriter für seine Memoiren, noch bevor er zum Präsidenten gewählt wurde.

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Das aus drei Richtern bestehende Gremium entschied am späten Montagabend mit zwei zu eins Stimmen, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Unterlagen besteht, die Biden unter Verschluss halten will. Schwärzungen in den Aufnahmen, so das Gericht, trügen zugleich zum Schutz seiner Privatsphäre bei.

„Wir kommen zu dem Schluss, dass der verbleibende Eingriff in die Privatsphäre durch die Offenlegung der nun geschwärzten Materialien das öffentliche Interesse an ihrer Veröffentlichung voraussichtlich nicht überwiegt“, heißt es in der Entscheidung.

Die Aufnahmen gehen auf Interviews zurück, die der Autor Mark Zwonitzer in den Jahren 2016 und 2017 in Bidens Wohnhaus führte, als beide an dessen Büchern arbeiteten. Bidens Anwälte betonen, die Gespräche seien offen und persönlich gewesen und ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Sonderermittler Robert Hur hatte die Mitschnitte im Zuge seiner Untersuchung zu Bidens Umgang mit Geheimdokumenten beschafft. Dabei ging es um Unterlagen aus Bidens Zeit als Senator des Bundesstaats Delaware und als Vizepräsident unter Barack Obama.

Republikanische Abgeordnete im Kongress forderten die Unterlagen an, nachdem Hur darauf verzichtet hatte, Anklage gegen den damaligen Präsidenten zu erheben.

Richterin Florence Pan, die Biden selbst für das Gericht nominiert hatte, verfasste eine abweichende Meinung. Darin argumentiert sie, der frühere Präsident habe ein erhebliches Interesse am Schutz seiner Privatsphäre, was für eine Vertraulichkeit der Unterlagen spreche.

„Die fraglichen Gespräche fanden in Bidens Zuhause statt, und die Aufzeichnungen darüber gelangten im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung in den Besitz der Regierung, die letztlich nicht zu einer Anklage führte“, schrieb sie.

Biden zog vor Gericht, um zu verhindern, dass das Justizministerium der Trump-Regierung die Aufnahmen an den Kongress und die konservative Heritage Foundation herausgibt. Nachdem die Bundesrichterin Dabney Friedrich jedoch im Juni entschied, das öffentliche Interesse an den Unterlagen überwiege seine Persönlichkeitsrechte, legte Biden Berufung ein.

In ihrer abweichenden Meinung kritisierte Pan, die Mehrheitsentscheidung ebne faktisch den Weg für eine sofortige Veröffentlichung der Aufnahmen und mache das Verfahren damit gegenstandslos.

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