Das Jugend- und Familienministerium schaltet die Jugendstaatsanwaltschaft ein. Es sieht in der Entscheidung der Regierung von Aragón eine Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Migranten und eine Gefährdung ihrer Grundrechte.
Das spanische Ministerium für Jugend und Kindheit hat bei der Staatsanwaltschaft für Minderjährige Anzeige gegen die Regionalregierung von Aragón erstattet. Hintergrund ist deren Entscheidung, die wöchentliche finanzielle Unterstützung für unbegleitete minderjährige Migranten unter der Vormundschaft der Autonomen Gemeinschaft zu streichen.
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit sollen die Leistung hingegen weiterhin erhalten. "Unbegleiteten Minderjährigen, die allein in unserem Land sind, die wöchentliche Unterstützung zu entziehen, gehört zu den widerwärtigsten Entscheidungen, die wir in den vergangenen Jahren erlebt haben", erklärte Ministerin Sira Rego am Montag.
Gleichzeitig kündigte sie an, rechtliche Schritte gegen die Regionalregierung einzuleiten. Die Maßnahme war zuvor von der Regierung Aragóns angekündigt worden. Dort verantwortet Vizepräsident Alejandro Nolasco von der rechtsgerichteten Partei Vox die Ressorts Entbürokratisierung, Soziales und Familie.
Die Unterstützung von 17 Euro pro Woche und Minderjährigem bezeichnete er als "Trinkgeld". Die Regionalregierung begründet die Streichung damit, dass die Zahlungen keine eindeutige rechtliche Grundlage hätten und den Haushalt jährlich mit knapp 180.000 Euro belasteten.
"Diese 180.000 Euro entsprechen den Kosten für bis zu sieben zusätzliche Pflegeheimplätze für Seniorinnen und Senioren", sagte Nolasco bei der Vorstellung der Maßnahme.
Diskriminierungsvorwurf?
Nach Angaben des Ministeriums führt die Entscheidung zu einer Ungleichbehandlung von Minderjährigen, die unter der Obhut derselben öffentlichen Verwaltung stehen – allein aufgrund ihrer Herkunft. Das Ressort sieht darin einen möglichen Verstoß gegen grundlegende Kinderrechte sowie eine Diskriminierung wegen der Geburt, der „Rasse“ oder persönlicher Umstände.
Zudem könne der Tatbestand eines Hassdelikts erfüllt sein. In dem an die Staatsanwaltschaft übermittelten Schreiben argumentiert das Ministerium, die Abschaffung der Leistung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 14 der spanischen Verfassung. Auch Artikel 39, der den Schutz von Familie und Kindheit regelt und die öffentlichen Stellen zum Schutz Minderjähriger verpflichtet, werde verletzt.
Ministerin Sira Rego bezeichnete die Entscheidung als "rassistisch", "erbärmlich" und "schäbig". Sie sprach von der "direkten Umsetzung der rassistischen Priorität, die die PP bereitwillig mit Vox vereinbart hat", um "ein Klima zu schaffen, in dem Hass zur Norm wird".
Das Ministerium verweist außerdem darauf, dass die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet seien, die grundlegenden Bedürfnisse von Minderjährigen in ihrer Obhut zu sichern und ihre Integration diskriminierungsfrei zu fördern. Die finanzielle Unterstützung trage dazu bei, ihre Selbstständigkeit zu stärken und den Übergang ins Erwachsenenleben zu erleichtern.
Mit der Anzeige fordert das Ministerium die Staatsanwaltschaft auf, den Fall zu untersuchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten, um die von der Entscheidung betroffenen unbegleiteten minderjährigen Migranten zu schützen.