Der neue EU-Asylpakt soll Migration erstmals nach gemeinsamen Regeln ordnen. Doch schon zum Start zeigt sich: Bei Solidarität, Rückführungen und Menschenrechten bleibt Europa tief gespalten.
Am Freitag, dem 12. Juni, ist der EU-Pakt zu Migration und Asyl in Kraft getreten – zwei Jahre nach seiner Verabschiedung. Erstmals gelten für alle 27 Mitgliedstaaten einheitliche Regeln für Grenzkontrollen, Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und einen Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden.
Ziel ist es, den bisherigen Flickenteppich zu beenden: Wer in Griechenland ankommt, soll nicht mehr unter völlig anderen rechtlichen Bedingungen stehen als jemand, der in Deutschland ankommt.
Doch der Anspruch stößt bereits an Grenzen. Für 2026 lag das Umsiedlungsziel bei 21.000 Menschen. Die Mitgliedstaaten sagten jedoch weniger als die Hälfte der Plätze zu. Ungarn und die Slowakei machten überhaupt keine Zusagen.
Der Pakt ist allerdings nur ein Teil einer umfassenderen Migrationspolitik. Brüssel hat zudem eine neue Rückführungsverordnung beschlossen – eines der schärfsten Migrationsgesetze seit Jahrzehnten. Bislang verlassen nur 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten Europa tatsächlich.
Die neuen Regeln sehen unter anderem Rückführungszentren außerhalb der EU vor, verlängern Haftzeiten auf bis zu zwei Jahre, verschärfen Einreisesperren und nehmen Rechtsmitteln die aufschiebende Wirkung. Mehr als 250 zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren dies als Legitimierung von "Offshore-Gefängnissen" und der Inhaftierung von Kindern.
Die Kommission hat die erste Überprüfung der Umsetzung für Juli angesetzt. Dann dürfte sich zeigen, welche Staaten mitziehen – und welche nicht.