Der Mann bestellte Hunderte Pizzen, nutzte Namen von Politikern und schrieb Drohungen in die Liefernotizen. Eine Bestellung lag bei über 37.000 Złoty (etwa 8.573 Euro).
Beamte des Zentralen Büros zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (CBZC) in Stettin sind Fällen fortgesetzter Belästigung und Drohungen nachgegangen, die über fingierte Essensbestellungen mit Zahlung bei Lieferung verschickt wurden.
Nun haben Ermittler einen Mann festgenommen, der den gesamten Ablauf organisiert haben soll.
Drohungen in Essensbestellungen
In den Bestelltexten tauchten immer wieder detaillierte Informationen über die Betroffenen auf, die nur ihnen selbst oder ihren Angehörigen bekannt sein konnten. Die Opfer fühlten sich drangsaliert. In manchen Bestellungen standen zudem direkte Drohungen wie eine angekündigte Entführung eines Minderjährigen oder eine angedrohte Brandstiftung in einem Notarbüro.
Der Mann nutzte bei seinen Bestellungen auch persönliche Daten bekannter Personen aus Politik und Medien und setzte sie als vermeintliche Empfänger der Mahlzeiten ein. Eine der Bestellungen hatte einen Wert von mehr als 37.000 Zloty, das entspricht rund 37.000 Euro.
Die Lieferungen sollten vor allem an Adressen in Stettin gehen. Der Mann bestellte aber auch Essen in andere Städte, unter anderem nach Krakau und Warschau. Allein dort registrierten die Ermittler mehr als ein Dutzend Fälle.
Nicht alle Bestellungen wurden ausgeliefert. In einigen Fällen lehnten Restaurants sie aus technischen Gründen ab. Vor allem dann, wenn die Menge der bestellten Speisen eine zügige Bearbeitung unmöglich machte – etwa bei einer Order über 300 Pizzen.
Durch gemeinsame Ermittlungen des Zentralen Büros zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und der Ermittlungsabteilung der Stadtpolizei Stettin nahmen Beamte den Verdächtigen in seiner Wohnung fest. Bei der Durchsuchung stellten sie Datenträger sicher.
Auf Grundlage der gesammelten Beweise ordnete das Gericht Untersuchungshaft für den Mann an, zunächst für zwei Monate. Für die ihm vorgeworfenen Taten drohen ihm bis zu acht Jahre Freiheitsstrafe.