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Migration: Italienische Regierung im Alleingang gegen Spanien und Deutschland

Papst Leo XIV geht mit einer Migrantenfamilie am Denkmal „Tor Europas“ in Lampedusa auf Sizilien im Süden Italiens am Samstag, dem vierten Juli 2026.
Papst Leo XIV. geht gemeinsam mit einer Migrantenfamilie am Denkmal „Tor Europas“ in Lampedusa auf Sizilien im Süden Italiens, am Samstag, 4. Juli 2026. Copyright  AP Photo/Alessandra Tarantino
Copyright AP Photo/Alessandra Tarantino
Von Cecilia Attanasio Ghezzi
Zuerst veröffentlicht am
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Diplomatisch herrscht zwischen Italien und den Ländern Spanien und Deutschland Eiszeit. Im Alleingang verweigert Italien die Umsetzung von EU-Regeln beim Thema Migration. Papst Franziskus fordert einen dringenden Perspektivwechsel hin zum Schutz der Menschenrechte.

Beim Zurückweisen von Migranten zieht die italienische Regierung an einem Strang. Doch die Widersprüche sind deutlich.

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Am Donnerstag stellt sich Innenminister Matteo Piantedosi dem Schengen-Parlamentsausschuss zur Anhörung. Gleichzeitig stellt Giorgia Meloni in sozialen Netzwerken ein Video online, das mehrere Migranten zeigt, die von der Polizei zu einem Flugzeug begleitet werden:

"Die Abschiebungsoperationen gehen weiter. Grenzschutz, Sicherheit, Respekt vor den Regeln: Wir werden diesen Kurs konsequent fortsetzen", verspricht die Regierungschefin.

Zur Einordnung: Das Video zeigt 17 ägyptische Staatsangehörige, die am Mittwoch aus verschiedenen italienischen Abschiebezentren (Bari, Caltanissetta, Mailand) zurückgeführt wurden. Sie tragen Handschellen und werden in das Flugzeug geführt, das sie in ihre Heimat bringen soll. Ihre Gesichter sind unkenntlich gemacht.

Politisch sind die Aussagen Melonis und Italiens Praktiken jedoch auf dem Prüfstand. Dabei gibt es vor allem zwei heikle Punkte. Beide bedeuten einen diplomatischen Bruch mit dem europäischen Staat:

  • die Aussetzung des Schengener Abkommens mit Spanien, die "nicht vor dem 15. August überprüft wird und erst, wenn Sicherheitsrisiken vollständig ausgeschlossen sind". Das hat bisher zu drei Festnahmen und 21 Zurückweisungen geführt.
  • die Weigerung, die ersten drei Migranten aufzunehmen, die Deutschland nach Aufarbeitung des Dublin-Prinzips am 19. August nach Italien zurückschicken wollte.

Bei der Anhörung vor dem EU-Ausschuss legte der italienische Innenminister die Zahlen zu den italienischen Kontrollen bei Einreisen aus Spanien vor. Sie "haben dem Tourismus keinerlei Probleme bereitet", betonte er. 21 Personen wurden zurückgewiesen, darunter sechs Menschen marokkanischer Herkunft, drei Personen festgenommen.

Der Minister sparte dennoch nicht mit Kritik an Spanien und bezeichnete die Entscheidung Madrids, die Freizügigkeit im Schengen-Raum für Einreisende aus Italien ihrerseits auszusetzen, als reine "Vergeltungsmaßnahme".

Deutschland und Italien uneins über Dublin-Verfahren

Zu den in Deutschland lebenden Einwanderern, die nach dem Dublin Verfahren zurück nach Italien sollten, stellt Piantedosi klar, dass Italien keine Absicht hat, Migranten zurückzunehmen, die in Italien angekommen und vor dem 12. Juni in andere europäische Länder weitergereist sind. Das ist der Tag, an dem der neue EU-Pakt zu Migration und Asyl nach sechs Jahren Diskussionen zwischen Europäischer Kommission, Parlament und den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten offiziell in Kraft trat.

"Unabhängig davon, dass wir einen Stopp bis zum Inkrafttreten des neuen EU-Pakts zu Asyl und Migration vereinbart haben, werden wir keine Überstellungen von sogenannten Dublin-Migranten akzeptieren, die vor dem 12. Juni angekommen sind.

Ich habe bereits an meinen deutschen Amtskollegen geschrieben. Und falls es dennoch passiert, werden wir diese Fälle gegen die Tausenden Migranten verrechnen, die uns ausländische NGOs jedes Jahr bringen.

Allein deutsche NGOs haben seit Jahresbeginn bereits 2.000 Menschen in Italien an Land gebracht, davon 500 seit dem 12. Juni. All das werden wir der Europäischen Kommission vortragen, hoffen aber, dass es immer weniger Dublin-Migranten geben wird.“

Die deutsche Regierung besteht dagegen darauf, dass das Dublin-System auch für Fälle vor dem 12. Juni voll weiter gilt. Berlin beruft sich auf frühere bilaterale Vereinbarungen, um zwangsweise Rücküberstellungen unabhängig vom Ankunftsdatum vorzunehmen.

Wer sind die sogenannten Dublin-Migranten

Als sogenannte Dublin-Migranten gelten Menschen, die in einem Einreisestaat der Europäischen Union – häufig Italien – ankommen und im Eurodac-System registriert werden.

Danach ziehen sie in einen anderen Mitgliedstaat, etwa nach Deutschland, um dort Schutz zu beantragen. Nach den Dublin-Regeln riskieren sie die Rückführung in das Land der ersten Ankunft. Der Neue EU-Pakt zu Migration und Asyl soll diesem Mechanismus endlich ein Ende setzen – zumindest offiziell, vielleicht aber nur auf dem Papier.

Neuer EU-Pakt zu Migration und Asyl: zentrale Regelungen

Der erklärte Zweck des Neuen EU-Pakts zu Migration und Asyl ist es, die zersplitterten Regeln zur Migration zu überwinden - beginnend mit den Dublin-Regeln, deren dritte Fassung im Juni 2013 beschlossen wurde.

Die zentrale Regel des Dublin-Reglements bleibt aber bestehen: Der Staat der ersten Ankunft muss die Asylanträge prüfen. Neu ist ein Korrektiv: Für alle anderen EU-Mitglieder gilt eine Solidaritätspflicht.

Alle Migranten sollen daher ein Screening durchlaufen, das höchstens sieben Tage dauern darf. Die Behörden müssen die Menschen über Fingerabdrücke und biometrische Merkmale identifizieren.

Danach prüfen sie den Gesundheitszustand, die Herkunft und ob die Betroffenen aus Sicherheitsgründen zur Flucht gezwungen waren.

Zum Schluss folgt das Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, das klären soll, ob Asyl gewährt oder eine Rückführung angeordnet wird.

Diese Phase, einschließlich möglicher Rechtsmittel, darf nicht länger als zwölf Wochen dauern. In dieser Zeit können Asylsuchende auch in sogenannten Hubs in Haft gehalten werden, in Italien in den CPR-Rückführungszentren, also in Einrichtungen an den Grenzen der Europäischen Union.

Das Modell geht mehr oder weniger mit dem von Italien in Albanien errichteten Zentrum einher, auch wenn es bisher praktisch nicht funktioniert.

Schließlich führt der neue Pakt die Europäische Rückführungsanordnung ein: Die Entscheidung eines Staates kann unmittelbar auch in den anderen Ländern der Union vollstreckt werden.

Das Ziel ist offensichtlich: Die Möglichkeit, einer Rückführungsanordnung zu entkommen, indem man in einen anderen Teil Europas weiterreist, soll unterbunden werden.

Papst: "Ein Perspektivwechsel ist dringend nötig"

Unterdessen betont Papst Leo XIV. in seiner Botschaft zum 112. Welttag des Migranten und des Flüchtlings (27. September), dass bei der Steuerung des Migrationgeschehens der "Grundsatz des übergeordneten Kindeswohls" neu bekräftigt werden müsse.

Die Institutionen müssten "den Schutz und die Würde jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen ins Zentrum stellen", erklärt der Papst: "Das bedeutet die Einführung wirksamer rechtlicher Schutzinstrumente, die Förderung von Familienzusammenführungen und das Verhindern traumatischer Trennungserfahrungen."

"Es ist dringend ein Perspektivwechsel nötig: Die Debatte muss sich von der bloßen Steuerung der Migrationsströme hin zur umfassenden und unmittelbaren Wahrung der Menschenrechte verlagern."

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